Bei Fernreisen empfehlen sich zusätzliche Versicherungen: die Auslandskrankenversicherung, die Reiserücktritts- oder Abbruchversicherung, die Mietwagenversicherung und bedingt eine Reisegepäckversicherung.
Wenn du außerhalb von Europa eine Fernreise planst, solltest du dir über Versicherungen Gedanken machen. Was für Reiseversicherungen brauchst du? Ein Muss ist die Auslandskrankenversicherung. Sie übernimmt im Fall eines Falles die Behandlungskosten und den Rücktransport nach Deutschland. Eine Reiseabbruch- oder Rücktrittsversicherung trägt deine Stornokosten, wenn bis zum Reiseantritt eine unerwartete schwere Erkrankung eintritt oder du deine Reise abbrechen musst. Die Reisegepäckversicherung erstattet schließlich den Zeitwert des verlorenen oder zerstörten Gepäcks und übernimmt zum Teil die Kosten für Ersatzbeschaffung. Aber Vorsicht: An der Notwendigkeit einer Reisegepäckversicherung scheiden sich die Geister.
Gehört die Auslandskrankenversicherung zur Fernreise dazu?
Wer unbeschwert in fernen Ländern touren will, sollte eine private Auslandskrankenversicherungim Gepäck haben. Denn deine gesetzliche Krankenkasse übernimmt im fernen Ausland allenfalls nur eingeschränkt oder gar nicht die Kosten bei einer Krankheit. Selbst in den EU-Staaten und den Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen über Krankheitskosten hat, können Urlauber ganz oder zumindest teilweise auf ihren Kosten sitzen bleiben.
Wird in diesen Ländern die Europäische Krankenversicherungskartenicht akzeptiert, behandelt der Arzt den Urlauber als Privatpatienten zu höheren Kosten. Außerdem können bei einem Klinikaufenthalt leicht zusätzlich mehrere tausend Euro anfallen. Die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland zahlen die gesetzlichen Krankenkassen in keinem Fall. Nur die zusätzliche private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt diesen Ausgabenblock.
Wer in Länder außerhalb der Europäischen Union reist, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen für den Bereich Krankenkassen besteht, wie zum Beispiel den USA oder Thailand, bekommt die anfallenden Behandlungskosten von der Krankenkasse nicht erstattet. Kein Sozialversicherungsabkommen für Krankenkassen besteht ebenso für Australien, Albanien, Brasilien, Chile, China, Indien, Japan, Kanada, Südkorea, Philippinen und Quebec. Auslandskrankenversicherungen bieten den unverzichtbaren Schutz und kosten oft nur ein paar Euro.
Warum gehört der Schutz vor Krankheit in jedem Fall mit ins Reisegepäck?
Eine Auslandsreisekrankenversicherung deckt Lücken des gesetzlichen Versicherungsschutzes ab. Auch wenn du privat versichert bist, solltest du prüfen, ob dein Tarif dir ausreichend Schutz im Ausland gewährt.
Du findest eine günstige Auslandsreisekrankenversicherung bei den Online-Preisportalen Check24 oder Verivox. Für die Abrechnung in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen benötigst du spezielle Auslandskrankenscheine, damit die gesetzliche Krankenversicherung für Notfall-Leistungen aufkommt. Diese erhältst du bei deiner Krankenkasse.
Jahresverträge sind schon für unter 10 Euro zu haben. Geleistet wird für jede Auslandsreise – je nach Vertrag -, die nicht länger als sechs oder acht Wochen dauert. Für Langzeitreisen über mehrere Monate benötigst du eine spezielle Police, die dann auch deutlich teurer ist. Daran sollten zum Beispiel Senioren denken, die in südlichen Ländern überwintern, oder junge Leute, die nach der Schule ein Jahr im Ausland verbringen.
