Viele Menschen pflegen Angehörige und bekommen dafür oft weniger Rente. Neue Zahlen zeigen, warum Rentenpunkte für pflegende Angehörige nur wenige erreichen und viele Betroffene benachteiligt bleiben.
Wer Angehörige pflegt, übernimmt oft eine große Verantwortung – und zahlt dafür mitunter auch finanziell einen Preis. Eine aktuelle Untersuchung des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) zeigt: Vor allem Menschen, die Pflege und Beruf gleichzeitig stemmen, können dadurch geringere Rentenansprüche aufbauen.
Zwar gibt es Rentenpunkte für pflegende Angehörige, doch die Regelung greift nur unter bestimmten Voraussetzungen und erreicht viele Betroffene nicht.
Pflege kann die spätere Rente schmälern
Viele Menschen reduzieren ihre Arbeitszeit oder unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit, wenn sie Angehörige pflegen. Das kann sich unmittelbar auf die spätere Rente auswirken, weil in dieser Zeit weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fließen. Um diese Nachteile zumindest teilweise auszugleichen, können pflegende Angehörige unter bestimmten Bedingungen zusätzliche Rentenpunkte erhalten.
Die Analyse des DZA basiert auf Daten von Menschen der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1955. Dafür wurden Informationen aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) mit Daten der Deutschen Rentenversicherung verknüpft. So konnten die Forscher nachvollziehen, wie viele Rentenpunkte zwischen dem 55. und 65. Lebensjahr tatsächlich erworben wurden und ob die Pflegetätigkeit rentenrechtlich anerkannt war.
Die Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede: Wer Angehörige intensiv pflegte, dafür aber keine zusätzlichen Rentenpunkte erhielt, baute insbesondere bei einer Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung geringere Rentenanwartschaften auf als vergleichbare Personen ohne Pflegeaufgaben. Wurden dagegen Rentenbeiträge über die Pflegeversicherung gezahlt, konnten sich in einzelnen Erwerbsverläufen sogar höhere Rentenansprüche ergeben.
Rentenpunkte gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen
Zusätzliche Rentenpunkte werden nicht automatisch vergeben. Voraussetzung ist unter anderem, dass die pflegende Person mindestens zehn Stunden pro Woche an zwei Tagen pflegt, die oder der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat und die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgt. Außerdem darf die regelmäßige Erwerbstätigkeit 30 Wochenstunden nicht überschreiten.
Wie stark sich die Pflege später auf die Rente auswirkt, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen insbesondere der Pflegegrad sowie die Art der bezogenen Pflegeleistungen. Je höher der Pflegegrad, desto höher können auch die von der Pflegeversicherung gezahlten Rentenbeiträge ausfallen.