Wenige Wochen sind es noch, bis die Frist zur Abgabe der Steuererklärung endet. Berücksichtigt man einige Pauschalen, lässt sich deutlich mehr zurückholen.
Die Abgabe der Steuererklärung rückt näher: Am 31. Juli 2025 endet die Frist für alle, die ihre Steuererklärung selbst erstellen. Vielen ist dabei gar nicht bewusst, was sie alles geltend machen können. So sind beispielsweise auch Gartenarbeit oder der Frühjahrsputz unter Umständen absetzbar.
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Leichter, als alle Belege zusammenzutragen, ist es jedoch, sich auf Pauschalen zu verlassen. Diese anzugeben spart nicht nur Zeit, sondern kann sich auch finanziell lohnen. Welche Pauschalen dabei am hilfreichsten sind, hat die Lohnsteuerhilfe Bayern jüngst mitgeteilt.
1. Arbeitnehmerpauschale
Die sogenannte Werbungskostenpauschale beträgt für die Steuererklärung 2024 insgesamt 1.230 Euro. Sie wird automatisch berücksichtigt, ohne dass Nachweise erforderlich sind. Liegen die beruflichen Ausgaben darunter, lohnt es sich nicht, Belege zu sammeln. Übersteigen die Ausgaben jedoch diesen Betrag, können Kosten wie Arbeitsmittel, Fachliteratur oder Fortbildungen zusätzlich abgesetzt werden. Auch die Entfernungspauschale und die Homeoffice-Pauschale zahlen darauf ein. Amazon-Bestseller: Die beliebte Steuer-Software in der aktuellen Version - 'WISO Steuer 2025 (für Steuerjahr 2024)'*
2. Entfernungspauschale
Die Pendlerpauschale gilt für den einfachen Arbeitsweg. Für die ersten 20 Kilometer werden 30 Cent pro Kilometer angesetzt, ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Im neuen Koalitionsvertrag von SPD und Union ist allerdings eine Änderung dieser Regelung vorgesehen, die alle Pendler freuen dürfte: Künftig könnten dann schon ab dem 1. Kilometer 38 Cent angesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, welches Verkehrsmittel genutzt wird. Nur wenn die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel höher sind, können diese in voller Höhe abgesetzt werden.
3. Homeoffice-Pauschale
Für Arbeitstage im Homeoffice können sechs Euro pro Tag angesetzt werden, maximal für 210 Tage im Jahr. Arbeitet jemand zu hundert Prozent im Homeoffice, greift die Pauschale von 1.260 Euro. Diese Pauschale übersteigt die Werbungskostenpauschale und kann durch weitere Werbungskosten ergänzt werden. Wer ein anerkanntes Arbeitszimmer hat, kann alternativ die tatsächlichen Kosten absetzen, wenn diese höher sind.
4. Kontoführungspauschale
Das Finanzamt erkennt für das Gehaltskonto pauschal 16 Euro an Kontoführungsgebühren an – unabhängig davon, wie hoch die tatsächlichen Kosten sind. Sollten die Gebühren jedoch höher ausfallen, können Steuerpflichtige die Differenz mit entsprechenden Nachweisen zusätzlich geltend machen. Wichtig ist hierbei, alle relevanten Belege, wie Kontoauszüge oder Rechnungen, sorgfältig aufzubewahren, um diese im Bedarfsfall vorlegen zu können. So lässt sich unter Umständen noch mehr von der Steuerlast absetzen.
5. Verpflegungspauschale
Bei beruflich bedingten Reisen können Verpflegungskosten pauschal abgesetzt werden: 14 Euro können für Reisen über acht Stunden angesetzt werden und 28 Euro für Reisen über 24 Stunden. An- und Abreisetage bei mehrtägigen Reisen werden ebenfalls mit 14 Euro berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber keine Spesen gezahlt hat. Dieser Verpflegungsmehraufwand darf auch für Bewerbungsgespräche, Umzugstage im Rahmen berufsbedingter Umzüge und beruflich bedingter doppelter Haushaltsführung bis zu drei Monate genutzt werden. Für Auslandsreisen gibt es eigene Pauschalen.