Medizinische Behandlungen bei Komplikationen während der Schwangerschaft
Unaufschiebbare Operationen
Besonders in den USA und in Kanada können die Behandlungskosten hoch ausfallen. Deutschland hat zwar ein Sozialversicherungsabkommen mit beiden Ländern, allerdings bezieht sich das nicht auf die Leistungen der Krankenversicherung. Gerade Krankenhausaufenthalte sind in den USA und Kanada mit hohen Kosten verbunden; fünfstellige Beträge sind keine Seltenheit. Da eine Auslandskrankenversicherung für die USA oder Kanada im Jahr schon für wenige Euro zu haben ist, sollten Reisende in einem dieser beiden Länder unbedingt diese Versicherung abschließen.
Wann ist eine Reiseabbruch- oder Rücktrittsversicherung sinnvoll?
Eine Reiseabbruch- oder Rücktrittsversicherung schützt dich vor zusätzlichen Kosten einer vorzeitigen Rückreise oder einer ungeplanten Verlängerung an deinem Reiseziel. Damit die Versicherung die Kosten übernimmt, muss ein unerwarteter Grund vorliegen, etwa Krankheit, Verletzungen oder einen Todesfall in der Familie.
Die spezielle Reiseabbruchversicherung wird häufig in Kombination mit einer Reiserücktrittsversicherung angeboten. Einen Tarif mit Jahresschutz gibt es bereits ab 5,00 Euro jährlich. Eine Einmalpolice gibt es schon ab 4,00 Euro. Eine Reiseabbruchversicherung erstattet üblicherweise laut Check24 die Kosten in folgenden Fällen:
Mehrkosten bei frühzeitiger Rückreise.
Stornokosten für ungenutzte gebuchte Reiseleistungen (inkl. vorab gebuchter Aktivitäten am Urlaubsort).
Zusätzliche Kosten durch eine unumgängliche Aufenthaltsverlängerung.
Mehrkosten zum Wiederanschluss an eine Rundreisegruppe.
Nachreisekosten für eine Reiseunterbrechung (liegt vor, wenn der Reiseabbruch nur vorläufig stattfindet und die Reise später wieder aufgenommen wird).
Mehrkosten durch einen unverschuldeten und verspäteten Reiseantritt.
Wobei helfen die Reisewarnungen der Bundesregierung?
Die Reiserücktritts- oder Abbruchversicherung ist für dich besonders sinnvoll, wenn du eine kostspielige Reise planst. Laut dem Robert Koch-Institut steigt das Risiko für gesundheitliche Probleme im Alter deutlich an. Buchen ältere Menschen eine Reise, lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung. Vor allem dann, wenn die geplante Reise weit in der Zukunft liegt. Durch die Versicherung schützt du dich vor den Kosten einer gesundheitsbedingten Stornierung. Der Versicherungsbeginn sollte möglichst mit der Buchung der Reise starten, damit für den gesamten Zeitraum vor der Reise Versicherungsschutz besteht.
Der durchschnittliche Gesamtwert der über CHECK24versicherten Reisen liegt bei rund 2.500 Euro. Falls du eine solche Reise zwei Wochen vor Reiseantritt stornierst, musst du mit Stornogebühren zwischen 1.250 und 1.500 Euro rechnen. Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet dir diese Kosten.
Trittst du die Reise nicht an, weil für den Urlaubsort oder das Land eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt ausgegeben hat, ist das allerdings nicht durch die Reiserücktrittsversicherung abgedeckt.
Bietet die Traveller-Police für den Mietwagen ausreichenden Schutz?
Wenn du im Ausland einen Mietwagen nutzt, richtet sich der Versicherungsschutz nach den Vorschriften des Urlaubslandes. Für die unbedingt notwendige und im Mietpreis enthaltene Kfz-Haftpflichtversicherung gelten oftmals nur sehr niedrige Deckungssummen. Die reichen bei Personenschäden nicht aus. Deine Police sollte eine möglichst hohe Deckungssumme und den auch für Deutschland empfohlenen Schutz von 50 oder 100 Millionen Euro enthalten.
