WhatsApp: Mit diesen Sätzen machst du dich strafbar

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WhatsApp-Nutzer könnten sich unwissentlich strafbar machen, wenn sie bestimmte Inhalte teilen oder empfangen. Juristische Konsequenzen hängen oft vom Kontext und der Art des Materials ab.

Unzählige Nachrichten wechseln über WhatsApp jeden Tag von Sender zu Empfänger. Doch du solltest vorsichtig sein. Denn es gibt auch Dateien, die für dich Folgen haben können. Da zählt auch nicht, dass du die Dateien nur mit einem bestimmten Personenkreis privat geteilt hast. Eine einzige Nachricht reicht aus, um strafrechtlich in Erscheinung zu treten, wie Techbook.de informiert.

Der Rechtsanwalt Christian Solmecke ist Fachanwalt für die Rechtsgebiete Medien und IT-Recht. Mit ihm hat Techbook sich darüber unterhalten, was auf WhatsApp tabu ist und wie du verhinderst, dass du strafrechtlich belangt werden kannst. Dabei geht es nicht nur um Nachrichten und Dateien, die du verschickst, sondern auch deine Rolle als Empfänger solcher Nachrichten.

Bei diesen WhatsApp-Nachrichten: Strafrechtliche Konsequenzen können drohen

Für die Gerichte in Deutschland ist es inzwischen schon an der Tagesordnung, sich mit solchen Straftaten auseinanderzusetzen, bei denen es um strafrechtliches Material geht, das ein Nutzer mit mehreren Nutzern geteilt hat und das sich dadurch verbreiten konnte. 

Die Verbreitung der Dateien findet vor allen Dingen im Internet und dort in den Sozialen Medien statt. Die Strafverfolgungsbehörden konzentrieren sich darauf, dort "strafrechtlich relevante Posts aufzufinden", sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke gegenüber Techbook.

Aber auch wenn Hass, Hetze oder Kinderpornographie in geschlossenen Chaträumen stattfindet, rufe dies die Staatsanwaltschaften auf den Plan. 

Welche Inhalte sind tabu?

Inhalte, die verboten sind, sind ganz klar solche, die Hass, Hetze oder Kinderpornographie enthalten. Facebook hat beispielsweise einen Filter eingebaut, der die Inhalte überprüft, bevor du diese versenden kannst.

Ein solcher Filter fehlt bei WhatsApp. Die Art und Weise, wie strafrechtliches Material sich verbreitet, ist auch nicht entscheidend. "Egal, ob es sich um Textbeiträge, Fotos oder Videos handelt – sofern der Inhalt dem Strafgesetzbuch widerspricht, haben die Strafverfolgungsbehörden aktiv zu werden", erklärt Solmecke gegenüber Techbook

Neben den bereits genannten strafrechtlich relevanten Inhalten gibt es auch noch weitere, wie beispielsweise den Aufruf zu Straftaten, Volksverhetzung, die Leugnung des Holocausts, sowie die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole. 

Welche Gefahr besteht, wenn du Nachrichten weiterleitest?

Nicht nur das Empfangen eines Inhalts mit strafrechtlicher Relevanz, sondern auch das Weiterleiten eines solchen Inhalts kann für dich weitreichende Folgen haben. Vor allen Dingen über Gruppen in den Sozialen Medien können solche Inhalte eine hohe Eigendynamik entfalten, die letztlich nicht mehr steuerbar ist. Und alle, die das Material empfangen und speichern, sei es automatisch oder manuell, machen sich strafbar, schreibt Techbook

Denn was zählt, ist der Besitz der strafrechtlichen Dateien. Wenn dir eine Datei zugeschickt wird über eine einschlägige WhatsApp-Gruppe beispielsweise, so kann schon die Mitgliedschaft in dieser Gruppe dir Probleme bereiten. 

Der Rechtsanwalt klärt auf, dass es ebenso darauf ankommt, "ob es sich um fahrlässigen oder vorsätzlichen Besitz handele". Nur der vorsätzliche Besitz sei strafbar, allerdings seien die Grenzen zwischen Vorsatz und "billigend in Kauf nehmen" fließend. Daher ist immer ratsam, fragwürdige Dateien sofort zu löschen. 

Wie sehen die Konsequenzen aus?

Wie immer sind die Konsequenzen von Fall zu Fall unterschiedlich und individuell. Ausschlaggebend ist die Tat, die zu Grunde liegt. Bei einer Beleidigung wirst du laut Techbook in der Regel mit einer Geldstrafe davon kommen. Doch für die bandenmäßige Verbreitung kinderpornografischen Materials drohen bis zu zehn Jahre Haft

Wenn du eine Datei nur an einen weiteren Nutzer oder an wenige weitere Nutzer sendest und der Chat privat ist, so kommst du ohne rechtliche Folge davon, wenn du dir sicher bist, dass die Empfänger die Datei nicht weiterschicken. Sendest du die Datei jedoch gezielt an eine Gruppe, kann dieses Verhalten schnell strafrechtlich relevant werden. 

Bis zum 14. vollendeten Lebensjahr können Kinder nicht rechtlich belangt werden. Im Zivilrecht können Kinder ab sieben Jahren allerdings schon haftbar gemacht werden, zum Beispiel, wenn eine Beleidigung vorliegt, kann das Kind verpflichtet werden, Schmerzensgeld zu bezahlen. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, auch bis zu 20 Jahren, können haftbar gemacht werden. Im Vergleich zu Erwachsenen stehen allerdings hier bei der Konsequenz erzieherische Maßnahmen und nicht die Strafe im Vordergrund, sagt der Anwalt. 

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