Online-Käufe rückgängig machen wird leichter: Neue Pflicht für Shops kommt

3 Min

Wer seine Waren im Internet anbietet, muss sich ab Juni 2026 an eine neue Spielregel halten, die den Verbraucherschutz stärkt: der Widerrufsbutton wird zur Pflicht.

Was mit einem Klick zu einem Vertrag wurde, soll auch mit einem Klick wieder rückgängig gemacht werden können. Daher dürfen sich die Verbraucher auf eine neue Regelung ab dem 19. Juni 2026 freuen. Denn dann muss jeder Online-Shop über einen Widerrufsbutton verfügen, mit dem du deinen Kauf genauso schnell wieder ungeschehen machen kannst, wie du ihn getätigt hast. Denn manchmal warst du vielleicht zu voreilig, hast ein Detail übersehen oder die falsche Größe oder Farbe bestellt. Genau für solche Fälle ist der Button gedacht, wie unter anderem das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz informiert.

Was bedeutet der Button für dich?

Im Sommer wird mit einer neuen EU-Richtlinie der Verbraucherschutz weiter gestärkt. Die Richtlinie 2023/2673 besagt, dass jegliche Internetseiten, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten und dadurch Verträge mit Kunden schließen, einen Widerrufsbutton einbetten. Dieser Button darf nicht versteckt sein, sondern muss intuitiv auffindbar sein

Wie im stationären Handel kannst du über den Button deinen Einkauf innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen rückgängig machen. Zunächst musst du dazu deinen mit dem Händler geschlossenen Vertrag auswählen, dann die Auflösung des Vertrags bestätigen. Als Sicherheit erhältst du auch eine E-Mail mit dem Widerruf. Diese muss von den Plattformen ebenfalls bereitgestellt werden. 

Die Richtlinie umfasst keine wirtschaftlichen Handlungen zwischen Händlern, sondern ist exklusiv für Handlungen zwischen Anbieter und Endkunde. Analog zum stationären Handel gibt es selbstverständlich ein paar kleine Ausnahmen, beispielsweise bei Hygieneprodukten oder Lebensmitteln, die von der Rückgabe ausgeschlossen sind. 

Was hat es mit dem Button auf sich?

Die Richtlinie kam nicht aus heiterem Himmel. Die Planungen dazu begannen schon 2025. Im September, nach Vorlegen von verschiedenen Entwürfen, hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton beschlossen.  

Eine treibende Kraft in den Verhandlungen um den Entwurf war Stefanie Hubig (SPD) als Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerin. Es ist ihr ein besonderes Anliegen, für Kunden, die im Internet einkaufen, den Widerruf maßgeblich zu vereinfachen und auf ein paar Klicks zu reduzieren

Neben dem Widerrufsbutton existiert schon seit längerer Zeit der Button zur Kündigung, der ebenfalls rechtlich vorgeschrieben ist. In der Pressemitteilung des Bundesministeriums wird Hubig wie folgt zitiert: "Mit dem Button ist der Widerruf eine Sache von wenigen Klicks. Höchste Zeit, dass wir diese unbürokratische Lösung zum Standard machen. Das verbessert den Schutz vor ungewollten Verträgen – und spart Zeit und Nerven. Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein."

Was sind die technischen und juristischen Aufgaben?

Die theoretische Beschreibung eines solchen Buttons ist das eine, die technische Ausführung eine andere. Denn für Händler sind unterschiedliche Fristen bindend. Alles richtet sich nach Art der Ware, Datum des Vertrags oder der Identität des Kunden. Der Button wird zwar allen Kunden zur Verfügung gestellt, doch Experten sehen darin schon jetzt, dass das Widerrufsrecht damit in die Länge gezogen wird. 

Wenn du ein Produkt erwirbst, darf ein Händler auch nur die Daten von dir einholen, die er zur Abwicklung des Geschäftes benötigt. Darunter fallen unter anderem persönliche Daten wie Namen, Adresse, E-Mail oder Telefonnummer. Allerdings darf der Händler dich nicht zwingen, einen Rückgabegrund anzugeben. 

Von der technischen Implementierung her, gibt es auch ein paar Dinge, die unbedingt zu beachten sind. Und zwar muss der Button der Barrierefreiheit Rechnung tragen, also auch zum Beispiel von einem Screenreader erfasst werden, wenn ein blinder Mensch als Endkunde vor dem Computer sitzt. Auch die Sprache muss leicht verständlich sein, beispielsweise könnte der Text zum Button "Vertrag widerrufen" lauten. Während der Widerrufsfrist muss dir als Kunden der Button auch durchgehend angezeigt werden

Welche weiteren Regelungen umfasst der beschlossene Gesetzesentwurf?

Mit dem Beschluss des Gesetzentwurfes gehen noch weitere Regelungen einher. Zum Beispiel ist die Pflicht zur Bereitstellung von Vertragsunterlagen in Papierform aufgehoben. Dienstleistern aus dem Finanzsektor wird auferlegt, ihre Produkte einfach zu erklären und dir zu einem Vertragsabschluss per Klick auch immer die Option zur persönlichen Beratung anbieten. 

Aktuell existiert neben der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfrist von 14 Tagen auch noch ein sogenanntes ewiges Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass man bei bestimmten Vertragsabschlüssen auch Jahre später noch von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann. 

Wenn ein Unternehmen aber gegen seine Informationspflicht verstößt und seine Kunden nicht über ihre Rechte aufklärt, so beginnt die Widerrufsfrist erst gar nicht zu laufen. Für Verträge im Bereich der Finanzdienstleistungen können Verbraucher in Zukunft mit einer Widerrufsfrist zwischen einem Jahr und 14 Tagen rechnen, je nach Art des Vertragsabschlusses.

Vorschaubild: © CC0 / Pixabay / PreisKing