Rund 750.000 Witwen und Witwer sind von Kürzungen bei der Hinterbliebenenrente betroffen.
Wer in Deutschland den Ehepartner verliert, hat Anspruch auf eine sogenannte Hinterbliebenenrente. Dabei wird die Leistung bei Frauen als Witwenrente und bei Männern als Witwerrente bezeichnet. Diese Unterstützung soll im Todesfall des Partners finanzielle Sicherheit gewährleisten.
Viele Empfänger der Hinterbliebenenrente stehen vor einer finanziellen Herausforderung: Für Tausende Menschen in Deutschland wird diese Rentenart zunehmend zum Risiko. Laut einer aktuellen Analyse sind über 750.000 Personen bereits von teils erheblichen Kürzungen der Witwenrente betroffen.
Darum kommt es zu den Kürzungen
Der Grund für die Kürzungen kommt mit einem sperrigen Namen daher: Einkommensanrechnung nach § 97 des SGB VI. Dabei werden Einkünfte, die Hinterbliebene über die Witwenrente hinaus erzielen — etwa aus eigener Erwerbstätigkeit, Betriebsrenten oder Abfindungen — berücksichtigt und oberhalb eines Freibetrags zum Teil auf die Rente angerechnet.
Diese Einkommensanrechnung hat Auswirkungen. Von den etwa sechs Millionen Menschen mit Hinterbliebenenrente in Deutschland bekommen rund 2,6 Millionen eine gekürzte Leistung. Besonders schlimm: Über 750.000 davon - meist Frauen - sind besonders stark betroffen, mit durchschnittlich 208 Euro weniger pro Monat.
Wenn eigene Einkünfte erzielt werden, zieht die Rentenversicherung zunächst pauschal 40 Prozent vom Bruttoeinkommen ab. Anschließend wird der gesetzliche Freibetrag abgezogen. Von dem dann verbleibenden Betrag wird wiederum 40 Prozent angerechnet. Im Endeffekt können dann auch bei relativ moderaten Nebenverdiensten relativ hohe Abzüge anfallen.
Bist du betroffen? Das solltest du wissen
Witwenrente betrifft nicht ausschließlich ältere Frauen bzw. Seniorinnen. Viele Frauen müssen mit der Witwenrente in jungen Jahren als Beitrag zum Lebensunterhalt rechnen und manchmal auch Familien durchbringen. Bist du davon betroffen, dann solltest du deinen Rentenbescheid genau prüfen. Fehler bei der Bewertung von Einkünften oder bei der Anwendung von Freibeträgen können vorkommen. Auch Einmalzahlungen – etwa durch Abfindungen oder Bonuszahlungen im Job – können zu Abzügen führen, wenn sie nicht korrekt eingestuft werden. Prüfe daher sorgfältig und lege im Zweifelsfall Widerspruch ein.
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Zentral bei der Berechnung ist der Freibetrag. Dieser legt fest, bis zu welcher Höhe eigene Einkünfte, etwa aus Arbeit, Betriebsrente oder Kapitalerträgen, nicht auf die Witwenrente angerechnet werden. Es lohnt sich daher, im Vorfeld zu berechnen, welche Bestandteile deines Einkommens relevant sind und wie sich eine Teilzeitbeschäftigung auf die Zahlung auswirken könnte, ohne deine Rentenzahlung im Alter nennenswert zu reduzieren. Eine Beratung bei einem unabhängigen Rentenberater kann da weiterhelfen.