Folgt man der Analyse von Smhaggle, drückte die Lidl-Plus-App die Ausgaben 2023 für Lebensmittel nur minimal, und zwar im Schnitt um 0,99 Prozent. Beim Einsatz der Netto-App war es noch weniger, nämlich 0,19 Prozent. Zwei Jahre später sind die Einsparungen bei allen Apps auf durchschnittlich 2 Prozent angestiegen, wie das Nachrichtenmagazin heute des ZDF unter Berufung auf Smhaggle für das Jahr 2025 berichtet.
Hilft ein Verbot wirklich weiter?
Ramona Pop, Chefin der Verbraucherzentrale Bundesverband, sieht den Einsatz der Apps für Lebensmitteleinkäufe kritisch, und zwar hauptsächlich aus einem Grund: Weil die Nutzer zu viele persönliche Daten preisgeben, könnten Supermärkte, Discounter und Drogeriemärkte gezielt das Einkaufs- und Ernährungsverhalten beeinflussen.
Sie fordert: "Der Einsatz manipulativer Designs, die dazu verleiten sollen, länger in der App zu bleiben oder mehr Geld auszugeben, muss verboten werden." Und weiter: "Gerade in Zeiten hoher Lebensmittelpreise gilt: Rabatte dürfen nicht von der App-Nutzung abhängen. Alle Verbraucherinnen und Verbraucher müssen fairen Zugang zu Angeboten haben – ohne Zwang zur Datenpreisgabe."
Die Beispielsammlung und die Beschwerden, die bei den Verbraucherschützern zu den Supermarkt-Apps eingehen, zeigen, dass es zwei Preisniveaus in den Geschäften gibt: eins mit App und eins ohne App. Während einige Kunden bemängeln, aufgrund fehlender technischer Möglichkeiten von Rabatten ausgeschlossen zu sein, kritisieren andere, vor die Wahl gestellt zu sein, entweder höhere Preise zu zahlen oder zusätzliche persönliche Daten preiszugeben. Knapp ein Drittel der Kunden verzichtet, ganz bewusst auf die Apps der Lebensmittelhändler, weil sie ihre persönlichen Daten nicht preisgeben wollen.
Klage gegen die Lidl-App bislang ohne Erfolg
Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht auch rechtlich gegen Supermarkt-Apps vor: Derzeit läuft ein Verfahren gegen Lidl. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale weist Lidl nicht ausreichend darauf hin, dass Nutzerinnen und Nutzer die Rabatte in der Lidl-Plus-App mit ihren persönlichen Daten bezahlen. Aus Sicht der Verbraucherzentrale darf Lidl die App deshalb nicht als "kostenlos" bewerben.
In erster Instanz hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (Urteil vom 23.9.2025, Az.: 6 UKl 2/25) geurteilt, dass Lidl die App weiterhin unverändert einsetzen darf. Die Klage der Verbraucherzentrale scheiterte also vor dem OLG. Es sei nicht irreführend, dass Lidl die Nutzung der App in den Teilnahmebedingungen als kostenlos bezeichnet. Wegen der nicht eindeutigen Rechtslage hat das Gericht eine Revision zugelassen und so den Weg zum Bundesgerichtshof (BGH) frei gemacht.
Ramona Pop hofft, dass die Verbraucherschützer vor dem höchsten Zivilgericht in Karlsruhe ein anderes Urteil bekommen und sich ihr zentrales Argument, dass gerade in Zeiten hoher Lebensmittelpreise Rabatte nicht von der App-Nutzung abhängen dürfen, am Ende des Tages durchsetzt.
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