Wie ist der Ablauf der Teilkrankschreibung?
Ärztinnen und Ärzte müssen auch künftig eine Arbeitsunfähigkeit zu 100 Prozent oder eine Teilarbeitsunfähigkeit von 75, 50 oder 25 Prozent feststellen und in einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) festhalten. Statt einer 40-Stunden-Woche könnten "teilkranke" Beschäftigte dann beispielsweise 20 Stunden arbeiten. Drei Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Der Arzt stellt die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit fest.
- Der Arbeitnehmer fühlt sich in der Lage, in Teilzeit zu arbeiten.
- Der Arbeitgeber stimmt zu.
Lehnt der Arbeitgeber ab, bleibt alles wie bisher: volle Krankschreibung und das Krankengeld in der bisherigen Höhe. Homeoffice oder die Flexibilisierung der Arbeitszeiten flankieren die Teilkrankschreibung. Wenn du sie beantragst, musst du das deinem Arbeitgeber melden. Der hat dann sieben Kalendertage Zeit, um zu prüfen, ob der Arbeitsplatz dafür geeignet ist. Gibt der Arbeitgeber innerhalb dieser Zeit keine Erklärung ab, gilt der Arbeitsplatz als geeignet.
Welche Vorteile hat diese Art der Krankschreibung?
In Europa sind es die skandinavischen Länder, die als Vorreiter gelten. Das IGES, ein Forschungs- und Beratungsunternehmen für Fragen des Gesundheitswesens und der Gesundheitsversorgung in Berlin, hat die unterschiedlichen Modelle untersucht.
Das IGES kommt zu dem Ergebnis, dass Menschen mit der Möglichkeit zur Teilkrankschreibung schneller in den Beruf zurückkehren und dauerhaft dort bleiben. Auch senke es die Wahrscheinlichkeit von Langzeitarbeitsunfähigkeit und Frühverrentung. Als Gründe für die Erfolge nennt das IGES, dass es eine geregelte Tagesstruktur gibt und die Teilnahme am Berufs- und Sozialleben, den Genesungsprozess unterstützt. Zudem könne es dem Selbstvertrauen helfen, wenn die Belastung stufenweise steige und die Mitarbeiter schrittweise mehr leisten.
Auf Nachfrage von inFranken.de bestätigt die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) in München, die über umfassende Erfahrungen mit der Wiedereingliederung von Mitarbeitern nach dem Hamburger Modell verfügt, die positiven Erfahrungen der schrittweisen Wiedereingliederung. In ihrem Statement für inFranken.de betont deren Sprecherin Franziska Herrmann: "Grundsätzlich kann es sinnvoll sein, im individuell möglichen Umfang in den Arbeitsalltag zurückzukehren. Denn je nach Erkrankung kann Arbeit den Genesungsprozess positiv unterstützen. Eine Tätigkeit im passenden Rahmen stärkt häufig das Wohlbefinden und hilft dabei, den Kontakt zum Arbeitsalltag zu erhalten."
Kommt das Gesetz überhaupt?
Noch sind die Teilkrankschreibung und das Teilkrankengeld nur ein Gesetzentwurf, der im Bundestag und Bundesrat zur Debatte ansteht. Der Plan der Bundesregierung ist es, die Neuregelungen noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Nicht auszuschließen ist deshalb, dass es noch die eine oder andere Veränderung gibt.
Trotz der vehementen Kritik von Gewerkschaften, Ärzteverbänden und Sozialverbänden ist nicht davon auszugehen, dass die Idee, wie vor 40 Jahren, komplett scheitert.
Entscheidend für den Erfolg in der Praxis ist aber nach Auffassung der Siemens-Betriebskrankenkasse, dass die Ärztinnen und Ärzte Unterstützung bekommen. Sie müssen Erfahrungen sammeln, um "die Teilarbeitsfähigkeit verlässlich einschätzen zu können. Deshalb ist es zielführend, die Einführung eng zu begleiten und frühzeitig zu prüfen, welche Informationen und Rahmenbedingungen für eine gute ärztliche Entscheidung notwendig sind."
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