Ab 2026 gibt es im Rentensystem Änderungen: Ausweitung der Hinzuverdienstmöglichkeiten, Abschaffung von Übergangsregelungen für Schwerbehinderte und steuerliche Anpassungen.
- Aktivrente: mehr finanzieller Spielraum im Rentenalter
- Kein Übergang mehr: Neuregelung für schwerbehinderte Menschen
- Steuern und Rente: Anpassungen ab 2026
Für viele Menschen stehen 2026 im Rentensystem mehrere Änderungen ins Haus. Die geplante Aktivrente soll die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner ausweiten und zusammen mit steuerlichen Anpassungen das Arbeiten im Ruhestand attraktiver machen. Allerdings werden nicht die erwarteten 2000 Euro auf dem Konto landen. Wer sich rechtzeitig mit den Neuerungen auseinandersetzt, kann sich finanzielle Vorteile sichern und mögliche Nachteile vermeiden.
Aktivrente: mehr finanzieller Spielraum im Rentenalter
Eine der wichtigsten Änderungen, die im Rentensystem 2026 auf deutsche Rentner zukommen wird, ist die Einführung der Aktivrente. Starttermin soll der 1. Januar 2026 sein. Das bedeutet: Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, kann bis zu 2000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Das sind im Kalenderjahr insgesamt 24.000 Euro.
Mit der Aktivrente soll ein flexibleres Modell gelten im Gegensatz zur bisherigen Regelung, wonach für Rentner unter bestimmten Bedingungen Hinzuverdienstgrenzen galten. Bei Erwerbsminderungsrenten liegt diese Hinzuverdienstgrenze zurzeit bei 6.300 Euro jährlich, darüber hinausgehende Einnahmen werden teilweise angerechnet. Mit der Aktivrente sollen nun Einkünfte bis zu 2000 Euro nicht mit der Rente verrechnet werden und bleiben steuerfrei.
Wichtig bei der neuen Regelung der Aktivrente ist, dass diese nur nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze gilt. Aktuell liegt diese bei 67 Jahren. Nicht berücksichtigt werden bei dieser Regelung vorgezogene Altersrenten. Für dich als Rentner kann das bedeuten: Wenn du noch körperlich und geistig fit bist und gerne weiterarbeiten willst, behältst du mehr Netto vom Brutto. Die Aktivrente soll Rentner motivieren, länger im Beruf zu bleiben.
Rente: Neuregelung für schwerbehinderte Menschen
Ab 2026 betreffen weitere Änderungen vor allem Versicherte mit Schwerbehinderung und bestimmte Jahrgänge, für die bisher noch Übergangs- oder Vertrauensschutzregelungen gegolten haben. Ab dem 1. Januar 2026 fallen die bisherigen Vertrauensschutzregelungen für Altersrenten weg, die Menschen, die vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden, zugestanden haben.
Ab 2026 gibt es die bisherige Altersrente für schwerbehinderte Menschen in ihrer bisherigen Form nicht mehr. Geburtsjahrgänge ab 1964 erhalten dann ihre Rente nach § 37 SGB VI. Dabei gelten neue Grenzen und Abschlagsregelungen. Danach kann der frühestmögliche Rentenbeginn für schwerbehinderte Menschen künftig ab 62 Jahren (mit Abschlägen) möglich sein, abschlagsfrei jedoch erst ab 65 Jahren.