Pflege wird teurer: So sichert man sich optimal ab – Tipps von Experten

Pflege in Deutschland wird immer teurer und belastet Familien finanziell. Eine Reform der Pflegeversicherung soll Abhilfe schaffen, doch viele Fragen zur Finanzierung sind offen.

Die Pflegeversicherung steht unter finanziellem Druck, während die Eigenanteile im Heim steigen. Doch wie lässt sich Pflege langfristig finanzieren, ohne Betroffene und Angehörige zu überfordern?

Pflegekosten steigen: So können Sie sich absichern

Die Pflege in Deutschland wird für viele Familien zu einer erheblichen finanziellen Belastung. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt zwar einen Teil der Kosten, deckt die tatsächlichen Ausgaben aber häufig nicht vollständig ab.

Wer in einem Pflegeheim lebt, muss deshalb oft mehrere Tausend Euro im Monat selbst aufbringen. Gleichzeitig steigen die Ausgaben der Pflegekassen, während die Zahl der Pflegebedürftigen wächst.

Die Bundesregierung will mit einer Reform auf die angespannte Finanzlage reagieren. Dabei geht es um höhere Beiträge, mögliche Leistungseinschränkungen und die Frage, wie das Pflegesystem langfristig aufgestellt werden soll. Für Versicherte stellt sich damit nicht nur die Frage, welche Änderungen auf sie zukommen, sondern auch, wie sie sich selbst und ihre Angehörigen gegen hohe Pflegekosten absichern können.

Immer mehr Menschen brauchen Pflege

Die Entwicklung der vergangenen Jahre verdeutlicht die Herausforderung für das Pflegesystem. Nach den im Spiegel veröffentlichten Angaben galten 2010 rund 2,5 Millionen Menschen in Deutschland als pflegebedürftig. Ende 2024 waren es bereits etwa sechs Millionen. Auch die Ausgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung stiegen deutlich: von rund 20 Milliarden Euro im Jahr 2010 auf 68 Milliarden Euro im Jahr 2024.

Besonders teuer ist die Versorgung in Pflegeheimen. Nach den Angaben im Spiegel entfielen 2024 rund 12,8 Milliarden Euro auf die Unterbringung in Heimen. Weitere 6,5 Milliarden Euro wurden eingesetzt, um die Eigenbeiträge der Bewohner zu reduzieren. Dennoch bleiben die privaten Belastungen hoch. Die tatsächlichen Kosten eines Heimplatzes können nach dem Bericht monatlich mehr als 6000 Euro betragen.

Auch die Eigenanteile haben sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Das ergibt eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom 1. Juli 2026. So müssen Bewohnerinnen und Bewohner im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro monatlich aus eigener Tasche bezahlen. Das sind 256 Euro mehr als im Vorjahr. Für viele Menschen sind solche Beträge aus der laufenden Rente kaum zu finanzieren.

Pflege zu Hause entlastet die Kassen – aber nicht jede Familie

Angesichts der hohen Heimkosten versuchen viele Pflegebedürftige, möglichst lange in der eigenen Wohnung zu bleiben. Nach den im Spiegel genannten Zahlen werden inzwischen 86 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Häufig übernehmen Angehörige, Freunde oder ambulante Pflegedienste einen Teil der Betreuung. Für die Betroffenen kann das bedeuten, länger in ihrer vertrauten Umgebung zu leben.

Die gesetzliche Pflegeversicherung unterstützt die häusliche Versorgung abhängig vom Pflegegrad mit unterschiedlichen Leistungen. Dazu gehören Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen sowie Pflegesachleistungen für professionelle ambulante Dienste. Bei Pflegegrad 1 besteht unter anderem Anspruch auf einen Entlastungsbetrag für bestimmte anerkannte Unterstützungsangebote. Ein frei verfügbares Pflegegeld wird in diesem Pflegegrad dagegen nicht gezahlt.

Aus Sicht der Pflegekassen kann die Versorgung zu Hause günstiger sein als ein Heimplatz. Der Spiegel nennt als Beispiel monatliche Leistungen von knapp 1000 Euro für die häusliche Versorgung eines schwer pflegebedürftigen Menschen, während bei einer Unterbringung im Heim rund 2100 Euro und weitere Zuschüsse anfallen könnten. Allerdings bedeutet die Pflege in den eigenen vier Wänden für Angehörige häufig einen erheblichen zeitlichen und organisatorischen Aufwand. Wer neben dem Beruf pflegt, braucht deshalb verlässliche Entlastungsangebote.

Pflegekassen unter Druck: Die Bundesregierung plant eine Reform

Die finanzielle Lage der Pflegeversicherung hat die Bundesregierung zu einem neuen Reformvorhaben veranlasst. Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) brachte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf auf den Weg, der die Pflegekassen finanziell entlasten soll. Vorausgegangen waren Auseinandersetzungen zwischen Union und SPD über die Frage, wie stark Leistungen eingeschränkt und Beiträge erhöht werden sollen.

Nach Angaben der FAZ sieht der Entwurf für 2027 eine entlastende Finanzwirkung von 6,25 Milliarden Euro vor. Das sind fünf Milliarden Euro weniger als ursprünglich geplant. Für 2028 werden 14,5 Milliarden Euro erwartet. Die geringeren Einsparungen gehen dem Bericht zufolge unter anderem darauf zurück, dass geplante Kürzungen bei Leistungszuschlägen für Heimbewohner zunächst verschoben wurden. Ein Teil der Entlastung soll stattdessen durch höhere Einnahmen erreicht werden.

Hintergrund ist eine erwartete Finanzierungslücke, die nach Angaben der FAZ im Jahr 2027 knapp acht Milliarden Euro betragen und bis 2029 auf 17 Milliarden Euro anwachsen könnte. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann betonte laut FAZ, Einnahmen und Ausgaben müssten wieder ins Gleichgewicht gebracht werden. Eine weitere Kommission soll Vorschläge für eine umfassendere Reform erarbeiten. Dabei soll es auch um strukturelle Veränderungen und die langfristige Finanzierbarkeit der Pflege gehen.

Höhere Beiträge: Was auf Versicherte zukommen könnte

Ein wesentlicher Bestandteil der geplanten Reform sind höhere Beiträge für bestimmte Versicherte. Laut FAZ soll der Beitragszuschlag für Kinderlose zum 1. Januar 2027 von derzeit 0,6 auf 0,9 Prozent des Bruttolohns steigen. Der reguläre Beitragssatz für Versicherte mit einem Kind soll vorerst bei 3,6 Prozent bleiben. Für Kinderlose würde sich der gesamte Beitragssatz zur Pflegeversicherung damit auf 4,5 Prozent erhöhen.

Auch bei der Beitragsbemessungsgrenze sind Änderungen vorgesehen. Sie bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beiträge erhoben werden. Nach dem Kabinettsbeschluss soll die Grenze weniger stark angehoben werden als ursprünglich vorgesehen. Die Regierung erwartet dadurch geringere Mehreinnahmen als in der ersten Planung. Auch die Beitragspflicht für Minijobs soll ausgeweitet werden, allerdings nach dem Bericht erst ab 2028.

Für Beschäftigte bedeutet die Reform damit je nach persönlicher Situation eine zusätzliche Belastung. Besonders Kinderlose sollen stärker zur Finanzierung beitragen. Gleichzeitig bleibt die Frage offen, ob die geplanten Maßnahmen ausreichen, um die Pflegeversicherung langfristig zu stabilisieren. Die zweite Stufe der Reform soll deshalb auch grundsätzliche Fragen zur Finanzierung und zur künftigen Ausgestaltung der Pflege klären.

Pflegevorsorge: Welche Möglichkeiten es gibt

Weil die gesetzliche Pflegeversicherung nicht sämtliche Kosten abdeckt, kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig mit der persönlichen Vorsorge zu beschäftigen. Dazu gehört zunächst, sich einen Überblick über mögliche Leistungen der Pflegekasse zu verschaffen und zu prüfen, welche Kosten im Pflegefall voraussichtlich selbst getragen werden müssten. Die Sparkasse empfiehlt in ihrem Ratgeber zur Pflegevorsorge, sowohl finanzielle als auch rechtliche Fragen frühzeitig zu regeln.

Zu den finanziellen Möglichkeiten zählen private Pflegezusatzversicherungen. Bei einer Pflegetagegeldversicherung wird abhängig vom vereinbarten Tarif und Pflegegrad ein festgelegter Betrag ausgezahlt, über den die versicherte Person in der Regel frei verfügen kann. Pflegekostenversicherungen orientieren sich dagegen an den tatsächlich entstehenden Pflegekosten. Eine Pflegerentenversicherung verbindet eine Pflegeabsicherung mit einer Rentenleistung. Welche Variante geeignet ist, hängt unter anderem von den eigenen Rücklagen, dem Einkommen und den langfristig tragbaren Beiträgen ab.

Eine Zusatzversicherung sollte allerdings nicht vorschnell abgeschlossen werden. Die Beiträge müssen auch im Ruhestand bezahlbar bleiben, und die vereinbarten Leistungen sollten zur erwarteten Versorgungslücke passen. Der Sparkassen-Ratgeber weist außerdem auf die Bedeutung rechtlicher Vorsorge hin. Eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und gegebenenfalls eine Betreuungsverfügung können dabei helfen, persönliche Wünsche für den Fall festzuhalten, dass man selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann.

Entlastungsleistungen: Welche Hilfen Angehörige nutzen können

Neben der finanziellen Vorsorge gibt es laut Ihre Vorsorge staatliche Leistungen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten können. Dazu gehören Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine zeitlich begrenzte stationäre Versorgung, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist. Die Verhinderungspflege greift, wenn die reguläre Pflegeperson etwa wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt und eine Ersatzpflege organisiert werden muss.

Auch Tagespflege kann Angehörigen Freiräume verschaffen. Pflegebedürftige werden dabei tagsüber in einer Einrichtung betreut und kehren anschließend in ihre Wohnung zurück. Das kann helfen, die häusliche Pflege mit Beruf, Familie und anderen Verpflichtungen zu vereinbaren. Welche Leistungen im Einzelfall infrage kommen und in welcher Höhe sie finanziert werden, richtet sich nach den geltenden Voraussetzungen und dem individuellen Pflegebedarf.

Wichtig ist, solche Angebote nicht erst dann zu prüfen, wenn die Belastung bereits zu groß geworden ist. Die Pflegekassen und die Beratungsstellen können darüber informieren, welche Ansprüche bestehen und wie sie miteinander kombiniert werden können. Wer frühzeitig plant, kann den Pflegealltag besser organisieren und das Risiko verringern, dass Angehörige dauerhaft über ihre Belastungsgrenze hinausgehen.

In unserem Artikel über die steigenden Beiträge zur Familienversicherung für viele Ehepaare erklären wir auch, wie hoch die künftigen monatlichen Kosten für die Familienversicherung bei Krankenkasse und Pflegeversicherung sind.

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