Für das EU-Ausland ist eine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung, die sogenannte "Mallorca-Police" möglich. Wer einen Mietwagen außerhalb der EU bucht, kann eine sogenannte "Traveller-Police" abschließen. Sie gilt weltweit, bietet aber in der Regel aber nur eine Deckung von 500.000 Euro für Sach- und Personenschäden. Schäden am eigenen Mietwagen sind generell nicht versichert, hier brauchst du eine separate Teil- oder Vollkaskoversicherung. Gleiches gilt beim Diebstahl des Mietwagens.
Ratsam ist deshalb, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen – am besten eine Police ohne Selbstbeteiligung, die sowohl Diebstahl als auch Schäden an Reifen, Felgen, Unterboden und Dach sowie wegen Steinschlags einschließt. Alle Versicherungen, die du wählst, gelten nur für den Fahrenden, der auch die Buchung gemacht hat. Fährt jemand anderes den Mietwagen, erlischt der Versicherungsschutz.
Bist du mit hochwertigem Gepäck unterwegs?
Der Nutzen einer Reisegepäckversicherung ist umstritten. Während die Verbraucherzentrale betont, dass die Versicherung nicht unbedingt notwendig ist, weil oftmals die "Hausratversicherung Schäden aus Einbrüchen in der Unterkunft" übernimmt, empfiehltCheck24 (nicht zuletzt auch wegen der Abschlussprämien) die Versicherung in Kombination mit anderen Reiseversicherungen zu buchen. Gerade wenn du mit hochwertigem Gepäck reist (z. B. mit teurer Sportausrüstung), wenn du häufig und lange unterwegs bist, kann sich diese Police lohnen und das trotz aller Unkenrufe. Das gilt insbesondere auch dann, wenn du in unsichere Regionen reist, in denen etwa das Risiko eines Diebstahls groß ist. Überlegenswert ist eine Gepäckversicherung auch für Familien bzw. Reisenden, die mit viel Gepäck unterwegs sind.
Die Gepäckversicherung ist für eine einzelne Reise oder als Jahresschutz für alle Reisen abzuschließen. Für eine einzelne Reise kostet sie ab 2,07 Euro. Tarife im Jahresschutz gibt es bereits ab 33,00 Euro jährlich. Tarife mit Selbstbehalt sind meist nur wenige Euro günstiger, im Schadensfall musst du jedoch einen größeren Anteil aus eigener Tasche zahlen. In der Regel liegt der Selbstanteil bei 20 % der Schadenssumme oder 100 Euro je Schadensfall.
Trifft aufgegebenes Gepäck nicht zum selben Zeitpunkt wie du als Reisender am Zielort ein, erbringen die meisten Versicherer ebenfalls eine Leistung. Beispielsweise übernehmen sie die Kosten für Beschaffungen, die notwendig sind, um die Reise fortführen zu können (z. B. Kleidung). Zudem sind Geschenke und Andenken, die du während der Reise erworben hast, versichert. Aber: Bei den Policen lohnt sich immer ein Blick ins Kleingedruckte. In der Regel ist da zu lesen, dass Reisegepäck und Wertsachen bis zu drei Monate mit 10 bis 20 % der Versicherungssumme, maximal bis zu 10.000 Euro, mitversichert ist.
Tipps für die Reiseversicherungen (Teil 1)
Jahresverträge oder Verträge für eine einzelne Reise: Mit einer Jahresversicherung sind alle Reisen pro Jahr versichert – auch der spontane Kurztrip ins benachbarte Ausland. Verreist du mehrmals im Jahr, ist ein Jahresvertrag oft praktischer und günstiger als jede Reise separat zu versichern. Beim Abschluss eines Jahresvertrages mit Verlängerung ist es wichtig, auf die Kündigungsfrist achten, die meist einen Monat vor Vertragsende liegt. Sinnvolles Paket wählen: Prüfe genau, welches Versicherungspaket du benötigst oder ob du mit einer Einzelversicherung besser fährst.
