Kaum jemand nutzt sie: Auf diese staatlichen Leistungen haben Familien Anspruch

Viele Familien haben Anspruch auf staatliche Unterstützung – doch ein großer Teil der Hilfen wird gar nicht abgerufen. Wo die Lücke besonders groß ist und wo sich Eltern informieren können.

Der Staat bietet Familien eine Vielzahl finanzieller Hilfen. Doch längst nicht alles Geld, das Familien zustehen könnte, kommt tatsächlich bei ihnen an. Studien zeigen, dass ein erheblicher Teil der Berechtigten staatliche Leistungen gar nicht beantragt. Beispielsweise werden Kinderzuschlag und Wohngeld oft nicht abgerufen. 

Ein Bericht des Deutschen Jugendinstituts kommt zu dem Ergebnis, dass in Deutschland zwischen einem und zwei Dritteln der Menschen, die grundsätzlich Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII haben, diese nicht beziehen. Bei einzelnen Leistungen ist die Lücke noch größer. Beim Kinderzuschlag etwa kann der Anteil derjenigen, die trotz Anspruchs leer ausgehen, bis zu 70 Prozent erreichen.

Milliardenhilfen erreichen Familien oft nicht - woran liegt das?

Warum eine Leistung trotz bestehendem Anspruch nicht beantragt wird, lässt sich nicht mit einem einzigen Grund erklären. Die Forschung unterscheidet vier Bereiche: die Situation von Einzelpersonen und Haushalten, die Arbeit der Verwaltung, die konkrete Ausgestaltung einer Leistung sowie gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Je nach Leistung und Lebenssituation können diese Faktoren unterschiedlich stark ins Gewicht fallen.

Eine Rolle spielen beispielsweise fehlende Informationen, die Erwartung, dass sich ein Antrag finanziell kaum lohnt, oder Schwierigkeiten bei Sprache und Verständigung. Hinzu kommen Scham, Misstrauen gegenüber staatlichen Stellen und die Sorge vor einem komplizierten Verfahren. Auch umfangreiche Nachweispflichten, schwer verständliche Regelungen und bürokratische Hürden können dazu führen, dass Menschen einen Antrag gar nicht erst stellen. Beim Kindergeld soll der Antrag daher künftig automatisch ablaufen, damit alle Familien ohne Bürokratie-Hürde die Unterstützung erhalten.

Große Lücke bei Kindern mit Anspruch auf Sozialleistungen

Wie groß die Probleme beim Bildungs- und Teilhabepaket sind, zeigt ein Bericht der Bertelsmann-Stiftung. Von den anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen im SGB-II-Bezug erhalten mehr als acht von zehn den monatlichen Teilhabebetrag von 15 Euro nicht. Bei den 6- bis unter 15-Jährigen nutzen lediglich rund 18 Prozent diese Leistung. Unter den 15- bis unter 18-Jährigen sind es sogar nur 12 Prozent.

Andere Bestandteile des Pakets werden zwar häufiger genutzt, erreichen aber ebenfalls längst nicht alle Berechtigten. Den jährlichen Zuschuss für Schulbedarf in Höhe von 195 Euro erhalten 78 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen im SGB-II-Bezug. Beim kostenlosen gemeinschaftlichen Mittagessen liegt die Inanspruchnahme dagegen nur bei 37 Prozent. Für Kinder aus Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, fehlen teilweise Daten darüber, wie viele die entsprechenden Angebote tatsächlich nutzen.

Gerade diese Leistungen sollen Kindern aus einkommensarmen Familien bessere Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe eröffnen. Unterstützung gibt es beispielsweise bei schulischen Ausgaben, Ausflügen oder Freizeitaktivitäten. Dass ein großer Teil der Berechtigten die Angebote nicht erhält, zeigt damit nicht nur ein Verwaltungsproblem. Es bedeutet zugleich, dass vorhandene staatliche Unterstützung ihre Wirkung nicht vollständig entfalten kann.

