7 einfache Steuertipps für Rentner: So holst du mehr Geld zurück

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Zahlreiche Rentner in Deutschland müssen jährlich eine Steuererklärung abgeben. Dabei wissen viele nicht, was sie alles absetzen und somit bare Münze zurückholen können.

Rentnerinnen und Rentner sind in Deutschland zu einer Steuererklärung verpflichtet, wenn sie den jährlichen Grundfreibetrag überschreiten. Dieser liegt für das Jahr 2024 für Alleinstehende bei 11.784 Euro und für Verheiratete bei 23.568 Euro, wie die Deutsche Rentenversicherung informiert.

Geht man von den neuesten Zahlen aus, wonach Rentnerinnen und Rentner durchschnittlich zwischen 1300 Euro und 1700 Euro Rente erhalten, müssen die meisten von ihnen somit eine Steuererklärung abgeben. Doch nicht nur die gesetzliche Altersrente ist von der nachgelagerten Besteuerung betroffen, sondern auch Renten wegen verminderter Erwerbstätigkeit oder Witwen- beziehungsweise Witwer-Renten, Waisenrenten oder Rürup-Rente.

Steuererklärung: Erstattung statt Nachzahlung - so kann es klappen

Um unter Umständen nicht nur Steuern nachzahlen zu müssen, sondern auch Rückzahlungen zu erhalten, können vor allem Rentner einiges absetzen. Viele wissen jedoch gar nicht, was alles möglich ist. Die nachfolgenden sieben Tipps können helfen, mehr Geld aus der Steuererklärung herauszuholen. 

1) Werbungskosten absetzen: Auch Rentner können Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sollten diese allerdings weniger als 102 Euro betragen, lohnt es sich nicht, sie extra anzugeben. Das Finanzamt setzt hier sowieso einen Pauschalbetrag von 102 Euro an. Als Werbungskosten im Speziellen für Rentner gelten: 

  • Steuerberater 
  • jegliche Kosten, die in Zusammenhang mit der Beantragung der Rente stehen (zum Beispiel Fahrkosten) 
  • Gewerkschaftsbeiträge 
  • Kontoführungsgebühren 
  • Rechtsanwaltskosten 

2) Kosten für Medikamente: Im Alter benötigen viele Menschen verschiedene Medikamente. Wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du deine Medikamente von der Steuer absetzen.

3) Kosten für Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte: Ähnlich verhält es sich mit Krankenhausaufenthalten oder, wenn eine Reha besucht wird. Da hier meist eine Eigenbeteiligung pro Tag anfällt, ist genau ebendiese von der Steuer absetzbar. Wenn die Krankenkasse dir eine Reha oder Kur genehmigt hat, ist diese ebenfalls absetzbar. Gehst du jedoch "auf eigene Faust" auf Kur ohne, dass sie dir explizit verschrieben wurde, kannst du die Kosten hierfür nicht absetzen. 

4) Haushaltsnahe Dienstleistungen: Wie bei Berufstätigen können auch Rentnerinnen und Rentner die Kosten für Handwerker und Haushaltshilfen absetzen. Das Finanzamt kann bis zu 20 Prozent der Kosten anerkennen. Wer eine Haushaltshilfe einstellt, kann sogar doppelt sparen.

5) Versicherungen: Beitragszahlungen für jegliche Versicherungen, auch Kranken- und Pflegeversicherung, sollten in der Steuererklärung aufgelistet werden. Unter bestimmten Umständen können diese Kosten sogar als Sonderausgabe vollständig absetzbar sein. 

6) Kirchensteuer und Spenden: Ob Kirchensteuer oder Spenden für kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Zwecke - das Finanzamt erkennt bis zu 300 Euro ohne Spendenbestätigung an. Rentner sollten die Kirchensteuer und getätigte Spenden auf alle Fälle angeben. 

7) Altersentlastungsbeitrag: Das können zusätzliche Einkünfte aus Nebenjobs, Vermietung, Kapitalvermögen oder Riester-Renten sein. Hier zieht das Finanzamt allerdings Beträge wie Werbungskosten oder Spar-Grundfreibeträge ab; auch das Geburtsjahr ist ein Faktor, der hier miteinbezogen wird, weshalb der Altersentlastungsbeitrag sehr individuell ausfällt. 

Neues Buch der Verbraucherzentrale: 'Geld zurück von Vater Staat - Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2024/2025'*

Mit diesen sieben Tipps kann es sein, bei der Steuerklärung mehr bares Geld zurückzuholen. Generell gibt es zehn Pauschalbeträge, die du noch beachten solltest - hier ist nochmal mehr drin.

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