Kassiere 2000 Euro extra: Bundesregierung fördert Ladesäulen an Mehrfamilienhäusern

Die Bundesregierung hat eine Förderung für Ladesäulen an Mehrfamilienhäusern für E-Autos aufgelegt. Bis zu 2.000 Euro gibt es pro Ladepunkt. Es gibt allerdings eine Bedingung: Der Antrag muss sehr zügig gestellt werden.

Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm für Ladesäulen an Mehrfamilienhäusern aufgesetzt. Ab sofort gibt es einen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro pro Ladepunkt. Aber welche Bedingungen gelten dafür eigentlich und wer kann den Antrag auf Förderung stellen?

Warum 500 Millionen Euro für mehr Ladesäulen?

Die Spritpreise an Tankstellen steigen und steigen. Es gibt aber auch Pkw-Besitzende, die lässt das kalt: die Fahrer von Elektroautos. Wer sein Fahrzeug zu Hause an der Wallbox laden kann, bezahlt in der Regel heute nicht mehr als vor dem Iran-Krieg. Nicht jeder hat die Möglichkeit, vor der Haustür oder in der Garage an seiner privaten Wallbox zu laden. Die Bundesregierung will die Chancen dafür verbessern und hat deshalb ein Förderprogramm für mehr Ladesäulen in Mehrfamilienhäusern aufgelegt.

Eine private Ladesäule fürs Elektroauto war bislang vor allem in Einfamilienhäusern üblich. Künftig soll es auch an Mehrfamilienhäusern mehr private Lademöglichkeiten geben. Die Bundesregierung stellt dafür 500 Millionen Euro bereit.

Bis zu 2.000 Euro pro Ladepunkt gibt es dazu vom Staat. Es sind dafür aber mindestens sechs Stellplätze mit einer Wallbox auszustatten. Und natürlich ist ein eigener Stellplatz zwingende Voraussetzung für das Förderprogramm. Die Förderbeträge je elektrifizierten Stellplatz sind gestaffelt:

  • maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
  • maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder
  • maximal 2000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.

Sollen auch E-Auto-Besitzer ohne Eigenheim profitieren?

Dagmar Fehler, Chefin und Sprecherin der Nationalen Organisation für den Wandel in der Mobilität (NOW), erläutert die Idee des Programms so: "In Deutschland gibt es rund 21 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern und fast 9 Millionen Stellplätze, die dazu gehören – ein riesiges Potenzial für den Ausbau von privater Ladeinfrastruktur." Das Ziel der Förderung ist, dass auch Menschen, die nicht in einem Eigenheim wohnen, einfacher laden können.

Weil das Laden zu Hause besonders beliebt und günstiger als Laden im öffentlichen Raum ist, setzt die neue BMV-Förderung genau an diesem Punkt an. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur begleitet das Förderprogramm. Den Antrag auf Förderung muss der Hauseigentümer und nicht der Mieter stellen. Hat ein Haus mehrere Eigentümer, besteht also eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), muss diese die Elektrifizierung mehrheitlich beschließen.

Der Bundesminister für Verkehr, Patrick Schnieder, hat eine eigene Internetseite mit allen Informationen zur Förderung eingerichtet. Die Antragsteller müssen schnell sein. Wenn die Förderzusagen für die 500 Mio. Euro ausgeschöpft sind, gibt es vermutlich keine Nachbewilligung. Das Prinzip der Vergabe ist einfach: Wer zuerst seinen Antrag einreicht, bekommt die Förderung.

Wer ist für die Abwicklung zuständig?

Die Projektträgerschaft für das Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern ist vom Bundesministerium für Verkehr, an die Beratungsgesellschaft  PricewaterhouseCoopers (WPG) vergeben worden. Im Netz steht schon eine Anleitung, wie du den Antrag am besten stellst. Mieter müssen ihren Vermieter oder die Hausverwaltung motivieren, das Projekt für das Haus anzugehen. 

Profitieren könnten von der Förderung am Ende auch Mieter. Der Mieter muss den Anspruch auf einen Ladepunkt bei seinem Vermieter anmelden. Wenn eine Stellfläche vorhanden ist, kann er auf seinen Vermieter zugehen und sagen: 'Ich möchte gerne eine Ladesäule haben.' Der Vermieter oder die WEG kann das Programm nutzen. "Es ist erst mal frei, ob das ein Mieter hinterher nutzt oder ein Wohnungseigentümer", sagte Conrad Hammer von NOW im Mitteldeutschen Rundfunk (MDR).

Leer gehen bei der Förderung all jene aus, deren Wohnhaus über keine eigenen Stellplätze verfügt. Sie bleiben weiterhin auf öffentliche Ladesäulen an Supermärkten, vor Cafés oder auf Parkplätzen angewiesen. Dort sind die Ladetarife teurer und zudem auch unterschiedlich hoch – wenn auch nicht ganz so stark wie bei den Spritpreisen an einer klassischen Tankstelle.

Warum bleiben die Verbraucherschützer kritisch?

Die Förderung des Aufbaus privater Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern ist richtig, um Elektromobilität für mehr Menschen attraktiv zu machen. Deshalb begrüßen die Verbraucherverbände die Initiative. Wichtig sei, dass möglichst viele Verbraucherinnen und Verbraucher die Förderung nutzen können. Die vom Bundesministerium für Verkehr aufgelegte Förderung wird dies nur in Teilen erreichen, kritisiert Gregor Kolbe, Experte für E-Mobilität bei der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Die Förderbedingungen sehen vor, dass mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert und mindestens 20 % der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt sein müssen. "Dies ist für viele Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) problematisch", argumentiert Kolbe

Kleine Mehrparteienhäuser bleiben komplett außen vor und bei größeren Häusern müssen sich viele Eigentümer für einen Elektroanschluss an ihrem Stellplatz bereit erklären, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Am Ende könnten die Hürden für viele WEGs zu hoch sein, um vom Förderprogramm zu profitieren. Deshalb fordert Kolbe: "Eine Förderung muss stärker die Realität aller WEGs treffen, um mehr Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen."

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