Über 1000 Euro ohne Abzüge: Rente aufbessern durch Minijob - so funktioniert es

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Ohne Abzüge über 1000 Euro mehr im Jahr dazuverdienen – so können Rentner seit dem 1. Januar 2024 von einer neuen Regelung profitieren.

  • Finanzspritze für Rentner: Über 1000 Euro mehr pro Jahr ohne Abzüge
  • Minijobber profitieren von der Erhöhung des Mindestlohns
  • Wie kannst du pro Jahr über 1000 Euro mehr dazuverdienen? 
  • Hinzuverdienstgrenze aufgehoben: auch davon profitieren Rentnerinnen und Rentner

Bei vielen alten Menschen ist die Rente nicht gerade üppig, weshalb es oft nötig ist, einen Minijob anzunehmen, um die Haushaltskasse aufzubessern. Positiv also, dass die Verdienstgrenze für Minijobs am 1. Januar 2024 angehoben wurde. Wir erklären, was hinter der Anhebung steckt und wie Rentnerinnen und Rentner davon profitieren können.

Minijob: Das solltest du wissen – Änderungen 2024

Bei einem Minijob handelt es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Minijobs sind der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung zufolge sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich zu finden. Dabei stellen sie eine abhängige Tätigkeit dar, was bedeutet, dass es sich nicht um eine selbstständige Tätigkeit handelt und der Arbeitgeber sowohl Ort, Zeit als auch Dauer und Tätigkeit bestimmt.

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Am 1. Januar 2024 wurde die monatliche Brutto-Verdienstgrenze für Minijobs von 520 auf 538 Euro angehoben. Das hängt damit zusammen, dass der Mindestlohn von 12 auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben wurde. Mehr dazu erfährst du auch in unserem Artikel zu den Änderungen für Minijobber 2024.

Die Minijob-Zentrale gibt dementsprechend bekannt, dass sich somit die Verdienstgrenze für Minijobs von 520 auf 538 Euro erhöht, sowie die Jahres-Verdienstgrenze auf 6456 Euro. Übrigens: Im Jahr 2025 wird die Minijob-Grenze nochmals erhöht, auf 556 Euro monatlich.

Finanzspritze für Minijobber: Pro Jahr über 1000 Euro mehr dazuverdienen

Neben der Erhöhung der monatlichen Verdienstgrenze gibt es noch weitere Regelungen, die du kennen solltest, um möglichst gut von deinem Minijob zu profitieren. Unter anderem solltest du wissen, dass die Minijob-Grenze pro Jahr bis zu zweimal bis zur doppelten Summe überschritten werden darf. Darauf verweist das Portal Bürgergeld.org. Dadurch ist demnach ein Zusatz-Verdienst von 1076 Euro jährlich möglich, was insgesamt 7532 Euro Verdienst pro Jahr macht – und das steuer- und sozialversicherungsfrei.

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Wichtig dabei: Diese Überschreitungen werden nur anerkannt, wenn der erzielte Mehrverdienst unvorhergesehen, also nicht geplant, und unregelmäßig aufgetreten ist. Ebenfalls zu beachten ist, dass hierbei die Jahresverdienstgrenze von zentraler Bedeutung ist, jedoch nicht zwangsläufig das monatliche Gehalt. Wenn in einem Monat etwas mehr verdient wird und im anderen etwas weniger und dadurch ein Jahresgehalt von 6456 Euro nicht überschritten wurde, sind ohnehin keine Abgaben fällig.

Unvorhergesehen und unregelmäßig sind Überschreitungen beispielsweise dann, wenn es im Betrieb, in dem ein Minijobber angestellt ist, plötzlich Mehrarbeit gibt oder wenn ein Arbeitskollege wegen Krankheit vertreten werden muss.

Hinzuverdienstgrenze aufgehoben – auch hiervon profitieren Rentnerinnen und Rentner

Rentnerinnen und Rentner profitieren darüber hinaus von der Aufhebung der Hinzuverdienstgrenze, die bereits seit 1. Januar 2023 gilt. Das bedeutet, dass die Altersrente unabhängig vom Hinzuverdienst in voller Höhe ausgezahlt wird. Das gilt auch für vorgezogene Altersrenten, wie die Deutsche Rentenversicherung anmerkt. Für Erwerbsminderungsrenten gilt eine dynamische Hinzuverdienstgrenze.

Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze bedeutet auch, dass die Rentenversicherung nicht mehr über die Aufnahme eines Jobs oder über Änderungen informiert werden muss. Das gilt jedoch nicht für die Erwerbsminderungsrente. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber über den Bezug der Rente informiert wird, da sich diese unter Umständen auf die Besteuerung der Tätigkeit auswirken kann.

Tipp: Weitere Änderungen in der Rente im Jahr 2024 haben wir in unserem Artikel für dich zusammengefasst.

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Fazit: Über 1000 Euro mehr für Rentner – diese Finanzspritze gibt es

Seit 1. Januar 2024 gilt ein neuer Mindestlohn, wodurch auch die Verdienstgrenze für Minijobs angehoben wurde. Auch von weiteren steuerlichen Vorteilen profitieren Rentnerinnen und Rentner sowie andere Minijobber. Die Vorteile im Überblick:

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  • Minijob-Grenze wird von monatlich 520 auf 538 Euro angehobenpro Jahr sind somit 6.240 Euro steuerfreier Zuverdienst möglich.
  • Finanzspritze: Minijob-Grenze darf zweimal pro Jahr bis zur doppelten Summe überschritten werden – so sind bis zu 1076 Euro zusätzlich möglich.
  • Überschreitungen müssen ungeplant und unregelmäßig sein.
  • Wichtig ist der Jahresverdienst: Wurde die Grenze von 6240 Euro überschritten?
  • Vom Wegfall der Hinzuverdienstgrenze können Rentnerinnen und Rentner ebenfalls profitieren.
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Vorschaubild: © Lino Mirgeler/dpa