Smartphone am Arbeitsplatz - Segen oder Fluch? Wir klären auf, wann der Chef ein Handyverbot aussprechen darf und wann nicht.
- Grundsätzlich kein Handy-Verbot am Arbeitsplatz
- Arbeitgeber kann Smartphone-Nutzung einschränken
- Ausnahmen von Verbot bei familiären oder medizinischen Notfällen
Das morgendliche Durchstöbern des Smartphones, das Überfliegen von Nachrichten und die Beantwortung von E-Mails ist für viele Menschen längst zur alltäglichen Routine geworden – genauso wie das Zubereiten des ersten Kaffees des Tages. Das Handy ist zu einem unverzichtbaren Teil unseres Daseins geworden. Es ist kaum vorstellbar, dass jemand ohne sein geliebtes Gerät das Haus verlässt. Da ist es nicht überraschend, dass das Smartphone auch in unser berufliches Leben eingedrungen ist. Doch wer beim Durchsehen seines Instagram-Feeds oder dem Schreiben einer WhatsApp-Nachricht erwischt wird, riskiert schnell den Unmut der Vorgesetzten. Dies führt zu der brennenden Frage: Hat dein Arbeitgeber das Recht, die Nutzung deines Handys am Arbeitsplatz zu unterbinden?
Handy-Verbot am Arbeitsplatz - ist das erlaubt?
Grundsätzlich gibt es kein Smartphone-Verbot am Arbeitsplatz und du kannst es ohne Bedenken mit in die Firma nehmen, wie arbeitsrechte.de berichtet. Allerdings ist dein Chef zur Arbeitszeit weisungsbefugt. Laut Gesetz heißt das, dass er nicht nur festlegt, was gearbeitet wird, sondern auch wie. Aus gegebenen Anlass kann das für dich auch ein Verbot von Smartphones bedeuten.
§ 106 der Gewerbeordnung
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
Die Störung des Betriebsklimas oder der Betriebssicherheit sind beispielsweise gerechtfertigte Gründe für ein Nutzungsverbot während der Arbeitszeit. Manchmal ist dies auch sinnvoll und das nicht nur, weil das Smartphone erschreckende Auswirkungen auf seinen Nutzer haben kann. Beispielsweise im Krankenhaus ist es sogar notwendig, da Handystrahlen Maschinen wie Röntgenanlagen stören könnten. Aber aufgepasst: Ein Handyverbot muss nicht unbedingt im Arbeitsvertrag stehen. Deinem Arbeitgeber steht es frei dieses im Vertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder selbst durch einen Aushang am schwarzen Brett auszusprechen.
WhatsApp am Arbeitsplatz?
WhatsApp ist aus unserem Alltag kaum mehr wegzudenken - ob und wie der beliebte Messenger am Arbeitsplatz eingesetzt werden kann wird daher viel diskutiert. Unternehmen haben oft datenschutzrechtliche Bedenken, da WhatsApp nicht vollständig DSGVO-konform ist und bei Nutzung potenziell sensible Unternehmensdaten oder Kontaktinformationen an WhatsApp-Server außerhalb der EU gesendet werden könnten.