Wer mit Solaranlage Strom selbst nutzt, soll mehr für das Stromnetz zahlen. Die Bundesnetzagentur hat eine neue Regelung für Prosumer ab 2029 beschlossen.
Ab 2029 kommt eine neue Gebühr für sogenannte "Prosumer". Gemeint sind damit Haushalte, die sowohl Strom produzieren als auch konsumieren, sprich im Haus selbst verbrauchen. Unterdessen soll die Einspeisevergütung für neue Anlagen gesenkt werden.
Ende Mai hatte die Bundesnetzagentur einen entsprechenden Vorschlag gemacht. Dieser wurde trotz Kritik von Branchenverbänden nun fix beschlossen. Am Donnerstag hat die Behörde aus Bonn ihren Festlegungsentwurf veröffentlicht. Dieser soll bis Ende 2026 beschlossen werden. Damit dürfte die neue Gebühr fix sein.
"Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei"
Das Prinzip der neuen Gebühr: Diejenigen, die mit einer eigenen Photovoltaikanlage Strom erzeugen "und daher weniger Strom aus dem Netz beziehen", sollen künftig über einen höheren Grundpreis "wieder stärker an der Netzfinanzierung" beteiligt werden.
Das sei sachgerecht, "da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können", erläuterte die Bundesnetzagentur. "Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei. Aber auch er verlässt sich auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist", erklärte Behördenpräsident Klaus Müller laut Mitteilung.
"Wir wollen Stromerzeuger deswegen ein wenig stärker an den Kosten beteiligen", fügte Müller hinzu. "Das ist ein Gebot der Fairness. Sonst würden zunehmend nur Verbraucher ohne eigene Erzeugung die steigenden Kosten tragen." Ohnehin sind die Netzentgelte ein zentraler Kostentreiber beim Strompreis: Sie machen für Haushalte etwa ein Drittel des gesamten Strompreises aus. Für 2027 rechnen Experten damit, dass die staatliche Entlastung bei den Übertragungsnetzentgelten geringer ausfällt als noch 2026 – was für viele Haushalte spürbar steigende Kosten bedeuten könnte.
Bis zu 90 Prozent mehr Grundpreis: So viel Geld macht das aus
"Für Entnahmestellen von Prosumern ist ein Aufschlag in Euro pro Jahr in Höhe von mindestens 70 Prozent bis höchstens 90 Prozent des Grundpreises nach Satz 1 zu bilden", heißt es im Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur.
Bei nahezu allen Stromkunden hat der Stromtarif zwei Bestandteile:
- Der Arbeitspreis ist derjenige, welcher sich am tatsächlichen Stromverbrauch orientiert und wird in Cent pro Kilowattstunde berechnet. Für Haushalte in Deutschland liegt dieser Preis laut dem Bundesverband für Energie- und Wasserwirtschaft im Jahr 2026 bei durchschnittlich rund 37 Cent pro Kilowattstunde.
- Der Grundpreis wiederum ist ein fester Betrag, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird. Damit decken die Stromversorger ihre Fixkosten – von Zähler- und Netzbereitstellung bis hin zu Verwaltung und Service. Einige wenige Anbieter haben bislang auch Verträge ohne Grundpreis, dafür aber mit höherem Arbeitspreis.