Eine gemeinsame Steuererklärung kann sich für Ehepaare oft lohnen. Allerdings gibt es laut Smartsteuer-Geschäftsführer Stefan Heine auch einige Fallstricke.
Unterscheidet sich das Einkommen von Ehepartnern stark, birgt das Ehegattensplitting finanzielle Vorteile. Das Einkommen beider Partner wird dabei addiert und gleichmäßig verteilt. Die auf dieses fiktive Einkommen anfallenden Steuern werden dann verdoppelt - so wird die Steuerlast für den Besserverdiener in der Beziehung deutlich gesenkt. Insgesamt bleibt den Ehepartnern so oft ein höheres Einkommen, betont auch Smartsteuer-Geschäftsführer Stefan Heine im Gespräch mit inFranken.de.
Dennoch gibt es an dem Modell starke Kritik. Auch die SPD drängt immer wieder auf das Ende des Ehegattensplittings. Dieses begünstige "Alleinverdiener-Ehen" und setze "negative Erwerbsanreize für Frauen", begründete etwa die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Wiebke Esdar, im vergangenen Jahr gegenüber dem Handelsblatt. Für den Sozialverband VdK wäre eine Abschaffung ebenfalls "ein Schritt in die richtige Richtung", betonte Präsidentin Verena Bentele. Auch Heine kritisiert das Konzept. Er hält das Modell des Familiensplittings für sinnvoller.
Familiensplitting als Alternative: So funktioniert das Modell
Das Problem: Laut dem Smartsteuer-Geschäftsführer fordert das Ehegattensplitting den Umstand, dass Frauen über einen langen Zeitraum hinweg ein geringeres Bruttoeinkommen beziehen. Das hängt auch maßgeblich mit der gewählten Steuerklasse der jeweiligen Ehepartner zusammen und führe dazu, dass die gesetzliche Rente entsprechend schmal ausfalle. Die betriebliche Altersvorsorge würde bei einer Teilzeittätigkeit ebenfalls gekürzt, für die private Altersvorsorge fehlten wegen des geringeren Einkommens zudem oft die Mittel: "Am Ende droht die Altersarmut und die Abhängigkeit vom Mann." Die Kritik am Ehegattensplitting halte der Experte daher für berechtigt.
Das Ehegattensplitting ersatzlos zu streichen, würde für viele Ehepartner jedoch eine Steuererhöhung bedeuten. Um das zu vermeiden, käme ein Familiensplitting infrage, das laut Heine die Wiederaufnahme einer Tätigkeit fördern würde. Dabei wird die Steuerlast nicht nur auf die Ehepartner sondern auf alle Familienmitglieder verteilt. Auch die Kinder werden dabei beachtet. Laut dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestags gibt es zwei Arten von Familiensplitting: das Familientarifsplitting und das Familienrealsplitting.
Familientarifsplitting: Bei einem Familientarifsplitting wird die Steuerlast demnach auf alle Familienmitglieder verteilt. Die Steuerschuld würde dann entsprechend des Splittingfaktors multipliziert. Ein Kinderfreibetrag wird nicht mehr gewährt. Der angewendete Splittingfaktor und damit die konkrete Aufteilung des Einkommens hängt von der politischen Entscheidung ab. Dieses Verfahren werde etwa in Frankreich angewendet.
Familienrealsplitting: Beim Familienrealsplitting werden die tatsächlichen gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen innerhalb der Familie steuerlich berücksichtigt, sodass die steuerliche Belastung der zahlenden Person sinkt. Statt eines pauschalen Kinderfreibetrags soll konkret der zivilrechtlich geschuldete Unterhalt - oder eine darauf basierende Pauschale - von der Einkommensteuer ausgenommen werden und im Gegenzug dieser Unterhalt beim Kind (Empfänger) besteuert werden.
Familiensplitting statt Ehegattensplitting? So viel Geld würden sich Paare sparen
Heine rechnet vor: Legt man die Formel für eine Doppelverdienerfamilie der Konrad Adenauer Stiftung zugrunde, würde ein Ehepaar mit zwei Kindern beim Familientarifsplitting im Vergleich zum Ehegattensplitting 3902 Euro sparen. Der Berechnung liegt die Annahme zu Grunde, dass eine Person in der Beziehung 60.000 Euro und die andere 30.000 Euro verdient. Die Steuerlast würde dann 13.168 Euro statt 17.670 Euro betragen.
Der Steuerexperte betont: "Ich halte das Familiensplitting grundsätzlich für ein sinnvolles steuerpolitisches Instrument, da es die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Familien mit Kindern besser abbildet als das bisherige Ehegattensplitting. Insbesondere die finanziellen Unterhaltslasten von Familien würden dadurch stärker berücksichtigt, was aus Gerechtigkeitsperspektive überzeugt." Auch die allgemeinen Rahmenbedingungen ließen eine Umsetzung grundsätzlich realistisch erscheinen.
Die zentrale Frage sei jedoch jene nach der Finanzierbarkeit. "Ein Familiensplitting wird sich kaum einführen lassen, ohne Verteilungswirkungen zu erzeugen, da der finanzielle Spielraum für eine deutliche Senkung des Steueraufkommens begrenzt ist." Nach Einschätzung der Konrad-Adenauer-Stiftung würde ein Wechsel vom Ehegattensplitting zum Familiensplitting jedoch höchtswahrscheinlich nicht mit sinkenden Einnahmen für den Staat einhergehen. "Dann würden insbesondere kinderlose Ehen sowie Haushalte mit erwachsenen, finanziell unabhängigen Kindern finanzielle Einbußen erfahren", erklärt Heine.
Nachteil durch Ehegattensplitting? Diese Rolle spielen die Steuerklassen
Dass viele Frauen durch das Ehegattensplitting ermutigt würden, weniger zu arbeiten, liege vor allem an der Wahl der Steuerklassen. Ehepaare können sich dabei zwischen zwei Kombinationen entscheiden: Entweder wählt die eine Person in der Partnerschaft die Steuerklasse 5 und die andere wird der Steuerklasse 3 zugeordnet, oder beide wählen Steuerklasse 4.
Steuerklasse 5 und 3:Alle Freibeträge der Person mit der Steuerklasse 5 werden auf die Person mit Steuerklasse 3 übertragen. Das bedeutet: Bei ersterer wird das gesamte Einkommen versteuert, während bei der anderen Person ein geringerer Anteil des Einkommens versteuert wird.
Steuerklasse 4 und 4:Wählen beide Ehepartner die Steuerklasse 4, sind die Freibeträge gleich verteilt.
Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren: Beim Faktorverfahren wird die Lohnsteuer nach dem Anteil berechnet, den jeder Ehepartner zum gemeinsamen Einkommen beiträgt.
Die Kombination aus Steuerklasse 5 und 3 sei bei vielen Paaren beliebt, ordnet Heine ein. Da der Mann in vielen Beziehungen mehr verdient, wird er oft der Steuerklasse 3 zugeordnet. Die Frau fällt dann in die Steuerklasse 5. So bleibt letztlich schon das Jahr über ein höheres Gesamt-Netto-Einkommen. Das habe jedoch vor allem für Frauen oft einen Nachteil: Denn eine Teilzeittätigkeit wieder aufzustocken lohne sich durch die Besteuerung finanziell oft kaum. "Das hat sehr langfristige Folgen", betont Heine.