Ohne Abzüge über 1000 Euro mehr im Jahr dazuverdienen – so können Rentner seit dem 1. Januar 2024 von einer neuen Regelung profitieren.
- Finanzspritze für Rentner: Über 1000 Euro mehr pro Jahr ohne Abzüge
- Minijobber profitieren von der Erhöhung des Mindestlohns
- Wie kannst du pro Jahr über 1000 Euro mehr dazuverdienen?
- Hinzuverdienstgrenze aufgehoben: auch davon profitieren Rentnerinnen und Rentner
Bei vielen alten Menschen ist die Rente nicht gerade üppig, weshalb es oft nötig ist, einen Minijob anzunehmen, um die Haushaltskasse aufzubessern. Positiv also, dass die Verdienstgrenze für Minijobs am 1. Januar 2024 angehoben wurde. Wir erklären, was hinter der Anhebung steckt und wie Rentnerinnen und Rentner davon profitieren können.
Minijob: Das solltest du wissen – Änderungen 2024
Bei einem Minijob handelt es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Minijobs sind der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung zufolge sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich zu finden. Dabei stellen sie eine abhängige Tätigkeit dar, was bedeutet, dass es sich nicht um eine selbstständige Tätigkeit handelt und der Arbeitgeber sowohl Ort, Zeit als auch Dauer und Tätigkeit bestimmt.
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Am 1. Januar 2024 wurde die monatliche Brutto-Verdienstgrenze für Minijobs von 520 auf 538 Euro angehoben. Das hängt damit zusammen, dass der Mindestlohn von 12 auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben wurde. Mehr dazu erfährst du auch in unserem Artikel zu den Änderungen für Minijobber 2024.
Die Minijob-Zentrale gibt dementsprechend bekannt, dass sich somit die Verdienstgrenze für Minijobs von 520 auf 538 Euro erhöht, sowie die Jahres-Verdienstgrenze auf 6456 Euro. Übrigens: Im Jahr 2025 wird die Minijob-Grenze nochmals erhöht, auf 556 Euro monatlich.
Finanzspritze für Minijobber: Pro Jahr über 1000 Euro mehr dazuverdienen
Neben der Erhöhung der monatlichen Verdienstgrenze gibt es noch weitere Regelungen, die du kennen solltest, um möglichst gut von deinem Minijob zu profitieren. Unter anderem solltest du wissen, dass die Minijob-Grenze pro Jahr bis zu zweimal bis zur doppelten Summe überschritten werden darf. Darauf verweist das Portal Bürgergeld.org. Dadurch ist demnach ein Zusatz-Verdienst von 1076 Euro jährlich möglich, was insgesamt 7532 Euro Verdienst pro Jahr macht – und das steuer- und sozialversicherungsfrei.
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