Messengerdienste dürfen wegen einer Ausnahme freiwillig Chats durchsuchen, um Kindesmissbrauch zu bekämpfen. Bis Anfang April. Die Verlängerung ist gescheitert.
Eine Verlängerung der freiwilligen Kontrolle von privater Kommunikation im Internet durch Online-Dienste im Kampf gegen kinderpornografisches Material wird es nicht geben. Unterhändler der EU-Staaten und des Parlaments konnten sich nicht auf einen Kompromiss einigen, wie eine Sprecherin der zyprischen Ratspräsidentschaft mitteilte. Es bestehe nun eine Lücke, sagte sie weiter. Die bisherige gültige Regelung, die auch als sogenannte Chatkontrolle bekannt ist, endet am 3. April 2026.
Die temporäre Ausnahme von europäischen Datenschutzbestimmungen gestattet es Messengerdiensten wie WhatsApp und Plattformen wie Instagram und LinkedIn bislang, Nachrichtenverläufe zu scannen, um verbotene Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch zu identifizieren und zu melden. Dabei geht es vor allem um Bilder und Videos. Von dieser vorübergehenden Regelung machen unter anderem auch die Tech-Unternehmen Google und Microsoft Gebrauch.
Freiwillige "Chatkontrolle" endet - Widerstand von deutscher Regierung an verpflichtenden Checks
Das Scheitern der Verlängerung werde Auswirkungen darauf haben, "wie wir die Opfer dieses schrecklichen Verbrechens retten und die Täter vor Gericht stellen können", kritisierte die Sprecherin der zyprischen Ratspräsidentschaft.
Eigentlich strebt die EU eine dauerhafte Lösung für gesetzliche Vorgaben zum Schutz von Kindern im Internet an. Um dafür Zeit zu gewinnen, sollte die Ausnahmeregelung nach dem Willen der Kommission zunächst verlängert werden.
Die EU-Kommission hatte ursprünglich 2022 vorgeschlagen, die Kontrollen verpflichtend zu machen. Dies scheiterte auch am Widerstand der deutschen Regierung. Unter anderem sollten nach dem Willen der EU-Kommission Chats automatisiert gescannt werden, um Nachrichten mit kinderpornografischen Inhalten zu finden und bei Ermittlungsbehörden zu melden.
Parlament wollte Befristung und Einschränkung
Die EU-Staaten setzten stattdessen auf freiwillige Kontrollen durch die Apps und Plattformen und damit die Fortführung der bestehenden Vereinbarung mit den Diensten. Die Ausnahme sollte laut Gesetzesvorschlag dauerhaft verankert werden. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollte die EU-Kommission dann prüfen, ob es doch einer Verpflichtung der Anbieter bedarf.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmten dagegen vergangene Woche für eine Befristung der Regeln bis zum 3. August 2027. Außerdem sieht ihr Vorschlag vor, nur Nutzerinnen und Nutzer zu überwachen, die von Justizbehörden als Verdächtige identifiziert wurden - also nicht mehr grundsätzlich zu scannen. Die Parlamentarier wollen die Maßnahmen auch auf Material beschränken, das etwa von Strafverfolgungsbehörden als potenzielles Missbrauchsmaterial gemeldet wurde.