Keine Berechtigten des Pflichtteils sind Angehörige wie Geschwister, Großeltern oder weiter entfernte Verwandte. Ehepartner hingegen haben grundsätzlich einen Anspruch auf ihren Pflichtteil. Wichtig ist dabei, dass der Pflichtteil nicht automatisch ausbezahlt wird. Angehörige, die berechtigt sind, müssen ihren Pflichtteil in jedem Fall selbst einfordern.
Höhe des Pflichtteils berechnen
Wie hoch der Pflichtteil ausfällt, ist ebenfalls gesetzlich geregelt: Er beträgt laut Paragraf § 2310 des BGB die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Um diesen zu berechnen, müssen der Verwandtschaftsgrad zum Erblasser, der Familienstand des Erblassers zum Todeszeitpunkt, dessen Güterstand und die Anzahl der lebenden Kinder berücksichtigt werden.
Alle Verwandten – sowohl die enterbten als auch diejenigen, die ihre Erbschaft ausgeschlagen haben – müssen bei der Berechnung miteinbezogen werden.
Der Pflichtteil für die Nachkommen errechnet sich schließlich aus der Summe der gesamten Erbschaft sowie der persönlichen Pflichtteilquote.
Die Pflichtteilquote für Kinder ermitteln
Wurden Kinder im Testament nicht berücksichtigt, um beispielsweise die noch lebenden Ehepartner als Alleinerben zu begünstigen, kann man als Kind seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Hat man wie beschrieben die Summe der gesamten Erbschaft ermittelt, fehlt noch die persönliche Pflichtteilquote. Dafür berechnet man zunächst die Summe, die dem noch lebenden Elternteil zusteht. Der Rest davon wird grundsätzlich zu gleichen Teilen auf die Kinder aufgeteilt.
War der oder die Verstorbene nicht verheiratet, sind die Kinder zu gleichen Teilen die Erben. So würde zum Beispiel bei zwei Kindern jedes Kind die Hälfte, nach einer Enterbung entsprechend ein Viertel erben.
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Eine Übersicht über die Berechnung des Pflichtteils und der Pflichtteilquote sowie weitere Tipps zum Thema gibt es hier. Hier erfährt man zudem, wie man seinen Pflichtteil unter Umständen verlieren kann und welche Schritte in dem Fall nötig und möglich sein können.
Auf das Erbe verzichten
Eine Erbschaft sorgt bei den Begünstigten nicht immer für Freude, vor allem dann, wenn nicht nur Geld, sondern auch Schulden weitervererbt werden. Denn nach Artikel 1967 BGB haften die Erben für alle Verbindlichkeiten aus dem Nachlass. Hat der Verstorbene also mehr Schulden als Vermögenswerte, sind die Erben auch dafür verantwortlich. Um nicht für die Schulden des Erblassers aufkommen zu müssen, kann es unter Umständen in solchen Fällen sinnvoller sein, das Erbe auszuschlagen. So ist es grundsätzlich notwendig, sich einen guten Überblick über sämtliche Finanzen des Verstorbenen zu verschaffen. Laut Artikel 1944 des BGB haben die Erben sechs Wochen Zeit, um sich detailliert über die Erbschaft zu informieren und sich zu entscheiden, ob sie das Erbe annehmen möchten oder nicht. Verstreicht diese Frist, gilt das Erbe – samt eventueller Schulden – als angenommen.
Eine zeitliche Schonfrist gibt es zum Beispiel in Form einer Dreimonatseinrede. Während dieser drei Monate hat man noch mal Zeit, sich weitere Schritte zu überlegen. So kann das Gericht beispielsweise durch eine Nachlassverwaltung einen Verwalter einsetzen, der das Erbe abwickelt und die Schulden nach Möglichkeit aus dem vorhandenen Vermögen begleicht. Das Gericht könnte auch ein Angebotsverfahren einleiten, bei dem Gläubiger nur innerhalb eines Jahres ihre Forderungen anmelden können. Später eingehende Forderungen müssten dann nicht mehr beglichen werden. Schließlich können die Erben auch ein Nachlassinsolvenzverfahren bei Gericht beantragen, um nicht selbst für die Schulden des Erblassers aufkommen zu müssen.
All diese Verfahren sind allerdings mit Kosten und Zeit verbunden. Es gilt immer vorab abzuwägen, ob sich der Aufwand lohnt – oder ob es nicht besser wäre, das Erbe, das Schulden enthält, gleich auszuschlagen. Auf jeden Fall sollte hier rechtlicher Beistand in Form eines Anwalts oder einer Anwältin hinzugezogen werden. Ausführliche Hintergründe zum Thema finden sich hier. Weiterführende Informationen sowie einen Pflichtteilsrechner gibt es hier.
Vor und nach dem Tod gilt es einiges geregelt zu wissen. Lies hier weiter, um informiert und vorbereitet zu sein:
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