Neben den bereits genannten strafrechtlich relevanten Inhalten gibt es auch noch weitere, wie beispielsweise den Aufruf zu Straftaten, Volksverhetzung, die Leugnung des Holocausts, sowie die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole.
Welche Gefahr besteht, wenn du Nachrichten weiterleitest?
Nicht nur das Empfangen eines Inhalts mit strafrechtlicher Relevanz, sondern auch das Weiterleiten eines solchen Inhalts kann für dich weitreichende Folgen haben. Vor allen Dingen über Gruppen in den Sozialen Medien können solche Inhalte eine hohe Eigendynamik entfalten, die letztlich nicht mehr steuerbar ist. Und alle, die das Material empfangen und speichern, sei es automatisch oder manuell, machen sich strafbar, schreibt Techbook.
Denn was zählt, ist der Besitz der strafrechtlichen Dateien. Wenn dir eine Datei zugeschickt wird über eine einschlägige WhatsApp-Gruppe beispielsweise, so kann schon die Mitgliedschaft in dieser Gruppe dir Probleme bereiten.
Der Rechtsanwalt klärt auf, dass es ebenso darauf ankommt, "ob es sich um fahrlässigen oder vorsätzlichen Besitz handele". Nur der vorsätzliche Besitz sei strafbar, allerdings seien die Grenzen zwischen Vorsatz und "billigend in Kauf nehmen" fließend. Daher ist immer ratsam, fragwürdige Dateien sofort zu löschen.
Wie sehen die Konsequenzen aus?
Wie immer sind die Konsequenzen von Fall zu Fall unterschiedlich und individuell. Ausschlaggebend ist die Tat, die zu Grunde liegt. Bei einer Beleidigung wirst du laut Techbook in der Regel mit einer Geldstrafe davon kommen. Doch für die bandenmäßige Verbreitung kinderpornografischen Materials drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Wenn du eine Datei nur an einen weiteren Nutzer oder an wenige weitere Nutzer sendest und der Chat privat ist, so kommst du ohne rechtliche Folge davon, wenn du dir sicher bist, dass die Empfänger die Datei nicht weiterschicken. Sendest du die Datei jedoch gezielt an eine Gruppe, kann dieses Verhalten schnell strafrechtlich relevant werden.
Bis zum 14. vollendeten Lebensjahr können Kinder nicht rechtlich belangt werden. Im Zivilrecht können Kinder ab sieben Jahren allerdings schon haftbar gemacht werden, zum Beispiel, wenn eine Beleidigung vorliegt, kann das Kind verpflichtet werden, Schmerzensgeld zu bezahlen. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, auch bis zu 20 Jahren, können haftbar gemacht werden. Im Vergleich zu Erwachsenen stehen allerdings hier bei der Konsequenz erzieherische Maßnahmen und nicht die Strafe im Vordergrund, sagt der Anwalt.
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