Fake-Chats statt Stars: Eine Plattform täuschte Nutzer und verletzte die DSGVO. Jetzt schreiten Gerichte ein - Ordnungsgeld und Haftandrohung inklusive.
Chatten mit deinem Lieblings-Promi auf WhatsApp - das versprach die Plattform "Fanblast" ihren Nutzern. Angeboten wurden echte Chats mit Schauspielern, Influencern und Erotikmodels. Gegen Bezahlung gab es die vermeintlich persönliche Nummer des gewünschten Stars für den Austausch per WhatsApp.
Jetzt stellt sich heraus, dass es sich bei dem verlockenden Angebot um eine teure Täuschung handelt. Wie die Verbraucherzentrale berichtet, schrieben die Kunden keineswegs mit Prominenten, sondern mit völlig fremden Personen.
Irreführung bei Fanblast: Gerichte stoppen falsche Promi-Chats
"Die Antworten stammten von Agenturen, die den Schreibstil und Tonfall der Promis möglichst gut imitieren sollten", so die Verbraucherzentrale. Für die Nutzer sei es jedoch nicht zu erkennen gewesen, dass sie mit Dritten schrieben. Der Eindruck einer echten Unterhaltung wurde sogar noch verstärkt, indem die Prominenten auf der Plattform als "online" angezeigt wurden.
Das Landgericht Hamburg und später das Oberlandesgericht Hamburg haben nun entschieden: Das ist klare Irreführung. Auslöser für das Verfahren war eine Beschwerde des Konkurrenten "Bestfans" wegen unlauterer Werbung. Die Richter teilten diese Einschätzung. Die Kunden zahlten für ein echtes Gespräch mit dem beworbenen Star - das Versprechen konnte Fanblast nicht erfüllen.
Laut den Gerichten darf Fanblast künftig nicht mehr den Anschein erwecken, dass eine direkte Kommunikation mit den Prominenten möglich sei. Doch es wurden noch weitere Verstöße der Plattform aufgedeckt. So teilten viele Nutzer private und intime Details wie sexuelle Orientierung und Vorlieben
Fake-Chats, Datenschutzverstöße und keine Alterskontrolle
Dabei wurden sie nicht informiert und hatten auch keine Einwilligung gegeben, dass diese Inhalte bei externen Dienstleistern landen werden. Fanblast hat damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen.
Weitere Verstöße von Fanblast sind laut Gericht: