Stromausfall ist in Deutschland die Ausnahme und meistens nur kurzzeitig, im Schnitt 11,7 Minuten. In einigen Stadtteilen in Berlin hatten Mieter vor Kurzem aber tagelang keinen Strom. Das berechtigt zu gewaltigen Mietminderungen.
In Berlin traf es gleich 30 000 Bürger: Stromausfall, und zwar tagelang. Kommentar eines Berliners: "Ick hab gestern Abend gedacht, ick drehe durch". Dürfen Mieter, die nach einem Stromausfall in der dunklen und kalten Wohnung ausharren müssen, ihre Miete mindern? inFranken.de sagt, was du wissen musst und wie du vorgehen kannst.
Gehört eine funktionierende Heizung zur Wohnung?
Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes (DMB), hat eine gute Nachricht für alle diejenigen, die einen tagelangen Stromausfall in ihrer Mietwohnung verkraften müssen: Eine Wohnung muss so beschaffen sein, "dass sie ihren Zweck erfüllen kann, und dazu gehört auch eine funktionierende Heizung und Stromversorgung."
Anlass für diese Klarstellung war der Sabotageakt der linksextremen "Vulkangruppe" auf das Stromnetz in Berlin. Das führte dazu, dass es tagelang keinen Strom für 30 000 Haushalte und 1 700 Gewerbetriebe gab. Die gravierendste Folge: Die Heizung funktionierte nicht mehr, und das bei Außentemperaturen von minus fünf bis sieben Grad. Die Wohnungen kühlten schnell aus und waren nicht mehr bewohnbar. Supermärkte mussten schließen und beim Bäcker gab es keine frischen Brötchen.
Fällt die Stromversorgung, und damit die Wärme in der Wohnung im Winter aus, "gleich ob durch äußere Einflüsse wie Sabotage oder technische Störungen", beeinträchtige das die Nutzung der Wohnung erheblich, sagte Weber-Moritz. Der Anspruch auf Mietminderung bleibe auch bestehen, "wenn die Vermieterinnen und Vermieter keinerlei Verschulden", am Ausfall haben.
Ist das Stromnetz in Deutschland zuverlässig und stabil?
Die Höhe der Mietminderung richtet sich laut den Angaben des Mieterbundes nach der Schwere der Beeinträchtigung. So könne ein kompletter Ausfall von Stromversorgung und Heizung im Winter je nach Dauer und den konkreten Umständen zu einer Mietminderung von bis zu 100 % führen, teilte der Mieterbund mit. Mieterinnen und Mieter müssten den Mangel allerdings unverzüglich dem Vermietenden melden und Angaben zum Mietvorhalt machen.
Typische Mängel einer vermieteten Wohnung sind nach Meinung des Berliner Mietvereins:undichte Fenster, Feuchtigkeitsschäden und -flecken,defekte oder ausgefallene Heizung und/oder Warmwasseraufbereitung, verstopfte Abflüsse usw. "Ob der Vermieter für den Mangel verantwortlich ist, spielt keine Rolle, wenn es um die Zulässigkeit der Mietminderung geht. Entscheidend ist allein, dass ein Mangel vorliegt und der Mieter diesen Mangel nicht selbst verschuldet hat", so Melanie Weber-Moritz.
Die Bundesnetzagentur in Bonn erfasst die Zahlen zu Unterbrechungen der Stromversorgung in Deutschland. Für das Jahr 2024 registrierten 830 Netzbetreiber insgesamt 164 645 Unterbrechungen. Die durchschnittliche Nichtverfügbarkeit von Elektrizität je Endverbraucher lag bei 11,7 Minuten – also absolut kein Vergleich zu den "stromlosen-Tagen" durch einen Sabotageakt in Berlin. Im Jahr 2023 lagen die Unterbrechungen bei durchschnittlich 12,8 Minuten. Ein Blick auf die Nachbarländer zeigt zudem, dass das deutsche Stromnetz im europäischen Vergleich nach wie vor zu den zuverlässigsten zählt.
Was sagen die Gerichte zum Heizungsausfall in der Heizperiode?
Es gibt zwei Gerichtsentscheidungen, die eine vom Landgericht Berlin (LG vom 10.1.1972, Az.: 64 S 291/91) und die andere vom Landgericht Hamburg (LG vom 15.5.1975, Az.: 7 O 80/74), die mit ihren Urteilen die Position des Mietervereins bekräftigen. Das LG Hamburg entschied gegen den Vermieter, dass die Miete komplett, während des Heizungsausfalls in der Heizperiode, zu streichen ist. Dies entschied das Landgericht Hamburg in einem Fall, in dem die Ölheizung einer Wohnung ausgefallen war und die Vermieterin sie trotz Mangelanzeige nicht reparierte. Es sei nicht ihre Sache, für die Beheizung zu sorgen, so ihre Position.
Die Unterbrechung der Ölsteigeleitung sei auf Unstimmigkeiten zwischen der Beklagten und einem anderen Mieter zurückzuführen. Schließlich wäre es der Mieterin auch möglich gewesen, die Heizung ohne besonderen Aufwand auf Kohle- oder Koksbasis umzustellen. Diese Argumentation wies das Landgericht Hamburg zurück. Die Miete sei wegen eines erheblichen Mangels, der darin bestanden habe, dass die Heizung nicht auf der bei Vertragsschluss vorhandenen Basis habe betrieben werden können, nicht zu bezahlen.
In der Gerichtsentscheidung in Berlin gab es eine 75 %-Mietsenkung. Im Fall konnte ein Mieter in den Monaten November bis einschließlich Februar seine Wohnung nicht beheizen, weil die Gasheizung defekt war. Das LG Berlin entschied, dass ein Mitverschulden des Mieters bei der gesetzlich eintretenden Minderung nicht zu berücksichtigen sei.
Wie kann ich Vorsorge treffen?
Wichtig ist bei der Reduktion der Mietzahlung, dass die Mieterin oder der Mieter ihren Vermieterumgehend kontaktieren und ihm den Mangel melden. Dieser kann sich dann um die Behebung kümmern. Mieter sollten dem Vermieter im Zuge dessen auch die Mietminderung ankündigen.
Du solltest vorab telefonisch das Problem melden, später schriftlich. Denn wenn du eine Mietminderung nicht ankündigst und einfach weniger Miete zahlst, kann es zu massiven Problemen kommen. So kann der Vermieter etwa eine Nachforderung stellen. Auch eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist möglich.
Mieter sollten sich auf den Stromausfall vorbereiten. Experten raten, neben einem Notvorrat auch Decken und Schlafsäcke sowie Kerzen, Powerbanks für das Laden der Smartphones, batteriebetriebene Taschenlampen und ein Kurbelradio anzuschaffen.
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