In öffentlichen Toiletten trifft man sie immer wieder an: Reinigungskräfte, die um etwas (Klein-)Geld bitten. Auf jeden Fall ist es ein Zeichen von Respekt, Trinkgeld für die Toiletten-Benutzung zu geben. Aber ist man eigentlich rechtlich dazu verpflichtet, das Servicepersonal zu bezahlen?
Öffentliche Toiletten: Das sind die Regelungen
Reinigungskraft: Trinkgeld als Pflicht?
Toiletten in Gaststätten: Wann du bezahlen musst
In Einkaufszentren, Kaufhäusern und Bahnhöfen gibt es kein Recht auf kostenlose Toilettennutzung. Wird mit einem Schild auf Gebühren hingewiesen, ist man verpflichtet, diese auch zu bezahlen. Darauf weist der Focus hin. Steht neben den Toiletten auf einem Tisch ein Teller für Münzen, gibt es allerdings keine Verpflichtung, dort Geld hinzulegen. Sind die Toiletten sauber, ist aber zumindest eine kleine Anerkennung für den Service.
Reinigungskräfte bezahlen: Pflicht oder nur eine nette Geste?
Dasselbe gilt für die Reinigungskräfte: Diese kann man, muss man aber nicht bezahlen. Denn rechtlich gesehen, haben die Toilettengänger*innen nämlich keinen Vertrag mit der Reinigungskraft abgeschlossen - somit besteht auch keine Zahlungspflicht. Das Reinigungspersonal hat in der Regel einen Arbeitsvertrag mit dem*der Arbeitgeber*in abgeschlossen. Die Auftraggeber*innen sind dadurch verpflichtet, das Personal für die Reinigung zu entlohnen.
Gaststätten dagegen sind verpflichtet, kostenlose Toiletten anzubieten - zumindest für die eigenen Gäste. Seit 2006 ist die Toilettenpflicht allerdings Ländersache und kann somit zwischen den Bundesländern variieren. In Bayern gilt, dass Betriebe mit mehr als 200 Sitzplätzen unter die Versammlungsstättenverordnung fallen. Diese legt fest, dass Versammlungsstätten Toilettenräume haben müssen. Diese müssen zudem für Frauen und Männer getrennt sein.
Die Toiletten kostenlos zur Verfügung zu stellen, ist für Gaststätten allerdings nur bei ihren Gästen verpflichtend. Wenn Passant*innen nur die Toilette besuchen wollen, steht es dem*der Wirt*in frei, den Zugang zu gewähren oder zu verweigern. Ist man kein Gast, darf auch Geld für den Toilettengang verlangt werden.