- möglichen Zusatzgebühren durch direkten Gang zum Facharzt
- bestehende Ungleichheiten in der Versorgung werden verschärft
- Nicht alle Menschen haben einen Hausarzt
- verpflichtendes Primärarztmodell auf dem Land eher schwierig
Spitzenverband der Krankenkassen bezieht Stellung
Auf Nachfrage von inFranken.de reagiert man beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen GKV eher abwartend auf die Aussagen der Gesundheitsministerin. Bisher hat Nina Warken in den Medien Ideen und Zeiträume skizziert, bis zu welchem Zeitpunkt sie Referentenentwürfe oder Kommissionsergebnisse präsentieren möchte. Etwas Konkretes gebe es nicht. Daher werde man sich nicht zu den "einzelnen Ansätzen" äußern.
Allerdings macht der Spitzenverband in seiner Antwort auch klar: "Wir fordern schon seit mehreren Legislaturperioden Reformen in allen Bereichen des Gesundheitssystems." Und da hat man auch eine Primärversorgung im Blick.
In einem Positionspapier des GKV dazu heißt es zu den Absichten einer solchen Maßnahme: "Ziel ist eine bedarfsgerechte ambulante Versorgung, u. a. durch eine stärkere Steuerung des Zugangs zur medizinischen Versorgung und durch die Reduzierung medizinisch nicht erforderlicher Praxis-Kontakte. Bestehende nicht effiziente Steuerungsinstrumente werden durch grundlegende strukturelle Instrumente zur Prozesssteuerung mindestens kostenneutral ersetzt."
Ministerin schaut kritisch auf steigende Beiträge der Kassen
Mit Bezug auf die zuletzt gestiegenen Beiträge der Kassen erklärt Gesundheitsministerin im FAZ-Interview ihre kritische Sicht auf diese Entwicklungen: "Viele Kassen füllen jetzt aber ihre Reserven auf, die in den vergangenen Jahren abgeschmolzen wurden – ohne dass politisch etwas dagegen unternommen wurde. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet." Warken bleibt aber optimistisch, dass die Kassen mit den jetzigen Sätzen durchs Jahr kommen. Warken: "Bei allem Unmut muss man anerkennen, dass wir jetzt eine Trendwende einleiten."
Von der GKV heißt es dazu, dass die fortbestehende Notwendigkeit zur Auffüllung der Mindestrücklagen viele Krankenkassen zu Zusatzbeitragssatzanpassungen zwingen wird. In seiner Stellungnahme zur Finanzkommission der Bundesregierung, erklärt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, dass es auch 2027 zu deutlichen Beitragssatzanstiegen kommen werde, wenn nicht erneute kurzfristig finanzwirksame Maßnahmen getroffen werden. Gründe dafür:
- Zum einen entfällt 2027 die entlastende Wirkung der Darlehen und des Sparpakets.
- Zum anderen sind bei der im Oktober 2026 nach § 271 Abs. 2 SGB V erforderlichen Ermittlung der Mindesthöhe der Liquiditätsreserve des Jahres 2027 (zum Stichtag 15.01.2028) erstmalig neben den monatlichen Ausgaben des Gesundheitsfonds auch die Aufwendungen für die Durchführung des Einkommensausgleichs zu berücksichtigen.
- Die Folge: Die erforderliche Mindestreserve erhöht sich um rund 1,3 Milliarden Euro. Damit müssen die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für 2027 gekürzt werden.
Auch Leistungskürzungen der Krankenkassen sollen ein Thema bleiben
Auch von Leistungskürzungen hat Nina Warken gesprochen und den Begriff als "Kampfbegriff" bezeichnet. Warken: "Für viele ist es schon eine Leistungskürzung, wenn sie nicht mehr uneingeschränkt zu jedem Facharzt gehen dürfen." Eine Einmischung der Politik sieht sie dahingehend kritisch, dass man von dort aus nicht erklären dürfe, was medizinisch notwendig ist und was nicht. Warken: "Das müssen die Ärzte entscheiden, nicht die Politik."
Für eine bessere Finanzierbarkeit sieht sie allerdings durchaus mehr Eigenverantwortung bei den Versicherten – Stichworte sind dabei "finanzielle und gesundheitliche Eigenverantwortung durch "mehr Vorsorgeuntersuchungen und eine stärker ausgeprägte Gesundheitskompetenz". Bundeskanzler Friedrich Merz hatte bereits im Juli 2025 darüber gesprochen, dass man den Menschen für Gesundheit und Rente "mehr abverlangen" müsse und es mehr Eigenverantwortung bräuchte.
Gegenüber inFranken.de hatte sich der Sozialverband VdK kritisch dazu geäußert. VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Eine solche Forderung ignoriert die Lebenswirklichkeit zahlreicher Bürgerinnen und Bürger, die nach Begleichung ihrer Ausgaben kein Geld mehr für private Vorsorge übrig haben.
Die Finanzkommission Gesundheit – Arbeit und Besetzung
Es bleibt abzuwarten, welche Vorschläge am Ende tatsächlich umgesetzt werden. Bis März 2026 wird die "Finanzkommission Gesundheit" unterschiedliche Möglichkeiten und Überlegungen ausarbeiten und der Bundesregierung vorlegen. Das Ziel dabei ist es:
- Kurzfristige Maßnahmen zur Beitragssstabilisierung ab 2027 vorzulegen.
- Bis Ende 2026 strukturelle Reformen zur nachhaltigen Senkung der Ausgaben zu entwickeln.
- Das System damit langfristig zukunftsfähig zu machen.
Die Kommission besteht aus zehn renommierten Fachleuten aus Ökonomie, Medizin, Sozialrecht, Ethik und Prävention. Dazu werden Sozialpartner, Leistungserbringer und Selbstverwaltung eng in die Ausarbeitungen einbezogen.
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