Kinderzuschlag und Wohngeld werden oft nicht abgerufen

Auch außerhalb des Bildungs- und Teilhabepakets gibt es Leistungen, die Familien mit niedrigem Einkommen entlasten können. Der Kinderzuschlag richtet sich an Eltern, die ihren eigenen Lebensunterhalt aus ihrem Einkommen bestreiten können, deren Geld aber für die gesamte Familie nicht ausreicht. Je nach Einkommen und Vermögen können bis zu 292 Euro pro Kind und Monat gezahlt werden. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit verzichten allerdings bis zu 70 Prozent der Berechtigten auf diese Unterstützung.

Der Kinderzuschlag kann zudem weitere Ansprüche eröffnen. Wer die Leistung erhält, kann unter anderem Zugang zu Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen. Auch bei den Betreuungskosten kann eine finanzielle Entlastung möglich sein. Ähnlich verhält es sich beim Wohngeld: Der staatliche Zuschuss soll Haushalte mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten unterstützen. Die konkrete Höhe hängt unter anderem von Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnkosten ab.

Für Alleinerziehende kommt unter bestimmten Voraussetzungen der Unterhaltsvorschuss hinzu. Er richtet sich an Elternteile, die vom anderen Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt für das Kind erhalten. Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes und liegt zwischen 230 und 394 Euro im Monat. Auch hier ist der entscheidende Schritt allerdings der Antrag – eine Leistung wird nicht automatisch ausgezahlt, nur weil grundsätzlich ein Anspruch bestehen könnte.

Auch bei Betreuungskosten bleibt Geld liegen

Nicht nur Sozialleistungen werden häufig nicht ausgeschöpft. Auch über das Steuerrecht können Familien bestimmte Kosten geltend machen. Dazu zählen unter anderem Ausgaben für die Betreuung von Kindern in Kitas, Krippen, bei Tagesmüttern oder im Hort. Nach dem Statistischen Bundesamt können 80 Prozent der Betreuungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Kind und Jahr als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Voraussetzung ist unter anderem, dass das Kind im Haushalt der Eltern lebt und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Außerdem müssen die Kosten nachgewiesen und grundsätzlich unbar bezahlt werden. Nicht sämtliche Ausgaben rund um die Betreuung sind absetzbar: Kosten für Essen oder andere nicht unmittelbar mit der Betreuung verbundene Leistungen müssen herausgerechnet werden. Auch Betreuungsleistungen durch Verwandte können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Alleinerziehende können darüber hinaus vom steuerlichen Entlastungsbetrag profitieren. Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind zum Haushalt gehört und keine weitere volljährige Person dort lebt. Bei einem Wechselmodell kann der Freibetrag ebenfalls eine Rolle spielen. Er kann allerdings nur einmal berücksichtigt werden, sodass die Eltern klären müssen, wem er zugerechnet wird.

Arbeitgeber können Familien zusätzlich entlasten

Neben staatlichen Leistungen können auch Arbeitgeber zur finanziellen Entlastung von Familien beitragen. Gesetzlich geregelt sind unter anderem Elternzeit und Mutterschutz sowie bestimmte Freistellungsansprüche. Darüber hinaus können Beschäftigte mit ihrem Arbeitgeber individuelle Zusatzleistungen vereinbaren.

Dazu können beispielsweise Zuschüsse zu den Kosten der Kinderbetreuung gehören. Unternehmen können bestimmte Aufwendungen für Kita oder Tagesbetreuung unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei übernehmen. Für Beschäftigte kann eine solche Leistung deshalb finanziell interessanter sein als eine klassische Gehaltserhöhung.

Auch andere Vereinbarungen können den Familienalltag erleichtern. Flexible Arbeitszeiten oder Homeoffice-Regelungen können Eltern dabei helfen, Beruf und Betreuung besser miteinander zu verbinden. Je nach Arbeitgeber kommen zudem Zuschüsse für bestimmte Anschaffungen infrage. Einen automatischen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht.

