Kind krank zu Hause? Erweiterung für Kindergeldanspruch bis Ende 2026 verlängert

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Kind krank zu Hause und die Arbeit ruft - 2026 gibt es noch verlängertes Kinderkrankengeld. Was das bedeutet und wieso es sich um eine Ausnahme handelt, verraten wir dir.

  • Kind krank: Erweiterter Kinderkrankengeld-Anspruch bis Ende 2026
  • Kommt das für dich infrage? Nutzung des erweiterten Anspruchs
  • Mehr Geld im Krankheitsfall: So wirkt sich die Erweiterung praktisch aus

Wenn ein Kind krank wird, stellt das viele Familien vor besondere Herausforderungen. Neben der Sorge um das kranke Kind drohen oftmals finanzielle Einbußen, weil Eltern zu Hause bleiben müssen. Vor allem alleinerziehende Eltern stellt das vor Schwierigkeiten. In Deutschland können gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern für diese Fälle Kinderkrankengeld beantragen. Das ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die einen Teil des Verdienstausfalls ausgleicht. In den vergangenen Jahren wurde dieser Anspruch bereits ausgeweitet – und wird bis Ende 2026 verlängert

Erweiterter Kinderkrankengeld-Anspruch

Normalerweise haben Eltern in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind krank ist und sie deshalb nicht arbeiten können. Dieser Anspruch ist im § 45 des Sozialgesetzbuches V geregelt und dient dazu, den Verdienstausfall zu kompensieren, wenn Eltern ihr Kind zu Hause betreuen müssen. So können sich Eltern besser um ihr krankes Kind kümmern, anstelle zu früh wieder arbeiten zu müssen. 

Seit 2024 gilt eine vorübergehende, erweiterte Regelung. Statt der üblichen 10 Arbeitstage pro Kind und Elternteil pro Kalenderjahr erhalten berufstätige Eltern Geld bis zu 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil. Gleichzeitig steigt die Obergrenze bei mehreren Kindern. Eltern können insgesamt bis zu 35 Tage pro Jahr nutzen. Für Alleinerziehende gilt sogar ein doppelter Anspruch: 30 Tage pro Kind und bis zu 70 Tage insgesamt im Jahr. Die gute Nachricht ist: Diese erweiterten Anspruchstage werden nun auch bis Ende 2026 fortgeschrieben.

Warum diese Erweiterung?

Die Ausweitung des Kinderkrankengeldes ist Teil des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege und wurde im Jahr 2025 von der Politik beschlossen, um Familien bei der Betreuung kranker Kinder besser zu unterstützen. Ohne diese Regelung wären die Anspruchstage ab 2026 auf die vorher geltenden, niedrigeren Werte zurückgegangen.

Nutzung des erweiterten Anspruchs

Wenn du dich fragst, ob du den erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld auch nutzen kannst? Ja, das ist dann möglich, wenn du berufstätig, also sozialversicherungspflichtig beschäftigt, bist und wenn du in der gesetzlichen Krankenkasse bist. Denn Anspruch auf Kinderkrankengeld haben in der Regel nur Eltern, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und berufstätig sind, also selbst einen Anspruch auf Krankengeld haben. 

Auch für den Anspruch deines Kindes gelten Regeln. Das Kind muss ebenfalls gesetzlich versichert sein, meistens ist es das durch die Versicherung der Eltern. Auch sollte es in der Regel jünger als 12 Jahre sein. Für behinderte Kindern kann der Anspruch über das 12. Lebensjahr hinaus bestehen, wenn eine Betreuung notwendig ist, die keine andere Person außer den Eltern übernehmen kann.

Welche weiteren Voraussetzungen gelten? 

Ein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht außerdem nur dann, wenn keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung des kranken Kindes übernehmen kann. Darüber hinaus gilt der Anspruch auch, wenn Eltern gemeinsam mit ihrem Kind stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden müssen, solange dies medizinisch notwendig ist.

So wirkt sich die Erweiterung praktisch aus

Die Erweiterung des Kinderkrankengelds bis Ende 2026 bedeutet mehr Unterstützung für Familien. Durch die Verlängerung des erweiterten Anspruchs haben viele Eltern eine größere zeitliche Flexibilität, um sich ohne finanziellen Druck um ihr krankes Kind zu kümmern. Das kann helfen, Beruf und Familie besser zu vereinbaren, insbesondere dann, wenn mehrere Erkrankungen im Jahr auftreten. 

Eine Beispielrechnung des Kinderkrankengeldes zeigt: Ein berufstätiger Elternteil mit zwei Kindern kann bis zu 35 Kinderkranktage pro Jahr in Anspruch nehmen. Alleinerziehende profitieren noch stärker mit bis zu 70 Tagen pro Jahr.

Wie beantragst du das Kinderkrankengeld?

Das Kinderkrankengeld wird bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt und ersetzt einen Teil des ausgefallenen Einkommens. Dein Arbeitgeber ist in diesem Fall zur Freistellung verpflichtet, wenn ein Elternteil sein Kind betreuen muss und die Voraussetzungen von der Krankenkasse geprüft worden und diese erfüllt sind. Frage bei deiner gesetzlichen Krankenversicherung nach.

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