Viele Rentner müssen ab 2027 mit höheren Kosten für Medikamente und Zahnersatz rechnen. Ein neues Gesetz bringt spürbare Änderungen bei den Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bereits Ende April 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherungen beschlossen, welches sich nach Entlastung anhört, allerdings für viele Menschen am Ende des Tages Mehrkosten bedeutet.
Besonders betroffen können Rentnerinnen und Rentner sein. Denn vor allem Medikamente und Zahnersatz sollen teurer werden; die Eigenleistungen sollen steigen. Doch wie sehen die Mehrkosten genau aus?
Betrifft viele Rentner: Medikamente sollen spürbar teurer werden
Seit Jahren stecken die gesetzlichen Krankenkassen in der Krise. Nach diversen Beitragserhebungen sollen die Kassen nun anders gefüllt werden: durch Sparen und Erhebungen in anderen Bereichen. Das geplante Entlastungsvolumen für 2027 wird mit 16,3 Milliarden Euro beziffert.
Unter anderem soll die Zuzahlung für Medikamente steigen. Bislang lagen diese zwischen mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Ab Januar 2027 müssen Patientinnen und Patienten in der Apotheke mit Zuzahlungen zwischen 7,50 Euro und 15 Euro rechnen – eine Erhöhung um 50 Prozent.
Gerade Rentnerinnen und Rentner in Deutschland benötigen mit zunehmendem Alter vermehrt Medikamente, vor allem gegen Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Schmerzen.
Wichtige Schutzregel greift bei Medikamentenkosten: Die wenigsten kennen sie
Hier greift eine wichtige Schutzregel, die nicht selten nur wenige kennen. Gesetzlich Versicherte müssen pro Jahr höchstens 2 Prozent ihres Bruttojahreseinkommens für gesetzliche Zuzahlungen aufwenden. Bei Menschen mit chronischen Erkrankungen liegt die Grenze sogar bei nur einem Prozent. Wer also regelmäßig Medikamente bezahlen muss, sollte die Quittungen sammeln und zeitnah bei der Krankenkasse nach dem Verfahren der Zuzahlungsbefreiung einreichen.
Beim Zahnarzt soll es laut Gesetzentwurf hinsichtlich Zuschüssen Einschnitte geben. Wer kein Bonusheft führte, erhielt bislang 60 Prozent Erstattung bei der Regelversorgung. Mit dem neuen Entwurf sollen nur noch 50 Prozent möglich sein. Wer ein Bonusheft vollständig über zehn Jahre führt, erhält anstatt 75 Prozent Zuschuss nur noch 65 Prozent. Somit steigt der Eigenanteil beispielsweise bei Kronen, Brücken und Prothesen spürbar.