Wer seine Waren im Internet anbietet, muss sich ab Juni 2026 an eine neue Spielregel halten, die den Verbraucherschutz stärkt: der Widerrufsbutton wird zur Pflicht.
Was mit einem Klick zu einem Vertrag wurde, soll auch mit einem Klick wieder rückgängig gemacht werden können. Daher dürfen sich die Verbraucher auf eine neue Regelung ab dem 19. Juni 2026 freuen. Denn dann muss jeder Online-Shop über einen Widerrufsbutton verfügen, mit dem du deinen Kauf genauso schnell wieder ungeschehen machen kannst, wie du ihn getätigt hast. Denn manchmal warst du vielleicht zu voreilig, hast ein Detail übersehen oder die falsche Größe oder Farbe bestellt. Genau für solche Fälle ist der Button gedacht, wie unter anderem das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz informiert.
Im Sommer wird mit einer neuen EU-Richtlinie der Verbraucherschutz weiter gestärkt. Die Richtlinie 2023/2673 besagt, dass jegliche Internetseiten, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten und dadurch Verträge mit Kunden schließen, einen Widerrufsbutton einbetten. Dieser Button darf nicht versteckt sein, sondern muss intuitiv auffindbar sein.
Wie im stationären Handel kannst du über den Button deinen Einkauf innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen rückgängig machen. Zunächst musst du dazu deinen mit dem Händler geschlossenen Vertrag auswählen, dann die Auflösung des Vertrags bestätigen. Als Sicherheit erhältst du auch eine E-Mail mit dem Widerruf. Diese muss von den Plattformen ebenfalls bereitgestellt werden.
Die Richtlinie umfasst keine wirtschaftlichen Handlungen zwischen Händlern, sondern ist exklusiv für Handlungen zwischen Anbieter und Endkunde. Analog zum stationären Handel gibt es selbstverständlich ein paar kleine Ausnahmen, beispielsweise bei Hygieneprodukten oder Lebensmitteln, die von der Rückgabe ausgeschlossen sind.
Die Richtlinie kam nicht aus heiterem Himmel. Die Planungen dazu begannen schon 2025. Im September, nach Vorlegen von verschiedenen Entwürfen, hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton beschlossen.
Eine treibende Kraft in den Verhandlungen um den Entwurf war Stefanie Hubig (SPD) als Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerin. Es ist ihr ein besonderes Anliegen, für Kunden, die im Internet einkaufen, den Widerruf maßgeblich zu vereinfachen und auf ein paar Klicks zu reduzieren.
Neben dem Widerrufsbutton existiert schon seit längerer Zeit der Button zur Kündigung, der ebenfalls rechtlich vorgeschrieben ist. In der Pressemitteilung des Bundesministeriums wird Hubig wie folgt zitiert: "Mit dem Button ist der Widerruf eine Sache von wenigen Klicks. Höchste Zeit, dass wir diese unbürokratische Lösung zum Standard machen. Das verbessert den Schutz vor ungewollten Verträgen – und spart Zeit und Nerven. Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein."