Schutzfristen für Mütter gelten auch nach einer Fehlgeburt. Außerdem besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Wir erklären dir, wie du als Betroffene am besten vorgehst.
Der Verlust einer Schwangerschaft ist eine körperliche und emotionale Belastung – und zugleich ein rechtlich sensibles Thema. Das deutsche Mutterschutzgesetz (MuSchG) sah bei Fehlgeburten vor der 24. Schwangerschaftswoche lange keine besonderen Schutzfristen vor. Betroffene Frauen mussten Urlaub nehmen oder sich krankschreiben lassen, um ihrer Arbeit fernzubleiben. Seit Sommer 2025 gilt mittlerweile: Auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gelten Schutzfristen und ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Schutzfristen nach einer Fehlgeburt
Mit dem Mutterschutzanpassungsgesetz gelten auch Schutzfristen für Frauen nach einer Fehlgeburt. Die gesetzliche Grundlage für Mutterschutzfristen wurde 2025 erweitert. Die Schutzfristen richten sich nach dem Fortschritt der Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Fehlgeburt.
So erhalten Frauen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zu 2 Wochen Schutzfrist, bei einer Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche bis zu 6 Wochen Schutzfrist und bei einer Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche bis zu 8 Wochen Schutzfrist.
Schutzfrist bedeutet, dass während dieser Zeit der Arbeitgeber die betroffene Frau grundsätzlich nicht beschäftigen darf. Es sei denn, sie wünscht es und erklärt ausdrücklich, dass sie arbeiten möchte. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. Mit diesen Fristen wird anerkannt, dass spätere Fehlgeburten häufig eine intensivere körperliche und seelische Erholung erfordern als sehr frühe Verluste.
Anspruch auf Mutterschaftsgeld
Das Mutterschutzgesetz sieht nicht nur Schutzfristen vor, sondern auch eine finanzielle Entlastung. Während der Schutzfristen nach einer Fehlgeburt besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Diese Leistung soll den finanziellen Ausfall durch das Beschäftigungsverbot abfedert.
Das Mutterschaftsgeld wird für die Dauer der Schutzfrist gezahlt. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt das Mutterschaftsgeld in der Regel bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Wenn du angestellt bist, zahlt dein Arbeitgeber zusätzlich einen Zuschuss, damit dein Nettogehalt vollständig ersetzt wird.
Das Mutterschaftsgeld soll sicherstellen, dass keine finanziellen Verluste durch die Schutzzeiten entstehen, wenn die betroffene Frau nicht arbeiten gehen kann. Auch wenn die Fehlgeburt medizinisch kein "Geburtserlebnis" darstellt, so sind Mutterschutz und Mutterschaftsgeld nun gesetzlich ähnlich geregelt wie bei einer regulären Entbindung. Damit wird die Mutterschaft auch dann anerkannt, wenn es nicht zur Geburt gekommen ist.