Reiseabbruch mitversichern: Bei einer Reiserücktrittsversicherung sollte im Paket eine Reiseabbruchversicherung mit dabei sein. Die Reiserücktrittsversicherung gilt nur bis zum Reiseantritt, die Reiseabbruchversicherung ab Reiseantritt, zum Beispiel beim Einchecken am Flughafen. Tarife mit Selbstbeteiligung: Im Preis unterscheiden sich die Versicherungen stark, weil es Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung gibt. Die Höhe der Reisesumme und deine Wünsche sind bei der Entscheidung für den passenden Tarif zu beachten.
Stornierung und Information: Tritt der Versicherungsfall ein, musst du umgehend die Reise beim Veranstalter stornieren. Danach musst du die ausgefüllte Schadensmeldung mit allen Unterlagen beim Versicherer der Reiserücktrittsversicherung einreichen. Gleiches gilt für die Reiseabbruchversicherung. Die Versicherung hilft: Wenn du während der Urlaubsreise erkrankst oder einen Unfall hast, solltest du dich umgehend bei deiner Versicherung melden. Die Versicherung findet allerdings nicht die passende, ärztliche Behandlung im Ausland, die musst du schon selber finden.
Tipps für die Reiseversicherungen (Teil 2)
Direkt bei der Buchung keine Reiserücktrittsversicherung abschließen: Es ist nicht sinnvoll, diese Versicherung direkt bei der Buchung über den Reiseveranstalter oder das Buchungsportal abzuschließen. Denn solche Verträge sind meist teurer. Extra Haftpflicht für den Urlaub? Diese Versicherungsvariante ist nicht zu empfehlen. Eine normale Privathaftpflicht, die ohnehin jeder haben sollte, deckt die meisten Schäden auch im Urlaub ab.
Strittig ist, wie schon erwähnt, der Abschluss einer Reisegepäckversicherung:Finanztip empfiehlt dies nicht zu tun. Die Verträge seien meist zu teuer und mit geringen Leistungen bestückt. Die Versicherungsbedingungen nennen das Problem. "Wird im Urlaub dein Gepäck geklaut oder beschädigt, sucht die Versicherung meist eine Mitschuld beim Besitzer und kürzt die Leistung oder zahlt nichts", so der Kommentar von Finanztip.
Auch die Verbraucherzentrale schätzt eine Reisegepäckversicherung für die meisten Urlaube als überflüssig ein. Verliert die Fluggesellschaft aufgegebenes Urlaubsgepäck, kommt sie selbst für den Verlust auf. Urlauber müssen sich dafür mit einer Verlustmeldung an die Airlines wenden. Wird Reisegepäck aus der Ferienunterkunft gestohlen, greift in vielen Fällen die Hausratsversicherung und steht zumindest mit einem Teil der Versicherungssumme für den Verlust grade. Teil vieler Hausratsversicherungen ist eine Außenversicherung, mit der Hausrat außerhalb der eigenen vier Wände versichert ist. In Ferienhäusern oder Hotels sind Gepäckstücke also versichert. Die Versicherung greift aber nur, wenn die Ferienwohnung oder das Zimmer verschlossen war.
*Hinweis: In der Redaktion sind wir immer auf der Suche nach nützlichen Produkten für unsere Leser. Es handelt sich bei den in diesem Artikel bereitgestellten und mit einem Piktogramm beziehungsweise einem Einkaufswagen-Symbol, einem Ticket-Symbol, einem Hotel-/Reise-Symbol oder Sternchen gekennzeichneten Links um sogenannte Affiliate-Links/Werbelinks. Wenn du auf einen dieser Links klickst bzw. darüber einkaufst, bekommen wir eine Provision vom Händler oder Dienstleister. Für dich ändert sich dadurch nichts am Preis. Unsere redaktionelle Berichterstattung ist grundsätzlich unabhängig vom Bestehen oder der Höhe einer Provision.