Der Dachdeckermeister und Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Jörg Dittrich, stimmt allerdings nachdenkliche Töne im Interview mit dem Handelsblatt an: "Im Handwerk gibt es viele Minijobs, und wir brauchen sie auch. Aber der ordnungspolitische Grundgedanke ist nachvollziehbar: Wir wollen auch nicht, dass Menschen mehrere Minijobs kombinieren und dadurch zu wenig in die Sozialsysteme einzahlen, während andere mit einer Vollzeitstelle die gesamte Last tragen."
Zur Erinnerung: Die Rentenkommission der Bundesregierung (Empfehlung 26) will die Minijobber mit ihrem steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus komplett abschaffen, weil sie so die Einnahmen in der Rentenversicherung steigern will.
Wie teuer werden die Minijobs 2027?
Selbst wenn die Minijobs erhalten bleiben, wird es für die Betriebe teurer. Ab dem 1. Januar 2027 steigt nämlich der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für die Arbeitgeber von derzeit 13 Prozent auf voraussichtlich 17,5 Prozent. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz fand im Juli 2026 bereits eine Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.
Gleichzeitig hat der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD beschlossen, die Pauschalsteuer für Minijobs von 2 Prozent auf 5 Prozent anzuheben. Außerdem ist ein pauschaler Arbeitgeberbeitrag von 3,6 Prozent für Minijobbende zur Pflegeversicherung im Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz vorgesehen. Das ist aber noch nicht abschließend vom Bundestag beschlossen. Zusätzlich steigt der Mindestlohn von 13,90 Euro auf 14,60 Euro. Aus dem Minijob-Höchstbetrag von bisher 603 Euro werden dann 633 Euro.
Was mit der pauschalen Abgabe zur Rente passiert, ist unklar. Hat sich der Minijobber von der Rentenversicherung befreien lassen ("Opt-out-Möglichkeit"), zahlt der Arbeitgeber derzeit einen Pauschalbetrag von 15 Prozent an die Rentenversicherung. Ob die Arbeitgeber angesichts dieser Lohnkostensteigerung Finger von den Minijobs lassen, ist unklar.
Minijobbende: Zurück in die Rentenversicherung?
Die Vorteile der Abschaffung der Minijobs liegen klar auf der Hand: Viele Menschen wären bei Wegfall der Minijobs gezwungen, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit (evtl. in Teilzeit) aufzunehmen. Die bisherigen Minijobber könnten mehr Rentenansprüche aufbauen und wären dadurch weniger von Altersarmut bedroht. 56 Prozent der Minijobber sind Frauen. Die sieht die Gewerkschaft Verdi besonders benachteiligt. Ihr Vorsitzender, Frank Werneke, kritisiert, dass Minijobs keine soziale Sicherheit bieten, Aufstiegschancen verhindern und stattdessen die Altersarmut befördern.
Ab dem 1. Juli 2026 können Minijobber die Befreiung von der Rentenversicherung einmalig wieder rückgängig machen. Das bedeutet: Minijobbende sind dann wieder rentenversicherungspflichtig und zahlen zusätzlich zu den Beiträgen des Arbeitgebers eigene Beiträge in die Rentenversicherung ein. So erwerben sie wieder zusätzliche Ansprüche. Aber ob viele Betroffene von 603 Euro bzw. 633 Euro im Monat (gesetzliche Verdienstgrenze) für die Rente abzweigen können oder wollen, bleibt abzuwarten.
Die Kritiker der Abschaffung der Minijobs haben eine Reihe von Argumenten: Eine unbürokratische Möglichkeit, Geld zu verdienen, würde wegfallen. Für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer wird es komplizierter – besonders für jene, die den Minijob zusätzlich zu ihrem regulären Job ausüben. Auch viele Rentner wären betroffen, ebenso wie auf Saisonkräfte angewiesene Unternehmen. Experten gehen davon aus, dass die Schwarzarbeit ansteigt.
Seit 2003 gibt es in Deutschland die Möglichkeit einer "geringfügigen Beschäftigung", im Volksmund als "Minijob" bekannt. Anfangs als Erfolgsmodell gerühmt, wurde die Skepsis zuletzt immer lauter. Erst zur Jahresmitte hatte die Rentenkommission der Bundesregierung dazu geraten, Minijobs ersatzlos abzuschaffen.
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