Auszubildende bekommen ab 2026 mehr Geld. Was du mindestens bekommst und worauf du in deiner Ausbildung zusätzlich achten solltest, erklären wir die hier.
Ab 2026 gibt es für Auszubildende in Deutschland mehr Geld: Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestausbildungsvergütung steigt deutlich an. Wenn du 2026 eine duale Ausbildung beginnst, gelten für dich verbindliche Untergrenzen. Damit kannst du finanziell besser planen. Im Folgenden erfährst du, wie hoch die neuen Sätze ausfallen, wer von der Erhöhung profitiert und welche Punkte du dabei im Blick behalten solltest.
So hoch fällt die Mindestvergütung ab 2026 aus
Laut dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gibt es ab dem 1. Januar 2026 neue Mindestvergütungssätze für Auszubildende. Diese gelten für alle Ausbildungsverhältnisse in der dualen Ausbildung, die zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2026 beginnen. Die Erhöhung im ersten Ausbildungsjahr beträgt etwa 6,2 Prozent im Vergleich zum Jahr 2025.
Folgende Monatsbeträge wirst du dann mindestens in deiner Ausbildung erhalten: im 1. Ausbildungsjahr 724 Euro, im 2. Ausbildungsjahr 854 Euro, im 3. Ausbildungsjahr 977 Euro und in einem 4. Ausbildungsjahr 1.014 Euro. Diese Mindestausbildungsvergütung gilt immer als Bruttobetrag. Es werden noch Steuern und Sozialversicherung, also Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Wie viel netto davon für dich übrig bleibt, hängt von der Steuerklasse, Krankenversicherung und eventuell gezahlter Kirchensteuer ab.
Es handelt sich um eine gesetzliche Berechnung der Mindestvergütung. Die durchschnittliche Entwicklung der Ausbildungsvergütungen in den beiden Vorjahren ist die Basis für die Berechnung des Satzes für das 1. Ausbildungsjahr. Die Mindestentlohnung der Folgejahre deiner Ausbildung richtet sich nach proportionalen Aufschlägen, die gesetzlich festgelegt sind. Das sind plus 18 Prozent im 2. Jahr, plus 35 Prozent im 3. Jahr.
Das bedeutet die Mindestvergütung für dich
Beginnst du 2026 eine duale Ausbildung, bedeutet das für dich als Auszubildender, dass du eine verlässliche gesetzliche Mindestvergütung für deine Ausbildungsleistung bekommst. Je nach Ausbildungsvertrag, Branche, Region und Betrieb kannst du allerdings deutlich mehr verdienen. Die Mindestvergütung ist das, was dir gesetzlich mindestens zusteht.
Die erhöhten Werte gelten erst für Ausbildungsverhältnisse, die laut Ausbildungsvertrag ab dem 1. Januar 2026 beginnen und nicht für schulische Ausbildungsverhältnisse.