2026 stehen Änderungen auf dem deutschen Energiemarkt an. Einige stehen schon fest, bei anderen wie der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes steht die Entscheidung aus.
Fällt die Einspeisevergütung für Strom 2026 komplett weg?
Warum steigen die Netzentgelte und der CO₂-Preis für Gas?
Kein doppeltes Netzentgelt für E-Autobatterien und Batteriespeicher
Bei Strom, Gas und beim bidirektionalen Laden (Strom wird nicht nur durch die Batterie aufgenommen, sondern auch wieder abgegeben) gibt es Änderungen im Jahr 2026. Wir fassen die wichtigsten Änderungen und Auswirkungen zusammen.
Fällt die Einspeisevergütung für Strom komplett weg?
Beim Strom sinken die Netzentgelte und zwei Umlagen steigen moderat. Wie es mit der Einspeisevergütung weitergeht, ist weiterhin offen. Die Bundesregierung dämpft die Kosten der Stromübertragungsnetze mit einem Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro. Der Milliardeneinsatz führt bei Privatverbrauchern allerdings nur zu leicht sinkenden Netzentgelten. Die Kilowattstunde (kWh) Strom wird 2026 im Schnitt rund 1,9 Cent günstiger. Für einen Singlehaushalt (Verbrauch 1500 kWh) entspricht das rund 28 Euro jährlicher Entlastung, für eine Familie (Verbrauch 4000 kWh) rund 75 Euro pro Jahr.
Gleichzeitig steigen aber die Zusatzkosten für Umlagen: Die Umlage für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWKG-Umlage) steigt 2026 auf 0,446 Cent (bisher 0,277 Cent) pro kWh (nicht privilegierte Verbraucher). Außerdem steigt die Offshore-Netzumlage (zuletzt 0,289 Cent pro kWh) auf 0,941 Cent pro kWh. Durch die Erhöhung der Umlagen entstehen einem Einpersonenhaushalt Mehrkosten von etwa drei bis fünf Euro pro Jahr, eine Familie zahlt rund elf bis zwölf Euro im Jahr mehr.
Verbraucherinnen und Verbraucher haben ab Anfang 2026 von einer eigenen PV-Anlage einen doppelten Vorteil: Einerseits sinkt dadurch der teure Strombezug aus dem Netz. Andererseits kannst du dir noch die garantierte Einspeisevergütung sichern. 2026 plant das Wirtschaftsministerium, das Erneuerbare-Energien-Gesetz so zu verändern, dass für neu montierte PV-Neuanlagen keine Einspeisevergütung mehr anfällt.
Warum steigen die Netzentgelte und der CO₂-Preis für Gas?
Wer mit Gas heizt, muss mit steigenden Netzentgelten und mit schwankenden CO₂-Preisen rechnen. Im Gegensatz zu Strom wird Gas für viele Verbraucherinnen und Verbraucher im kommenden Jahr teurer. Die Netzentgelte werden im Schnitt um etwa 11 Prozent steigen, je nach Region auch deutlich stärker. Wer eine kleine Wohnung mit Gas heizt, wird im Schnitt dadurch etwa 20 Euro mehr zahlen, bei einem Haus werden es knapp über 60 Euro sein.
Ab 1. Januar 2026 schwankt der nationale CO₂-Preis von bisher 55 Euro innerhalb eines Korridors auf bis zu 65 Euro pro Tonne CO₂. Bei einem Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 20.000 kWh Gas können die Kosten für CO₂ bei 263 Euro bis zu maximal 311 Euro steigen. Heizt die Familie ihr Haus mit Öl, steigen die Kosten von 348 Euro auf bis zu 412 Euro im Jahr.
Eine kleine Entlastung ergibt sich durch den Wegfall der Gasspeicherumlage (zuletzt 0,289 Cent pro kWh) zum 1. Januar 2026. Ein Single mit Gasheizung spart dadurch rund 15 Euro im Jahr, eine Familie knapp 58 Euro. Tipp: Jetzt kostenlos Angebote für Wärmepumpe anfragen & vergleichen*.
Kein doppeltes Netzentgelt für E-Autobatterien und Batteriespeicher
Strom aus E-Autobatterien und Batteriespeichern ist nicht mehr doppelt mit Netzentgelten belegt. Mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes entfällt die bisherige Benachteiligung von gemischt genutzten privaten Stromspeichern bei der Netzentgeltbefreiung.
Dadurch wird es möglich, in Speichern zu Hause oder in der Batterie eines E-Autos (bidirektionales Laden) zwischengespeicherten Strom nicht nur selbst zu verbrauchen, sondern auch in Zeiten hoher Preise unkomplizierter zu verkaufen. Das wird jährliche Erträge im dreistelligen Bereich ermöglichen.
"Diese Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ist ein riesiger Schritt hin zu einem flexiblen Stromsystem in Deutschland", sagt Jannik Schall, Produktchef und Mitgründer des Energieversorgers 1KOMMA5°. Allerdings ist zu erwarten, dass die Netzbetreiber nach den nötigen Änderungen durch die Bundesnetzagentur mindestens sechs bis zwölf Monate für die Umsetzung brauchen.
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