Verkaufsverbot für Lenovo in Deutschland? Sind auch ThinkPads betroffen?

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Verkaufsverbot für Lenovo in Deutschland? Sind auch ThinkPads betroffen?
Dem Unternehmen Lenovo ist es aktuell verboten, manche seiner Produkte zu verkaufen. (Symbolbild)
Verkaufsverbot für Lenovo in Deutschland? Sind auch ThinkPads betroffen?
Andrej Sokolow/dpa

Bereits Anfang Mai hatte das Unternehmen Lenovo in einem Patentstreit verloren. Tatsächlich ist es Lenovo aufgrund der vorläufigen Vollstreckung des Urteils verboten, manche seiner Geräte zu verkaufen. Es geht darbei um seine 4G/5G-Mobilfunkpatente.

Streit um Mobilfunkpatente: Das Unternehmen Lenovo hatte Anfang des aktuellen Monats Mai vor Gericht eine Niederlage erlitten. Dabei ging es um die Nutzung von 4G- und 5G-Mobilfunkkomponenten, die sich in einigen Geräten des Unternehmens befinden, wie das Onlineportal WinFuture.de schreibt. Das Landgericht München I hatte entschieden, dass Lenovo durch die Verwendung Patente des Unternehmens Interdigital (IDC) verletzt habe.

Wie ging der Streit weiter? Am 8. Mai 2024 soll Interdigital "eine Kaution in Höhe von vier Millionen Euro" hinterlegt und so für die "vorläufige Vollstreckung" des Gerichtsurteils gesorgt haben, geht aus einem Bericht der WirtschaftsWoche hervor. Lenovo sei es damit "ab sofort verboten, Geräte, in denen entsprechende Technik verbaut ist, in Deutschland zu verkaufen oder sie zu importieren", schreibt WinFuture.de. Vor kurzem drohte auch dem Routerhersteller AVM ein Verkaufsverbot für vier der beliebten Fritz!Boxen. 

Lenovo nach Patentstreit - Verkaufsverbot? 

Das Unternehmen hat mittlerweile zum Verfahren Stellung bezogen. Damit herrscht ab sofort ein Verkaufsverbot. Das Verbot gilt "für alle mobilfunkfähigen Produkte von Lenovo". Betroffen seien "alle Motorola-Smartphones sowie alle Notebooks inklusive entsprechender ThinkPads, Notebook/Tablet-Hybridgeräte, Tablets, Desktop-PCs und Workstations mit einem WWAN-Modul", so WinFuture.de auf ihrer Webseite. Geräte ohne dieses Modul würden aber weiterhin verkauft werden.

Doch was steckt hinter dem Streit? Der Kläger Interdigital habe Lenovo beschuldigt, nicht nach den FRAND-Grundsätzen gearbeitet zu haben. Diese fordern eine Berücksichtigung von "angemessenen und diskriminierungsfreien Lizenzbedingungen". "Nachdem das Gericht festgestellt hat, dass das Verhalten von Lenovo eine Vorenthaltung darstellt, hoffen wir, dass Lenovo seinen Kurs ändert und endlich eine faire und angemessene Lizenz erwirbt", wird Josh Schmidt, Chief Legal Officer von Interdigital, von WinFuture.de zitiert. 

Doch klein beigeben, das steht für Lenovo offenbar außer Frage.  Denn der Hersteller möchte in Berufung gehen. Denn bei Lenovo ist man der Meinung, "dass IDC gegen seine eigenen rechtlichen Verpflichtungen verstoßen hat, seine Technologie zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen (FRAND) an Lenovo oder unsere Drittanbieter zu lizenzieren", so WinFuture.de.

Ob Lenovo mit einer Berufung Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten, auch wenn das Münchner Landgericht I als recht klägerfreundlich gilt. 

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