Günstiger unterwegs mit Kindern

Auch bei Mobilität und Freizeit können Familien Geld sparen. Im Fernverkehr der Deutschen Bahn fahren Kinder bis einschließlich 14 Jahren in Begleitung einer mindestens 15 Jahre alten Person kostenlos. Für Kinder unter sechs Jahren ist keine Fahrkarte erforderlich. Allein reisende Kinder zwischen sechs und 14 Jahren erhalten eine Ermäßigung von 50 Prozent.

Weitere Vergünstigungen gibt es je nach Anbieter in Zoos, Schwimmbädern und Museen. Gerade öffentliche Museen bieten Kindern häufig kostenlosen Eintritt oder spezielle Programme an. Welche Regelungen gelten, unterscheidet sich allerdings von Ort zu Ort. Auch Freizeitparks, Schwimmbäder und andere Einrichtungen bieten teilweise kostenlose Eintritte zum Geburtstag an.

Für Familien lohnt sich deshalb der Blick auf die jeweiligen Preis- und Familienregelungen vor einem Besuch. Gerade bei kommunalen Einrichtungen können sich deutliche Unterschiede ergeben. Einen einheitlichen bundesweiten Anspruch auf solche Vergünstigungen gibt es jedoch nicht.

Familienpässe und Angebote vor Ort

Viele Städte und Landkreise haben eigene Familienpässe oder vergleichbare Vergünstigungskarten. Damit können Familien etwa Eintrittspreise in Schwimmbädern, Museen oder Zoos reduzieren. Teilweise werden auch Kurse von Sportvereinen oder Musikschulen günstiger. Die Bedingungen und Preise unterscheiden sich von Kommune zu Kommune.

In Berlin kostet der FamilienPass beispielsweise sechs Euro und ermöglicht unter anderem vergünstigte Angebote bei zahlreichen Freizeit- und Kultureinrichtungen. Auch andere Großstädte haben vergleichbare Modelle. In München kostet der Familienpass ebenfalls sechs Euro; in Köln ist die Familien-PlusPunkt-Karte für Familien aus dem Stadtgebiet kostenlos. Welche Angebote tatsächlich enthalten sind, hängt vom jeweiligen kommunalen Modell ab.

Darüber hinaus gibt es vielerorts Kinderkleiderläden, Spielzeugbörsen und andere günstige Angebote von Wohlfahrtsverbänden, Nachbarschaftsinitiativen oder Kirchengemeinden. Familienzentren können ebenfalls Anlaufstellen sein. Dort gibt es teilweise günstige Freizeitangebote, Beratung oder Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen. Welche Hilfen verfügbar sind, ist allerdings stark vom jeweiligen Wohnort abhängig.

Der erste Schritt ist oft die Information

Ein Grundproblem bleibt: Familien müssen ihre Ansprüche zunächst kennen. Schon die Bezeichnungen unterscheiden sich regional. Was in einer Stadt Familienpass heißt, kann andernorts Familienkarte, Bürgerpass oder Ermäßigungskarte genannt werden. Das erschwert die Suche zusätzlich.

Hilfreich sind deshalb die Internetseiten der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Suchbegriffe wie "Familienpass", "Familienzentrum", "Familienbüro" oder "Familiencafé" können zu den entsprechenden Angeboten führen. Auch Jugend- und Sozialämter veröffentlichen häufig Informationen über regionale Unterstützungsmöglichkeiten.

Wer einen Überblick über mögliche staatliche Familienleistungen bekommen möchte, kann außerdem das Infotool des Bundesfamilienministeriums nutzen. Dort lassen sich unter anderem Wohnort, Familiengröße und Einkommen berücksichtigen. Entscheidend bleibt aber: Viele Leistungen fließen nicht automatisch. Wer einen Anspruch hat, muss häufig selbst aktiv werden.

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