Wer mit dem Zug reist, musste bislang für Gepäck nicht zusätzlich zahlen. Das ändert sich jetzt. Ähnlich wie beim Fliegen wird jetzt in manchen Zügen ein Aufpreis für Gepäckstücke verlangt.
Da auch in Zügen nur begrenzt Platz für Gepäckstücke ist, müssen Zugreisenden seit Juli beim Deutsche-Bahn-Konkurrenten FlixTrain einen Aufpreis für zusätzliche Koffer oder Sondergepäck zahlen. Wer den Aufpreis nicht zahlt und erwischt wird, für den wird es teuer.
Wie FlixTrain in seinen Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen festlegt, sind kleine Gepäckstücke, wie Handgepäck und kleineres Reisegepäck, weiterhin kostenfrei. Wer allerdings mit größeren Koffern, Kinderwägen, Rollstühlen oder sperrigem Zusatzgepäck reist, muss nochmals in die Tasche greifen und dieses vorab anmelden.
Aufpreis für Gepäck im FlixTrain: So teuer wird es
Im Ticketpreis sind weiterhin Handgepäckstücke und kleineres Reisegepäck enthalten, welche die folgenden Maße aufweisen:
- Ein Handgepäckstück darf höchstens die Maße 30 cm x 18 cm x 42 cm, B x T x H haben und 7 Kilo wiegen.
- Kostenlos gehen zudem Gepäckstücke bis 10 Kilogramm durch, die nicht größer sind als 40 cm x 21 cm x 55 cm
- Regelung: Handgepäck und kleines Reisegepäck passen ins Fach über dem Sitzplatz; alternativ kann das Handgepäck auch unter dem Vordersitz verstaut werden
Zusätzlich zahlen und anmelden müssen Zugreisende Gepäck mit folgender Größe:
- Koffer bis 20 Kilo und Außenmaßen von 50 cm x 30 cm x 80 cm kosten ab Juli 5,49 Euro
- Noch größere Gepäckstücke, die bis zu 30 Kilo wiegen, dürfen die Außenmaße von 240 cm nicht überschreiten. Die Unterbringung ist auf den üblichen Flächen nicht erlaubt. Wer also sehr große Koffer oder sperrige Musikinstrumente oder Sportgeräte mitnehmen will, muss einen freien Nebensitz zubuchen.
- Jeder Fahrgast darf kostenlos einen Kinderwagen bis 30 Kilo mitnehmen.
- Rollstühle und Gehilfen müssen spätestens 48 Stunden vor Reiseantritt angemeldet werden.
Bei Kontrolle: Wer nicht zugebucht hat, muss Strafe zahlen
Nach Angaben von FlixTrain soll es stichprobenartig immer wieder Gepäck-Kontrollen geben. Wer das Gepäck nicht entsprechend angemeldet oder zugebucht hat, muss Strafe zahlen. Diese beträgt entweder das doppelte des Fahrpreises oder mindestens 60 Euro.