Wer jetzt in den Ruhestand geht, muss mit höheren steuerpflichtigen Anteilen rechnen, als noch vor einigen Jahren. Welche Steuersätze und Regeln es zu beachten gibt.
Die Zahl der Menschen im Ruhestand nimmt stetig zu – und damit wächst auch der Anteil der Renten, auf die Steuern erhoben werden. Ursache hierfür ist die fortschreitende Umstellung der Rentenbesteuerung. Besonders stark betroffen sind jüngere Jahrgänge von Rentnerinnen und Rentnern, deren Altersbezüge einen höheren steuerpflichtigen Anteil aufweisen als in der Vergangenheit.
Zudem steigen die durchschnittlichen Renten in Deutschland kontinuierlich, was die Steuerpflicht zusätzlich beeinflusst. Plus: Wer eine betriebliche oder private Altersvorsorge nutzt, sollte die aktuellen Regelungen besonders beachten.
Steuerpflichtiger Anteil der Renten wächst weiter
Immer mehr Rentenzahlungen in Deutschland gelten als steuerpflichtige Einkünfte. Im vergangenen Jahr erhielten laut dem Statistischen Bundesamt rund 22,5 Millionen Menschen Leistungen aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Altersvorsorge. Insgesamt wurden dabei etwa 423 Milliarden Euro ausgezahlt. Davon entfielen 304 Milliarden Euro auf den steuerpflichtigen Anteil – das entspricht rund 72 Prozent. Auch deshalb müssen viele Rentner eine Steuererklärung abgeben – in einem separaten Artikel erklären wir, wann das Finanzamt Nachzahlungen fordert und welche Freibeträge gelten.
Im Vergleich zu 2015 ist der durchschnittliche Anteil der steuerpflichtigen Renten damit deutlich gestiegen. Damals lag er noch um 16,4 Prozentpunkte niedriger. Gleichzeitig wuchs die Zahl der Rentenempfänger im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Prozent, während die ausgezahlte Summe um 5,1 Prozent zunahm.
Hinter der Entwicklung steht laut dem Bundesfinanzministerium die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Seit ihrer Einführung im Jahr 2005 werden Beiträge zur Altersvorsorge während der Erwerbsphase zunehmend steuerlich entlastet. Im Gegenzug müssen Renten im Alter stärker versteuert werden. Je später jemand in Rente geht, desto größer ist der steuerpflichtige Anteil der Auszahlung.
Übergangsphase der Rentenbesteuerung läuft noch Jahrzehnte
Auch Rentenerhöhungen tragen dazu bei, dass der steuerpflichtige Anteil der Renten steigt. Denn zusätzliche Zahlungen durch eine Erhöhung der Altersbezüge werden grundsätzlich vollständig der steuerpflichtigen Rente zugerechnet.
Ursprünglich sollte die Umstellung auf die vollständige nachgelagerte Besteuerung bis zum Jahr 2040 abgeschlossen sein. Im März 2024 wurde dieser Zeitplan jedoch verlängert. Die Übergangsphase soll nun bis 2058 laufen. Hintergrund ist das Ziel, eine mögliche Doppelbesteuerung von Renten zu vermeiden.