Dabei geht es ja nicht um eine Bewertung einer Person. Hat man selber auch nicht mehr als Vermutungen zu bieten, dann ist es ratsam zu schweigen. Auch Floskeln können weiterhelfen: 'Dazu möchte ich mich nicht äußern' oder 'Dazu kann ich mir kein Urteil erlauben'.
Allgemeine Auskunftspflicht besteht aber
Jeder Beschäftigte hat eine allgemeine Auskunftspflicht zu seinem eigenen Arbeitsbereich. Jeder Mitarbeiter hat eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Das heißt: Zur Aufklärung des Sachverhaltes kann der Chef auf eine Antwort pochen, solange es um sachliche und arbeitsbezogene Dinge geht.
Eine persönliche Beurteilung fällt aber auch hier nicht unter die Antwortpflicht. Führt das Verhalten eines Kollegen dazu, dass der Betriebsablauf gestört wird, dann ist es die Aufgabe des Arbeitgebers herauszufinden, woran das liegt. Eine Pflicht, 'schmutzige Wäsche' zu waschen, gibt es nicht.
Etwas anders gelagert ist der Fall, wenn es um Compliance-Verstöße geht. Der Begriff Compliance bedeutet wörtlich übersetzt die Erfüllung von Anforderungen; im engeren Sinne also Rechtskonformität und Einhaltung von Gesetz und Recht durch das Unternehmen und seine Mitarbeiter sowie "Integrität, Redlichkeit und Geschäftsethik". In vielen Betrieben ist jeder Mitarbeiter aufgerufen, ihm zur Kenntnis gelangende Compliance-Verstöße bzw. konkrete Verdachtsfälle zu melden. Meldepflichtige Verstöße kann es geben bei Diebstahl, Bestellungen, Korruption, Mobbing, Geldwäsche, Geschenken, Betrug usw.
Whistleblower haben noch keinen nationalen Schutz
Gammelfleisch, Abgasaffäre oder Betrug bei Corona-Hilfen – viele dieser Rechtsverstöße von Unternehmen kamen ans Licht, weil Whistleblower (Hinweisgeber) diese Skandale aufdeckten oder öffentlich machten.
Whistleblower sind also Personen, die Informationen über Fehlverhalten, die sie in einem Arbeitskontext erhalten haben, innerhalb der betroffenen Organisation oder einer externen Behörde melden oder gegenüber der Öffentlichkeit offenlegen. Wer dies wagt, setzt aber nicht selten seinen Job aufs Spiel oder geht zumindest der Gefahr, berufliche Nachteile zu spüren.
Um Menschen vor solchen Nachteilen zu schützen, hat der europäische Gesetzgeber die Whistleblower-Richtlinie geschaffen. Bis 17. Dezember 2021 hatten die EU-Mitgliedsstaaten Zeit, die Richtlinie in nationale Gesetze zu bringen. Deutschland hat dies nicht getan. Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP die "rechtssichere und praktikable Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie" festgelegt. Derzeit ist die nationale Fassung allerdings noch in Arbeit.