Zukunft der Rente: Selbstständige und Politiker sollen einzahlen – weitere Maßnahmen

Die Rentenkommission empfiehlt eine Anhebung für den frühesten Renteneintritt auf 64 Jahre mit Abschlägen. Neue Maßnahmen wie eine Kapitalrente und Beiträge von Selbstständigen und Politikern sollen die Rente in Deutschland langfristig sichern.

Nach den Vorschlägen der Rentenkommission soll ein vorgezogener Renteneintritt mit Abschlägen künftig grundsätzlich erst ab 64 Jahren möglich sein. In der vorläufigen Fassung des Kommissionsberichts, die der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt, empfiehlt das Gremium, die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre anzuheben.

Vorschläge der Rentenkommission: So soll die Rente in Deutschland gesichert werden

Auch weitere Maßnahmen sollen greifen, um die Rente dauerhaft zu sichern. Die zentralen Aspekte sind:

  • Das Rentenniveau soll durch eine neue Kapitalrente auf lange Sicht gesichert werden. Schon zu Beginn des Jahres erklärte Kanzler Friedrich Merz, dass er hin zu einer Aktienrente wolle.
  • Das Rentenalter soll in den kommenden Jahrzehnten schrittweise erhöht werden. Auch die Rentenbeiträge werden weiterhin ansteigen.
  • Eine durch Beiträge finanzierte Kapitalsäule soll zukünftig höhere Renten für die heutige junge Generation ermöglichen, als es nach aktuellem Recht der Fall wäre.
  • Darüber hinaus sollen Selbstständige und Politiker, wie Abgeordnete, in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Eine Einbindung von Beamten ist derzeit nicht geplant, wie der Deutschlandfunk ergänzt.
  • Minijobs, die von Abgaben für die Rentenversicherung befreit sind, sollen zukünftig ausschließlich für Schüler verfügbar sein.
  • Entfallen soll der frühe Renteneintritt ohne Abschläge nach 45 Beitragsjahren, bekannt als "Rente mit 63".

Gemeint ist beim letzten Punkt nicht die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren, die häufig als "Rente mit 63" bezeichnet wird. Es geht vielmehr um die Möglichkeit für Versicherte mit mindestens 35 Berufsjahren, bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand zu gehen und dafür dauerhafte Abschläge auf ihre Rente in Kauf zu nehmen, wie unter anderem die dpa weiterhin berichtet. Das reguläre Renteneintrittsalter liegt in diesem Jahr bei gut 66 Jahren.

Weil die Regelaltersgrenze gestiegen ist: Auch früherer Renteneintritt soll später stattfinden

Zur Begründung verweist die Kommission darauf, dass im Jahr 2025 mehr als 30 Prozent der neu bewilligten Altersrenten mit Abschlägen verbunden gewesen seien. Rund 18 Prozent seien auf die Altersrente für langjährig Versicherte zum frühestmöglichen Eintrittsalter von 63 Jahren entfallen. 

Hintergrund der empfohlenen Anhebung ist die bereits gesetzlich vorgesehene schrittweise Erhöhung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre. Dadurch würde sich der Abstand zwischen regulärem und vorgezogenem Renteneintritt mit Abschlägen von zwei auf vier Jahre vergrößern. Nach Einschätzung der Kommission würden damit auch die Abschläge für einen besonders frühen Rentenbeginn steigen. Nach einer ersten Anhebung auf 64 Jahre soll diese Altersgrenze künftig parallel zur Regelaltersgrenze weiter steigen.

Nach Auffassung der Kommission soll damit verhindert werden, dass Versicherte sich für einen sehr frühen Renteneintritt entscheiden und dadurch dauerhaft niedrigere Altersbezüge erhalten. Dies könne das Risiko niedriger Renten und eines späteren Bezugs von Grundsicherungsleistungen erhöhen.

Eintritt der Altersteilzeit soll ebenfalls angehoben werden: Blockmodell soll entfallen

Auch bei der Altersteilzeit empfiehlt die Kommission Änderungen. Vorgeschlagen wird, die Altersgrenze von derzeit 55 auf 58 Jahre anzuheben. Zudem soll das sogenannte Blockmodell entfallen. Dabei arbeiten Beschäftigte in der ersten Hälfte der Altersteilzeit weiterhin voll, erhalten aber nur einen Teil ihres Gehalts. In der zweiten Hälfte werden sie bei fortlaufender Vergütung von der Arbeit freigestellt.

Die Kommission bewertet dieses Modell kritisch. In dem Bericht heißt es, das Blockmodell entspreche faktisch nicht einer klassischen Teilzeitbeschäftigung, sondern eher einer Form des vorgezogenen Ausscheidens aus dem Berufsleben. Zudem könne es sich negativ auf die individuellen Rentenanwartschaften auswirken. Auch aus Sicht der Arbeitgeber setze das Modell aus Sicht der Experten nur begrenzte Anreize, Arbeitsbedingungen stärker an ältere Beschäftigte anzupassen.

Der Bericht der Rentenkommission soll am Dienstag (23. Juni 2026) offiziell vorgestellt werden. Mehrere zentrale Vorschläge waren bereits vorab bekannt geworden und werden seitdem öffentlich diskutiert.

Selbstständige und Politiker sollen künftig in die Rentenkasse einzahlen

Dazu gehören unter anderem Pläne zur langfristigen Stabilisierung des Rentenniveaus über eine Kapitalrente, eine schrittweise weitere Anhebung des Rentenalters in den kommenden Jahrzehnten sowie steigende Rentenbeiträge.

Zudem soll die Möglichkeit des abschlagsfreien Renteneintritts nach 45 Beitragsjahren entfallen. Vorgesehen ist außerdem eine kapitalgedeckte, beitragsfinanzierte Säule, die insbesondere jüngeren Generationen höhere Renten ermöglichen soll als nach geltendem Recht. Auch Selbstständige und Politiker sollen nach den Vorschlägen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.

Vorschaubild: © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa