Der Bundesminister für Verkehr, Patrick Schnieder, hat eine eigene Internetseite mit allen Informationen zur Förderung eingerichtet. Die Antragsteller müssen schnell sein. Wenn die Förderzusagen für die 500 Mio. Euro ausgeschöpft sind, gibt es vermutlich keine Nachbewilligung. Das Prinzip der Vergabe ist einfach: Wer zuerst seinen Antrag einreicht, bekommt die Förderung.
Wer ist für die Abwicklung zuständig?
Die Projektträgerschaft für das Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern ist vom Bundesministerium für Verkehr, an die Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (WPG) vergeben worden. Im Netz steht schon eine Anleitung, wie du den Antrag am besten stellst. Mieter müssen ihren Vermieter oder die Hausverwaltung motivieren, das Projekt für das Haus anzugehen.
Profitieren könnten von der Förderung am Ende auch Mieter. Der Mieter muss den Anspruch auf einen Ladepunkt bei seinem Vermieter anmelden. Wenn eine Stellfläche vorhanden ist, kann er auf seinen Vermieter zugehen und sagen: 'Ich möchte gerne eine Ladesäule haben.' Der Vermieter oder die WEG kann das Programm nutzen. "Es ist erst mal frei, ob das ein Mieter hinterher nutzt oder ein Wohnungseigentümer", sagte Conrad Hammer von NOW im Mitteldeutschen Rundfunk (MDR).
Leer gehen bei der Förderung all jene aus, deren Wohnhaus über keine eigenen Stellplätze verfügt. Sie bleiben weiterhin auf öffentliche Ladesäulen an Supermärkten, vor Cafés oder auf Parkplätzen angewiesen. Dort sind die Ladetarife teurer und zudem auch unterschiedlich hoch – wenn auch nicht ganz so stark wie bei den Spritpreisen an einer klassischen Tankstelle.
Warum bleiben die Verbraucherschützer kritisch?
Die Förderung des Aufbaus privater Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern ist richtig, um Elektromobilität für mehr Menschen attraktiv zu machen. Deshalb begrüßen die Verbraucherverbände die Initiative. Wichtig sei, dass möglichst viele Verbraucherinnen und Verbraucher die Förderung nutzen können. Die vom Bundesministerium für Verkehr aufgelegte Förderung wird dies nur in Teilen erreichen, kritisiert Gregor Kolbe, Experte für E-Mobilität bei der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Die Förderbedingungen sehen vor, dass mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert und mindestens 20 % der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt sein müssen. "Dies ist für viele Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) problematisch", argumentiert Kolbe
Kleine Mehrparteienhäuser bleiben komplett außen vor und bei größeren Häusern müssen sich viele Eigentümer für einen Elektroanschluss an ihrem Stellplatz bereit erklären, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Am Ende könnten die Hürden für viele WEGs zu hoch sein, um vom Förderprogramm zu profitieren. Deshalb fordert Kolbe: "Eine Förderung muss stärker die Realität aller WEGs treffen, um mehr Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen."
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