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Zuckersteuer: Zero-Limonaden im Visier – Streit in der Bundesregierung


Autor: Lea Mitulla

Berlin, Dienstag, 01. Sept. 2026

Das Bundesfinanzministerium plant eine neue Zuckersteuer, die auch zuckerfreie Getränke betreffen könnte. Der Vorschlag sorgt für Diskussionen und wurde vom Minister nun teilweise relativiert.
Ein Erfrischungsgetränk mit Süßungsmitteln: Der Vorschlag zur Einführung einer Zuckersteuer, der auch zuckerfreie Getränke umfasst und hitzige Diskussionen auslöst, wurde am 26. August 2026 vom Bundesfinanzministerium vorgestellt und anschließend von Finanzminister Lars Klingbeil relativiert.


Update vom 27.08.2026: Klingbeil äußert sich zu kontroversem Zuckersteuer-Entwurf

Ein Vorschlag aus dem Finanzministerium, einen größeren Kreis an Produkten in die Zuckersteuer einzuschließen, hat zu hitzigen Diskussionen geführt. Nun veröffentlichte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) eine Klarstellung in den sozialen Medien. 

„Was keinen Sinn ergibt, ist eine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke“, schreibt Klingbeil in einem Instagram-Beitrag. „Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen.“ Es handele sich bei dem Papier nur um einen Arbeitsstand, einen Vorschlag, der intern diskutiert wurde, und nicht um einen politisch geeinten Entschluss. „Solche Debatten sind sinnvoll und notwendig. Am Ende entscheide aber ich, welches Gesetz vorgelegt wird“, so der Minister.

Originalmeldung vom 26.08.2026: Zuckersteuer auch auf Zero-Getränke? Das soll sich ändern

Die geplante Zuckersteuer könnte doch mehr Produkte umfassen, als bisher gedacht. Neben Limonaden sollen auch Säfte, Eistees und Biermischgetränke betroffen sein – und sogar "zuckerfreie" Getränke, wie laut "Bild" aus einem Papier des Bundesfinanzministeriums hervorgeht. 

Die Höhe der Steuer soll sich nach dem Zuckergehalt richten. Zero-Getränke, die Süßstoff statt Zucker verwenden, sollen mit einem pauschalen Betrag ebenfalls unter die Steuer fallen.

Dem Papier zufolge wären somit folgende Getränke betroffen:

  • Limonade
  • Zero bzw. zuckerfreie Limonade
  • Saft
  • Eistee
  • Milchgetränke und Milchalternativen
  • Fertigkaffee
  • Biermischgetränke

Pro Liter werden je nach Zuckergehalt zwischen 26 Cent und 38 Cent Steuer fällig. Getränke mit Süßstoff würden mit 26 Cent pro Liter besteuert werden. Insgesamt erwartet das Bundesfinanzministerium laut erstem Entwurf zusätzliche Steuereinnahmen von rund 650 Millionen Euro im ersten Jahr nach der Einführung. Im Folgejahr werden "nur" noch 450 Millionen erwartet, da viele Hersteller vermutlich ihre Rezepturen anpassen werden, um eine höhere Abgabe zu vermeiden.

Welche Getränke unter die Zuckersteuer fallen, ist bei weitem nicht die erste Änderung am Plan der Koalition. So sollte sie ursprünglich erst ab 2028 in Kraft treten, nun aber bereits 2027. Zudem war die Zuckersteuer ursprünglich als Steuerabgabe geplant. Die Einnahmen daraus sollten zweckgebunden für das Gesundheitssystem eingesetzt werden. Dabei gab es jedoch verfassungsrechtliche Bedenken.

Zuckersteuer statt Sonderabgabe: Wofür werden die Millioneneinnahmen eingesetzt?

Denn solche Sonderabgaben sind streng geregelt: Die Steuergelder aus der Abgabe müssen der Gruppe zugutekommen, die sie auch trägt. Im Fall der Zuckersteuer würde diese direkt vom Hersteller an den Staat gezahlt werden, aber in die gesetzlichen Krankenkassen fließen, was rechtlich angefochten werden könnte. Daher wurde die Zuckerabgabe in eine allgemeine Steuer umgewandelt. In der Theorie heißt das aber auch, dass die Einnahmen daraus für andere Zwecke eingesetzt werden können.

Die Zuckersteuer ist Teil der großen Gesundheitsreform, die die Krankenkassen in Deutschland stabilisieren soll. Ziel ist es, nicht nur mehr Geld für den Staat zu einzuholen, sondern auch den Zuckerkonsum der Bürger zu verringern. Ungesunde Lebensmittel und Konsumgüter, die Folgeerkrankungen wie Diabetes und Herzleiden fördern, stehen daher bei der Reform im Fokus. So sollen zum Beispiel auch die Alkoholsteuer und Tabaksteuer deutlich erhöht werden.