Haus geerbt? In diesem Fall darf es nicht verkauft werden

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Bis auf einige Ausnahmen kannst du dein geerbtes Haus gut weiterverkaufen.
Bis auf einige Ausnahmen kannst du dein geerbtes Haus gut weiterverkaufen.
CC0 / Pixabay / advogadoaguilar

Erbt man ein Haus und möchte es weiterverkaufen, gibt es normalerweise keine Hindernisse. Jedoch darf es in einem bestimmten Fall überhaupt nicht verkauft werden.

  • Verkauf bei Erbengemeinschaften
  • Besitz im Grundbuch 
  • Berliner Testament
  • Pflichtteilsansprüche von Kindern

Es kann vorkommen, dass man ein Haus erbt und es selbst nicht nutzen kann – sei es aus beruflichen oder privaten Gründen. Daraus kann der Wunsch entstehen, das Haus zu verkaufen. Es gibt dabei jedoch Punkte, die du beachten solltest. 

Ausnahmen beim Erben eines Hauses

Als Alleinerbe darfst du ein geerbtes Haus weiterverkaufen. Voraussetzung ist, dass du als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bist. Ist das geerbte Haus Teil einer Erbengemeinschaft, muss das Haus gemeinsam verkauft und der Erlös untereinander aufgeteilt werden.

Häufig sind die Informationen, was mit dem geerbten Haus passieren soll, vom Erblasser selbst im Testament festgelegt worden. Darin steht, ob das Haus verkauft werden darf, im Besitz der Familie bleiben muss oder bis zu einem gewissen Zeitpunkt nicht verkauft werden soll, etwa wenn weitere Familienmitglieder darin leben und bleiben sollen. 

Möchte der Erblasser sichergehen, dass der Lebenspartner auch nach seinem Ableben auf seinem Grundstück leben kann, schreibt er das im sogenannten Berliner Testament fest. Dort ist festgelegt, dass sich die gemeinsam lebenden Paare gegenseitig als Alleinerben eintragen, wodurch die Person nach Ableben ihres Partners das Erbe erhält. Auch wer das Haus nach Ableben der zweiten Person erhalten soll (zumeist die eigenen Kinder und andere Familienmitglieder) ist im Berliner Testament festgeschrieben. Zuvor haben diese jedoch keinen Anspruch auf das Erbe und können das Haus nicht weiterverkaufen. 

Umgehen dieser Regelung

Nach dem Tod eines Elternteils haben Kinder in der Regel Anspruch auf ein Pflichterbe, den Pflichtteilsanspruch. Dadurch ist gesichert, dass die Kinder einen gesetzlich festgelegten Nachlass erhalten, unabhängig davon, ob es ein Testament gibt oder sie darin als Erben benannt wurden. 

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Ist es nicht möglich, den Pflichtteil des übrig gebliebenen Vermögens auszuzahlen, darf der noch lebende Ehepartner das Haus mit Absicherung von einem der Kinder dennoch verkaufen, um den Pflichtteilsanspruch des Kindes zu erfüllen. Hierfür muss jedoch das Kind oder der Schlusserbe seinen Pflichtanteil vor Gericht einklagen. Dies erfordert einen langen gerichtlichen Prozess und Anwälte, weshalb eine andere gemeinschaftliche Einigung ratsam ist. 

Übrigens: In Deutschland unterliegt ein geerbtes Haus der Erbschaftssteuer, die je nach Wert des Erbes und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben unterschiedlich hoch ausfallen kann. Daher solltest du darauf achten, die geltenden Freibeträge und Steuersätze zu kennen und gegebenenfalls eine rechtzeitige Beratung durch einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen.

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