Einkommensteuer-Vorauszahlung einfach erklärt: Wann eine Steuervorauszahlung bzw. Einkommensteuervorauszahlung fällig wird und wer zahlen muss.
Du erhältst plötzlich einen Bescheid vom Finanzamt mit dem Hinweis auf eine Einkommensteuer-Vorauszahlung – und hast das Gefühl, überrascht worden zu sein? Das ist keiner Strafe gleichzustellen, sondern normale Steuerpraxis. Die Steuervorauszahlung, auch Einkommenssteuervorauszahlung genannt, sorgt dafür, dass du deine Steuerlast über das Jahr verteilt zahlst, statt sie am Ende als große Nachzahlung zu begleichen. Ab bestimmten Schwellenwerten setzt das Finanzamt automatisch Vorauszahlungen fest.
Wer muss Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten?
Die Einkommensteuer-Vorauszahlung ist eine regelmäßige Zahlung auf deine voraussichtliche Jahressteuerschuld. Sie wird vierteljährlich verlangt und sorgt für eine gestaffelte Begleichung deiner Steuerlast. Das Ziel: Du vermeidest eine hohe Nachzahlung am Jahresende und kannst deine Liquidität besser planen. Achtung: Finanzämter erinnern Betroffene nicht mehr per Brief an die Vorauszahlungen. Steuerpflichtige müssen nun selbstständig an die Fristen denken und diese einhalten, sonst drohen Mahngebühren.
Nicht alle Steuerpflichtigen sind verpflichtet, Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu leisten. Ob Vorauszahlungen festgesetzt werden, hängt insbesondere davon ab, welche Einkünfte eine Person erzielt und ob auf diese Einkünfte bereits laufend Steuern einbehalten werden. Besonders betroffen sind häufig Selbstständige und Unternehmer, also etwa Gewerbetreibende, die ihre Einkünfte nicht über ein klassisches Angestelltenverhältnis beziehen. Auch Freiberufler, etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder freie Autoren, müssen häufig mit Einkommensteuer-Vorauszahlungen rechnen, da bei ihnen in der Regel kein automatischer Lohnsteuerabzug erfolgt.
Wer hingegen fest angestellt ist und monatlich Lohnsteuer über den Arbeitgeber zahlt, wird steuerlich meist bereits direkt an der Quelle erfasst. Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer vom Gehalt ein und führt sie an das Finanzamt ab. Deshalb sind bei Arbeitnehmenden mit ausschließlich regulärem Arbeitslohn Einkommensteuer-Vorauszahlungen in der Regel nicht erforderlich. Eine Ausnahme kann jedoch bestehen, wenn zusätzlich weitere steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden, zum Beispiel aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung, Kapitalanlagen oder anderen Nebeneinkünften.
Ab welcher Steuerschuld setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest?
Die Frage "Ab wann muss ich Einkommensteuer im Voraus zahlen?", lässt sich klar beantworten: Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen laut Wirtschaftsprüfer Ratzke und Hill fest, wenn deine Steuerlast im letzten Jahr mindestens 400 Euro betragen hat. Der Mindestbetrag pro Vorauszahlungszeitpunkt liegt dann bei 100 Euro (da vierteljährlich gezahlt wird). Sobald diese Grenze überschritten ist, erfolgt die Festsetzung automatisch.
Die Höhe der Einkommensteuer-Vorauszahlung basiert auf deiner voraussichtlichen Steuerschuld im laufenden Jahr. Das Finanzamt nutzt dafür deine letzte Steuererklärung, aktuelle Einkommensdaten sowie eventuelle Änderungen (z. B. höhere Einkünfte, neue Ausgaben). Die Jahressumme wird in vier gleiche Teile aufgeteilt, auch wenn deine Einkünfte nicht gleichmäßig verteilt sind.
Die vierteljährliche Steuervorauszahlung ist jeweils zum 10. des Quartalsmonats fällig (10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember). Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Fälligkeit auf den nächsten Werktag. Für Banküberweisungen gilt eine dreitägige Schonfrist.