Finanzielle Unterstützung wie Wohngeld kann entscheidend sein für Senioren mit geringem Einkommen. Doch viele wissen nicht, welche Ansprüche sie tatsächlich haben.
Viele Senioren haben in der Rente mit Geldsorgen zu kämpfen. Finanzielle Unterstützung wird dann dringend benötigt. Mit dem Wohngeld bietet sich dafür eine gute Möglichkeit. Doch viele Rentner wissen gar nichts von ihrer Chance. Das Wohngeld ist laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ein Zuschuss zur Miete oder Belastung (bei selbst nutzenden Eigentümern) für Haushalte mit geringen Einkommen.
Und eben auch Rentner haben unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf eine solche finanzielle Hilfe. Aufklärung gibt es durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Wohngeld – wer Anspruch auf das Zusatz-Geld hat
Bekomme ich in der Rente auch Wohngeld? Laut einem entsprechenden Bericht des BMWSB, ist das abhängig "von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung".
Nicht nur wer einen Wohnraum mietet, hat einen Anspruch darauf, auch Eigentümer von Wohnraum können die Leistungen bekommen. Und ganz besonders wichtig: Menschen in einem Pflegeheim und eben auch Rentner können die Gelder als Zuschuss zu den Wohnkosten beim Staat beantragen.
Wohngeld: Gerade Rentner verzichten oft aus Scham auf die Hilfe
Laut einem Beitrag der Zeitung Münchner Merkur, erklärt Dr. Utz Anhalt gegenüber dem Portal gegen-hartz.de, dass Rentner, die als Alleinstehende eine Rente unter 1000 Euro netto bekommen, wohl kein Wohngeld erhalten werden, sondern unter die staatliche Grundsicherung für Rentner fallen.
Wichtig: Die Grundsicherung orientiert sich dabei immer am Regelsatz des Bürgergeldes. Alleinstehende bekommen derzeit 563 Euro im Monat. Paare erhalten 506 Euro pro Person, also gemeinsam 1012 Euro im Monat. Die Miet- und für das Heizen werden dabei noch separat gezahlt. ABER: Für die Höhe der Grundsicherung wird auch das Einkommen und Vermögen der Betroffenen und auch der Partner mit einbezogen.
Allgemein lässt sich aber feststellen, dass es vielen Menschen schwerfällt, einen Antrag auf Unterstützung überhaupt in Betracht zu ziehen. Gerade, wer sein Leben lang gearbeitet hat, vermeidet oft die staatliche Hilfe. Die Verbraucherzentrale (VZ) hat zu diesem Thema einen Hinweis auf ihrer Seite verfasst: