Das sind die möglichen Optionen: Mieter sollten eine Hausrat-Versicherung abschließen, während Haus- oder Wohnungsbesitzer zusätzlich eine Wohngebäude-Versicherung bzw. einen Schutz gegen Elementarschäden benötigen. Für Schäden an Fahrzeugen kommt die Teil- oder Vollkaskoversicherung auf. Und die private Haftpflichtversicherung zahlt bei Schäden an Dritten.
Versicherung gegen Elementarschäden notwendig
In Deutschland sind nur rund 46 Prozent aller Privathäuser gegen Schäden durch Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert. Schadensfälle sind:
- Überflutungen gelten als Elementarschäden, die gesondert versichert werden müssen (aber nicht durch Sturmflut)
- Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung oberirdischer Gewässer
- Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck und Lawinen
Versicherer dürfen eine Elementarschaden-Versicherung ablehnen, wenn ihnen das Risiko zu hoch erscheint - etwa wenn ein Haus an einem Fluss steht, der regelmäßig über die Ufer tritt. Üblich ist auch eine Selbstbeteiligung. Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass eine Zusatzversicherung für Elementarschäden immer wichtiger wird, da Experten mit einer Zunahme schwerer Unwetter mit Starkregen rechnen. Bei den Tarifen gebe es teils enorme Unterschiede, du solltest deshalb genau vergleichen.
Wann zahlt die Wohngebäude-Versicherung?
Bei Schäden an Haus oder Dach durch Sturm, Hagel, Brand, Blitzschlag oder Leitungswasser tritt die Wohngebäude-Versicherung ein. Allerdings erkennen die meisten Versicherer nur Schäden an, die durch einen Sturm mit mindestens Windstärke acht (Geschwindigkeit ab 62 km/h) entstanden sind. Deckt der Wind das Dach teilweise ab und Regenwasser beschädigt Wände und Decken, ist auch das versichert. Je nach Police sind selbst Schäden an Gartenhäuschen und Carports eingeschlossen.
Schlägt der Blitz ein und löst einen Brand aus, muss die Versicherung ebenfalls zahlen. Auch Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume sollte die Police einschließen. Fließt Wasser allerdings aus einem Fluss ins Haus oder strömt Oberflächenwasser etwa von der Straße ein, ist das nicht durch die Wohngebäude-Versicherung abgedeckt.
Sorgen faustgroße Hagel-Brocken für Schäden beispielsweise an Dach, Fenster oder Rollläden, dann tritt der Gebäudeversicherer ein. Trifft es Autos, dann haftet die Teilkaskoversicherung.
Wann zahlt die Hausrat-Versicherung?
Die Hausrat-Versicherung erstattet Schäden durch Sturm, Brand, Blitzschlag oder Leitungswasser an beweglichen Gütern: Möbel, Teppiche, technische Geräte, Kleidung oder Gartengeräte. Alles, was in der Wohnung und im Keller in Mitleidenschaft gezogen wird, ist versichert.
Das gilt meist nicht für Gegenstände, die im Freien standen, etwa auf der Terrasse oder dem Balkon. Ist ein Wasserschaden entstanden, weil man vergessen hat, ein Fenster zu schließen, springt die Versicherung nicht ein. Gebäude-/Hausrat-Versicherungen haften nicht für Schäden durch eindringendes Wasser.
Beschädigt sogenannte Überspannung im Stromnetz elektrische Geräte (Gefriertruhe), ist dies in Standard-Policen oftmals nicht versichert.
Private Haftpflichtversicherung zahlt an Dritte
Die private Haftpflichtversicherung, eine der wichtigsten Versicherungen, kann ebenfalls für Unwetterschäden zuständig sein.
Reißt etwa der Sturm einen Blumenkasten vom Balkon und trifft dieser einen Passanten, zahlt die Versicherung des Besitzers an die Geschädigten.
Das gilt auch, wenn der Baum eines Gartenbesitzers auf das Auto oder den Zaun des Nachbarn kracht. Bei Mehrfamilienhäusern übernimmt die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung die Regulierung des Schadens.
Teil- und Vollkasko zahlen bei Schäden am Auto
Bei Pkw-Schäden durch umgestürzte Bäume zahlt nur eine Vollkaskoversicherung in jedem Fall. Bei Sturm und Hagelschäden am Auto springt die Teilkaskoversicherung (oft mit Selbstbeteiligung) ein. Voraussetzung ist allerdings bei den meisten Versicherern eine Windstärke von mindestens acht.
Eine Vollkaskoversicherung springt dagegen unabhängig von der Windstärke ein. Sie greift auch, wenn der Schaden selbst verschuldet ist, etwa, weil der Fahrer gegen einen umgestürzten Baum gefahren ist. Versichert ist in der Regel allerdings nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern nur der Zeitwert des Wagens.
Auch bei Wasserschäden an parkenden Autos zahlt die Teilkasko. Die Versicherung kann allerdings die Rechnung ablehnen, wenn der Wagen nicht rechtzeitig aus einem Überschwemmungsgebiet entfernt wurde, obwohl das möglich gewesen wäre. Entsteht ein Motorschaden beim Durchfahren einer überschwemmten Straße, zahlt die Teilkaskoversicherung nur, wenn die Überschwemmung ganz plötzlich aufgetreten ist. Auch eine Vollkaskoversicherung kann die Regulierung wegen grober Fahrlässigkeit ablehnen.
Was tun im Schadensfall?
Um deine Ansprüche zu wahren, zu sichern und zu belegen, solltest du folgendes tun:
- Informiere sofort deine Versicherung
- Spreche mit der Versicherung, bevor du die Schäden beseitigst oder Handwerker beauftragst
- Versuche, den Schaden zu begrenzen, indem du etwa Gegenstände aus dem Wasser nimmst
- Dokumentieren die Schäden, mache Fotos oder Videoaufnahmen mit dem Handy
- Erstelle eine Liste der beschädigten Gegenstände
Kommen du und die Versicherung partout nicht zusammen, kann ein selbstständiges Beweisverfahren helfen. Dazu bittest du das Amtsgericht um die Bestellung eines Sachverständigen. Er sieht sich die Sache an und ermittelt die Schadenshöhe. Die Information bekommt dann die Versicherung. "Da hat man richtig was in der Hand. In 99 Prozent der Fälle akzeptieren die Versicherungen das Ergebnis des gerichtlich bestellten Sachverständige", sagt Jens Dötsch, Anwalt für Versicherungsrecht dem RND.
Leistungen und Deckungssummen prüfen
Bei allen Versicherungen gibt erhebliche Preisunterschiede. Die Experten vom Bund der Versicherten raten, nicht ohne Prüfung die billigste Versicherung zu wählen.
Wichtiger als der Preis sei, dass die benötigten Leistungen auch tatsächlich versichert seien und nicht im Kleingedruckten ausgeschlossen würden. Auch die Deckungssummen für bestimmte versicherte Risiken spielen eine wichtige Rolle beim Vertragsabschluss.
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