Neue E-Auto-Prämie 2026 boomt: Zuschüsse, Antrag und Voraussetzungen im Überblick

Mit einer neuen E-Auto-Prämie will der Staat den Verkauf ankurbeln. Erste Zahlen bei Anträgen zeigen: Das Interesse ist groß. inFranken.de zeigt, wie du die E-Auto-Förderung bekommst.

Große Nachfrage zum Start der E-Auto-Prämie: Schon wenige Tage nach dem offiziellen Start der neuen Förderung (19. Mai 2026) gab es mehr als 20.000 Anträge. Maximal sind bis zu 6.000 Euro Zuschuss möglich. inFranken.de sagt dir, wie hoch die Prämie für den Neukauf oder einen Leasingvertrag ist, wo du deinen Antrag stellen kannst und warum du dich beeilen solltest.

Wie hoch ist die staatliche Prämie für dein neues E-Auto?

Die Höhe des staatlichen Zuschusses hängt vom Fahrzeugtyp, zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen (zvE) und der Familiengröße ab und kann bis zu 6.000 Euro betragen. Wichtig: Autos mit Tageszulassung oder Gebrauchtwagen sind nicht förderfähig. Wer den Zuschuss bekommt, muss das E-Auto oder den Leasingvertrag mindestens 36 Monate (Mindesthaltedauer) halten. Zusätzlich zur E-Auto-Prämie hat der Bund die Kfz-Steuerbefreiung für reine E-Autos bis zum 31.12.2035 verlängert. 

Die Basisförderung liegt bei 3.000 Euro für reine Elektroautos. Entscheidend für die Höhe ist  das zu versteuernde Jahreseinkommen (zvE). Die Fördergrenze liegt bei einem Haushaltseinkommen von 80.000 Euro ohne Kinder und mit zwei Kindern bei 90.000 Euro.

  • Die Basisförderung: Wer bis zu diesem Betrag ein Einkommen hat, bekommt 3.000 Euro diesen staatlichen Zuschuss für sein neues E-Auto oder für seinen Leasingvertrag für einen Neuwagen. 
  • Aber diese Förderung lässt sich ausbauen: Und zwar für Haushalte mit einem zu versteuernde Jahreseinkommen (zvE) von maximal 60.000 Euro. In diesem Fall gibt es 4.000 Euro Förderung. Haushalte mit einem zu versteuernde Jahreseinkommen (zvE) von 45.000 Euro erhalten die E-Auto-Förderung von maximal 5.000 Euro.
  • Pro Kind steigt die Förderung um 500 Euro, insgesamt aber um höchstens 1.000 Euro.

Bekommen Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerung auch die staatliche Prämie?

Ja, das bekommen sie, aber die Beträge der Förderung sind geringer. Für Plug-in-Hybride, die sowohl mit Strom als auch mit Treibstoff fahren können, liegt die Basisförderung bei 1.500 Euro.

Für Fahrzeuge mit einem Reichweitenverlängerer (Range Extender/REEV), das sind E-Autos, die zusätzlich einen kleinen Verbrennungsmotor haben, der während der Fahrt den Akku eines Elektroautos auflädt, liegt die Basisförderung bei 1.500 Euro. Maximal sind aber auch bei diesen Fahrzeugen durch die soziale Staffelung bis zu 4.500 Euro möglich.

Damit Autos mit diesen Technologien förderfähig sind, gilt eine strenge Umwelt-Hürde: Sie dürfen nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern nachweisen.

Eine entscheidende Hürde: Wie bekommst du eine BundID?

Die BundID ist dein zentrales Nutzerkonto für Anträge bei allen Verwaltungen in Deutschland. Die Identifikationsnummer weist dich bei Ämtern von Bund, Ländern und Kommunen aus. Das ist ein Zugang zur digitalen Verwaltung. Behördengänge entfallen, weil du das bequem von zu Hause erledigen kannst. Beispielsweise wenn du BAföG und Elterngeld beantragst. Auch die Kfz-Zulassung kannst du mit der BundID digital erledigen. 

Ohne die Identifikationsnummer läuft bei den Ämtern fast nichts mehr - so auch bei der E-Auto-Förderprämie. Für die Anmeldung in der Förderzentrale und für die Kommunikation mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn, brauchst du zwingend die BundID. 

Da bisher erst wenige Millionen Bürger ein solches Konto besitzen, solltest du dich frühzeitig darum kümmern. Es kann also gut sein, dass du dir zunächst die Identifikation beschaffen oder das Konto aktivieren musst, um überhaupt deinen Antrag auf E-Auto-Prämie stellen zu können. Üblicherweise erhältst du sie mit deinem Personalausweis (ab 2010). Allerdings kann diese Funktion deaktiviert sein. Alternativ kannst du dich mit dem ELSTER-Zertifikat identifizieren. 

Wo kannst du den Antrag für die E-Auto-Prämie stellen?

Im ersten Schritt musst du das E-Auto kaufen. Für die staatliche Förderung eines neuen E-Autos in Deutschland ist nicht das Kauf- oder Bestelldatum entscheidend, sondern der Zeitpunkt der Erstzulassung. Darauf weist der ADAC hin. Prämien erhalten die E-Autos, die seit dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden. Eine Unterscheidung nach europäischen oder chinesischen Herstellern gibt es nicht.

Der Antrag ist also bis zu einem Jahr nach Erstzulassung rückwirkend zu stellen. Der Antragsteller muss als Halter eingetragen sein. Erst nach der Zulassung ist der Antrag auf Förderung zu stellen.

Die vorhandenen Mittel, in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro reichen für geschätzte 800.000 geförderte Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029. Davon geht das Umweltministerium jedenfalls aus. 

Welche Unterlagen musst du dem Antrag beifügen?

Zuständig für die Abwicklung der Förderanträge ist das BAFA. Der digitale Antrag wird über das Portal der Förderzentrale Deutschland gestellt und dann vom BAFA bearbeitet. Dem digitalen Antrag sind folgende Dokumente beizufügen:

  • der freigeschaltete BundID-Zugang (Niveau "substantiell" oder "hoch") ist Voraussetzung, um den Antrag stellen zu können,
  • Kaufvertrag oder Leasingvertrag,
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • bei hybriden Fahrzeugen: die EU-Konformitätsbescheinigung (CoC-Dokument) zum Nachweis der CO2-/Reichweitenwerte
  • zwei aktuelle Einkommensteuerbescheide,
  • Nachweise über die Anzahl der Kinder gehen meistens aus dem Steuerbescheid hervor,
  • und eine Bankverbindung.

Das BAFA prüft dann die Fahrzeugdaten, das Haushaltseinkommen, die Haltereigenschaft und die Förderfähigkeit von Fahrzeugen. Passt alles, dann stellt die Behörde einen Bewilligungsbescheid ins BundID-Postfach und überweist die Fördersumme auf dein Konto. 

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