Passiert ein Unfall bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen, gilt laut HUK-Coburg:
- Die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers reguliert immer den Schaden des Opfers. Allerdings könne sie "den eigenen Versicherungsnehmer, der ohne Winterreifen unterwegs war, dann mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen."
- Auch beim Unfallopfer kann falsche Bereifung durchaus zum Problem werden: Lässt sich nachweisen, dass dessen fehlende Winterausrüstung ursächlich für den Unfall war – weil sich z. B. der Bremsweg drastisch verlängert hat – muss das Unfallopfer mit einer Mithaftung rechnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetz den Schaden zudem nicht mehr komplett, sondern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz, auch bei Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenzahlungen.
- Aber auch Kasko-Versicherten, die ohne Winterreifen losfahren und ihr eigenes Fahrzeug beschädigen, kann es laut HUK Coburg passieren, dass die Kasko-Versicherung nur einen Teil des Schadens ersetzt und Sie den anderen selbst bezahlen müssen.
- Außerdem könne die Frage der Mithaftung auch strafrechtlich relevant werden.
Auto ohne Winterreifen an jemanden verliehen? Dann muss auch der Halter zahlen
Bisher musste laut Informationen der HUK Coburg nur der Fahrer mit Konsequenzen rechnen, inzwischen auch der Halter, der die Fahrt zulässt. Ihm drohe jetzt ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt.
Wann ein früher Reifenwechsel die bessere Wahl ist
Wer in schneereicheren oder kälteren Regionen wohnt, sollte laut ADAC frühzeitig auf Winterbereifung wechseln. Gleiches gilt, wenn man auf das Auto angewiesen ist und morgens oder nachts fahren muss. „Strecken im Wald oder auf Brücken können auch bei Nachttemperaturen von drei bis fünf Grad problematisch werden. Da würde ich lieber auf Nummer sicher gehen“, erklärte ein ADAC-Experte gegenüber der Mediengruppe Bayern.
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Mögliche Tageshöchsttemperaturen von 18 oder 20 Grad sollten hingegen nicht vom Räderwechsel abhalten. „Es ist ja keine Urlaubsfahrt von Hunderten Kilometern. Lieber habe ich dann tagsüber einen marginal höheren Verschleiß als dass ich nachts ins Rutschen gerate“, sagt er. Der Verschleiß bei Wärme ist also der kleinere Posten in der Rechnung.
Ein Termin in der Werkstatt lohnt sich im Herbst zeitnah, da die Nachfrage erfahrungsgemäß steigt, sobald die ersten Fröste kommen.
Ganzjahresreifen: Eine Alternative, aber nicht für jeden
Warum nicht gleich das lästige Reifenwechseln sparen und Ganzjahresreifen kaufen? Die Nachfrage ist laut dem Bundesverband des Reifenhandels und Vulkaniseur-Handwerks (BRV) gewachsen. Doch nicht für jedes Fahrprofil eignet sich dieser Reifentyp. Experten von Automobilclubs und Versicherungen empfehlen Ganzjahresreifen vor allem für Wenigfahrer, die das Auto bei besonders winterlichen Verhältnissen auch mal in der Garage stehen lassen können. Denn die Qualität ist nicht immer gut.
Der Automobilclub ADAC hat die Dimension 185/65 R15 getestet, die speziell für Kleinwagen geeignet ist. Das ernüchternde Ergebnis: Nur ein Modell überzeugte – fünf fielen durch.
Ein ADAC-Sprecher verglich Ganzjahresreifen gegenüber der Mediengruppe Bayern mit einer Jacke beim Menschen. Auch hier gebe es kein ideales Modell, mit dem man im Winter nicht friert und im Sommer nicht schwitzt.
Vor dem Wechsel prüfen, damit der Termin nicht teuer wird
Das empfiehlt der ADAC zum Räderwechsel:
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Haben die Reifen noch die empfohlene Mindestprofiltiefe von vier Millimetern?
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Sind die Reifen maximal sechs Jahre alt? Erkennbar ist das an der DOT-Nummer: Die ersten zwei Ziffern stehen für die Kalenderwoche, die letzten beiden für das Produktionsjahr.
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Haben die Reifen bereits das Schneeflocken-Symbol oder nur das alte M+S-Symbol? Falls nicht, droht seit 1. Oktober 2024 ein Bußgeld.
Und wer sich die Winterreifen sparen will, weil er ohnehin selten unterwegs ist? Auch das ist keine gute Idee, denn der Bußgeldkatalog kennt bei Glätte keine Ausnahme für Wenigfahrer.
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