"Inakzeptabel": Lufthansa lässt Mädchen (13) aus Schweden offenbar alleine in München sitzen

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Flug überbucht?
Ein 13-jähriges Mädchen musste nach einer Überbuchung am Flughafen München stundenlang auf ihren Flug warten. Die Fluggesellschaft Lufthansa prüft den Vorfall und hat sich entschuldigt. (Archivbild)
Flug überbucht?
Sven Hoppe/dpa

Ein 13-jähriges Mädchen musste nach einer Überbuchung am Flughafen München stundenlang auf ihren Flug warten. Die Fluggesellschaft Lufthansa prüft den Vorfall und hat sich entschuldigt.

Der Fall eines allein reisenden 13-jährigen Mädchens am Flughafen München sorgt derzeit für Aufsehen. Nach Berichten der schwedischen Zeitung Expressen wollte die Schülerin nach einem Sprachaufenthalt über München nach Stockholm-Arlanda in ihre Heimat zurückfliegen. Am Gate wurde ihr jedoch mitgeteilt, dass sie wegen Überbuchung nicht mit dem ursprünglich gebuchten Lufthansa-Flug reisen könne.

Statt wie geplant gegen 15.15 Uhr abzufliegen, wurde das Mädchen auf einen späteren Flug umgebucht. Die neue Abflugzeit war gegen 22 Uhr - das bedeutete eine Wartezeit von fast sieben Stunden.

Mädchen aus Schweden musste offenbar stundenlang allein am Flughafen München ausharren

Laut Angaben der Mutter verloren die Eltern während dieser Zeit gelegentlich den Kontakt zu ihrer Tochter, weil ihr Handy-Akku leer war. Die Mutter bezeichnete den Umgang mit ihrer Tochter gegenüber Expressen als "inakzeptabel". Auch Medien in Deutschland berichteten darüber.

Lufthansa entschuldigte sich für das Vorgefallene. Ein Sprecher der Fluggesellschaft wird von Expressen mit den Worten zitiert: "Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten, die unseren Passagieren entstanden sein könnten."

Darüber hinaus kündigte die Fluggesellschaft an, den Vorfall gemeinsam mit dem Flughafen und den beteiligten Mitarbeitenden zu untersuchen und Kontakt zu dem Mädchen aufnehmen zu wollen.

Nach den Regeln von Lufthansa dürfen Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren grundsätzlich allein reisen. Für diese Altersgruppe kann zusätzlich ein spezieller Betreuungsservice gebucht werden. Ob dieser Service für die 13-Jährige gebucht wurde, ist nicht bekannt. Die EU-Fluggastrechte schreiben außerdem vor, dass unbegleiteten Kindern besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.