Frankreich wurde schwer von der Corona-Pandemie getroffen. Doch das Nachbarland Deutschlands berappelt sich allmählich wieder. Tourismuskonzepte wurden bereits erarbeitet. Und das ist auch notwendig: Millionen Touristen strömen jedes Jahr nach Frankreich, um dort Urlaub zu machen - darunter viele Deutsche. Der französische Tourismusverband "Atout France" gab Mitte Juni bekannt, das alle Beschränkungen der Grenzkontrollen aufgehoben werden. Somit können Reisende wieder nach Frankreich gelangen.
Allerdings gelten im Sommerurlaub 2020 besondere Verordnungen und Maßnahmen. Die Krise zwingt zahlreiche Bereiche des öffentlichen Lebens, sich an spezielle Regeln zu halten.
inFranken.de fasst kompakt zusammen, was im Corona-Urlaub in Frankreich erlaubt ist - und was nicht.
- Darf ich nach Frankreich einreisen?
Wie bereits angesprochen, ist das wieder möglich. Touristen aus EU-Staaten - mit Ausnahme von Spanien - sind dazu uneingeschränkt berechtigt. Bei der Einreise nach Frankreich ist allerdings erforderlich, dass eine Selbsterklärung zur Symptom-Freiheit von "Covid-19" ausgefüllt wird.
Wer lange Wartezeiten an der französischen Grenze vermeiden möchte, kann das Formular bereits im Vorfeld ausfüllen: Sie finden es hier.
Zudem muss eine Erklärung ausgefüllt werden, in welcher der Einreisegrund genannt wird. - Kann ich nach Frankreich fliegen oder mit dem Zug fahren?
Ja, das ist möglich. "Reisemöglichkeiten mit Zügen oder Flugzeugen von und nach Deutschland bestehen und können frei im Internet recherchiert und gebucht werden", teilt das "Auswärtige Amt" mit.