Für Verbraucher ist dabei vor allem die zeitliche Abfolge von Bedeutung. Zeigt ein Kläger, dass die Schufa seinen Score an ein Unternehmen oder eine Bank übermittelt hat und kurz darauf eine für ihn nachteilige Entscheidung gefallen ist, kann dies nach Auffassung des Gerichts ausreichen. Wird beispielsweise ein Kredit abgelehnt, spricht zunächst die Vermutung dafür, dass der übermittelte Score für diese Entscheidung ausschlaggebend war. Eine solche Vermutung kann den Nachweis erleichtern, dass die Bonitätsbewertung tatsächlich eine entscheidende Rolle gespielt hat, meldet die Tagesschau.
Damit stellt der BGH klar, dass Betroffene nicht von vornherein sämtliche Einzelheiten einer unternehmensinternen Entscheidungsfindung offenlegen müssen, um ihren Auskunftsanspruch geltend zu machen. Die Grundsätze sind nun auf die vier konkreten Klagefälle anzuwenden. Wie die Verfahren letztlich ausgehen, ist noch offen. Die Entscheidung bedeutet daher nicht, dass Verbraucher automatisch in jedem Fall Anspruch auf eine vollständige Offenlegung sämtlicher Berechnungsdetails haben.
Alter Schufa-Score bleibt Gegenstand der Verfahren
Die aktuellen Rechtsstreitigkeiten betreffen ausdrücklich das bisherige Scoring-Verfahren der Schufa. Seit dem 17. März 2026 setzt die Auskunftei einen neuen Score ein, der für Verbraucher leichter verständlich und nachvollziehbar sein soll. Das neue Verfahren ist jedoch nicht Gegenstand der vier Klagen vor dem Bundesgerichtshof. Der alte Score kann während einer Übergangszeit weiterhin genutzt werden.
Die Schufa hat angekündigt, das bisherige System schrittweise abzulösen. Bis Ende 2028 soll der alte Score vollständig abgeschafft werden. Hintergrund ist auch die anhaltende Kritik an der mangelnden Transparenz der Bonitätsbewertung. Verbraucheranwalt Thomas Schulte verglich das Verfahren laut Tagesschau mit einer Schulnote: Verbraucher wollten nachvollziehen können, wie sich das Ergebnis zusammensetze und welche Faktoren ihre Kreditwürdigkeit verbessern oder verschlechtern könnten. Es gehe dabei nicht darum, jedes Detail offenzulegen, sondern die Auswirkungen bestimmter Verhaltensweisen besser verständlich zu machen.
Auch die Schufa selbst hat nach Angaben der Tagesschau eingeräumt, dass es Kritik an der bislang schwer durchschaubaren Berechnung gebe. Die Auskunftei wolle verständlicher erklären, welche Daten sie speichert und wie der Score zustande kommt. Zugleich betonte eine Sprecherin, dass Banken und andere Unternehmen bei ihren Entscheidungen weitere Informationen berücksichtigen. Die Schufa könne daher nur den Teil des Entscheidungsprozesses transparenter machen, der in ihrem eigenen Verantwortungsbereich liege.
Neues Datenschutzrecht soll Auskünfte erleichtern
Neben dem Wechsel zum neuen Score stehen Änderungen im Datenschutzrecht an. Am 20. November 2026 tritt eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft. Sie soll dazu beitragen, dass Bonitätsbewertungen transparenter und für Verbraucher verständlicher werden. Die neuen Regelungen betreffen damit auch die Frage, welche Informationen Auskunfteien über die Ermittlung ihrer Bewertungen bereitstellen müssen.
Für Verbraucher könnten sich dadurch die Möglichkeiten verbessern, die Berechnung ihrer Kreditwürdigkeit nachzuvollziehen. Insbesondere wenn eine negative Bewertung konkrete Folgen hat, ist es für Betroffene wichtig zu verstehen, welche Informationen über sie vorliegen und welche Bedeutung diese für den Score haben. Die gesetzlichen Änderungen sollen die Auskunftsrechte stärken und die Nachvollziehbarkeit des Bonitäts-Scorings verbessern. Wie weit die neuen Vorgaben in der Praxis reichen werden, ist allerdings noch nicht abschließend absehbar.
Der BGH hat mit seiner Entscheidung bereits deutlich gemacht, dass Verbraucher bei einer nachteiligen Unternehmensentscheidung unter bestimmten Voraussetzungen leichter darlegen können, warum sie weitergehende Informationen benötigen. Eine endgültige Klärung der vier konkreten Fälle steht noch aus. Gleichzeitig sollen das neue Schufa-Verfahren und die anstehenden gesetzlichen Änderungen dazu beitragen, dass Bonitätsbewertungen künftig weniger undurchsichtig sind.