Wie sich die Steuerklasse I auf die Rente auswirkt
Autor: Oliver Jung-Kostick
Deutschland, Mittwoch, 09. August 2023
Es ist oft schwer den Überblick zu behalten über die Steuerklassen. Die Auswirkungen auf die Rente sind dabei meist etwas unterschätzt.
- Steuerklasse I nur auf Zeit
- Auswirkung auf die Rente
- Veränderungen der Lebensumstände
- Fazit: Lohnsteuerklasse I besser als ihr Ruf
In Deutschland werden lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer*innen in sechs (mit Alternativen: acht) Lohnsteuerklassen eingeteilt. Dies erfolgt aufgrund der mitgeteilten Lohnsteuerabzugsmerkmale. Sofern du alle Angaben korrekt gemacht hast, landest du auch in der richtigen Steuerklasse – ohne eigenes Zutun. Trotzdem gibt es einiges zu beachten. Die Steuerklasse III ist allerdings nicht für jeden möglich. Auch die Klasse IV wird einem nur unter bestimmten Umständen zugeteilt.
Lohnsteuerklasse I bis auf Widerruf?
Die Lohnsteuerklasse I ist für Singles, Geschiedene, Verwitwete oder aber Verheiratete, die dauerhaft zwei getrennte Wohnsitze haben. Solange sich an deinen steuerrelevanten Umständen nichts ändert, bleibst du in der Lohnsteuerklasse I. Ein Wahlrecht wie bei Verheirateten oder Verpartnerten besteht nicht.
Wenn du deinem Arbeitgeber bei Aufnahme des Arbeitsverhältnisses nicht alle notwendigen Infos für die korrekte Berechnung des monatlichen Lohnsteuerabzugs gibst, kann dieser dich aber in Lohnsteuerklasse VI einreihen. Das hat sehr viel höhere monatliche Abzüge zur Folge, vergleiche § 39c des Einkommenssteuergesetzes (EStG).
Nimmst du ein zweites lohnsteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis auf, bekommst du nach § 38 b I Nr. 6 EStG nur für dieses die Lohnsteuerklasse VI. Das gilt ebenfalls für jedes weitere lohnsteuerpflichtige Arbeitsverhältnis. Dein Haupt-Arbeitsverhältnis hat aber weiterhin die Steuerklasse I.
Auswirkung auf die Rente
Deine Rentenbeiträge (und damit deine Anwartschaften und die spätere Rentenhöhe) werden nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften ermittelt. Während du im Arbeitsleben stehst und auf die Rente hinarbeitest, hat deine Besteuerung daher direkt keine Auswirkung auf deine spätere Rente.
Durch das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung (Einführung 2005, Übergangszeit 35 Jahre) werden nach und nach die Vorsorgebeträge steuerfrei gestellt und erst der nachfolgende Rentenbezug besteuert.