Digitaler Steuerbescheid ab 2026: Diese neuen Fristen gelten jetzt

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Seit dem 1. Januar 2026 ist der elektronische Steuerbescheid für viele Steuerpflichtige in Deutschland Vorschrift. Hinzu kommen neue Fristen für Steuerzahler.

  • Neue Regelung für deine Steuern: Der digitale Steuerbescheid wird Standard
  • Neue Fristen und Pflichten: Diese Auswirkungen hat die Neuerung auf Steuerzahler
  • So verhältst du dich richtig: Praktische Tipps und Widerspruch

Mit der Einführung des digitalen Steuerbescheids ab 2026 wird der elektronische Bescheid zum gesetzlichen Regelfall. Dieser Schritt soll sowohl die Bürokratie entlasten als auch einer modernen, effizienteren Kommunikation zwischen Bürgern und Finanzämtern dienen. Für Steuerzahler bedeutet das mehr Geschwindigkeit und Komfort, zugleich aber auch neue Pflichten und Fristen. Damit keine Unsicherheiten entstehen, lohnt sich ein genauer Blick auf die neuen Regelungen. Übrigens: Bei der Steuererklärung Pauschalen anzugeben, kann sich für dich lohnen. 10 davon haben wir bereits in einem anderen Artikel für dich beleuchtet.

Der digitale Steuerbescheid wird Standard

Die Steuerverwaltung wagt einen massiven Schritt in Richtung Digitalisierung. Seit dem 1. Januar 2026 ist der elektronische Steuerbescheid für viele Steuerpflichtige in Deutschland Vorschrift. Es entfällt demnach bei vielen Bescheiden der klassische Postversand. Stattdessen werden die Steuerbescheide ab 2026 digital bereitgestellt. Abrufen kannst du sie etwa im Portal "Mein Elster" oder über andere Systeme der Finanzverwaltung.

Die Einführung des digitalen Steuerbescheids beruht auf dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV), insbesondere auf § 122a der Abgabenordnung. Damit ist künftig keine ausdrückliche Zustimmung mehr notwendig, die Zustellung per Datenabruf genügt, sofern der Steuerpflichtige nicht widerspricht. 

Konkret bedeutet das für dich als Steuerpflichtiger: Wenn du ein Elster-Konto besitzt oder deine Steuererklärung elektronisch eingereicht hast, zum Beispiel über Elster oder über einen Steuerberater, dann erhältst du deinen Steuerbescheid standardmäßig digital. Der Postversand entfällt für dich in Zukunft. Nur wer ausdrücklich widerspricht oder bisher kein digitales Konto nutzt, erhält weiterhin einen Bescheid auf dem Postweg.

Diese Auswirkungen hat die Neuerung auf Steuerzahler

Die Umstellung auf digitale Bescheide bringt für viele Steuerzahlende Vorteile mit sich. Bescheide sind schneller verfügbar, können zentral gespeichert, ausgedruckt oder digital archiviert werden. Papier und Porto werden gespart. Steuerberater haben weniger Verwaltungsaufwand und müssen weniger Bearbeitungsgebühren weitergeben.

Gleichzeitig ändert sich, ab wann ein Bescheid als zugestellt gilt und wann damit Fristen beginnen. Nach der neuen Regel gilt ein elektronisch bereitgestellter Bescheid bereits vier Tage nach Bereitstellung als bekanntgegeben, und zwar ganz unabhängig davon, ob der Empfänger ihn auch tatsächlich abgerufen hat. Das bedeutet für dich: Die Einspruchsfrist läuft auch dann schon, wenn der Bescheid ungelesen im Postfach liegt.

Personen, die selten in ihr Elster-Postfach schauen, könnten somit Widerspruchsfristen verpassen. Der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung verlassen sich darauf, dass die Nutzer Konten aktiv verwalten. Wer das vernachlässigt, läuft Gefahr, wichtige Fristen zu verpassen. Die Folgen wären, dass deine Rechte wie Einspruch oder Überprüfung des Bescheids, dann keine Gültigkeit mehr haben. 

Praktische Tipps und Widerspruch

Wenn du den digitalen Steuerbescheid ab 2026 nutzen willst, solltest du zunächst deinen Elster-Zugang prüfen. Ein aktives Nutzerkonto bei "Mein Elster" ist die Grundlage für den digitalen Erhalt. Gespeicherte Kontaktinformationen wie E-Mail-Adressen oder Telefonnummern sollten aktuell sein. Nur wenn die Daten stimmen, können Benachrichtigungen über bereitgestellte Bescheide rechtzeitig zugestellt werden.

Sehr entscheidend ist es, das digitale Postfach regelmäßig im Blick zu behalten. Nach Abgabe der Steuererklärung lohnt es sich, mindestens einmal pro Woche im Elster-Portal nachzusehen, ob neue Dokumente hinterlegt wurden. Da ein Bescheid bereits vier Tage nach Bereitstellung als zugestellt gilt, und zwar völlig unabhängig davon, ob er tatsächlich geöffnet wurde, ist das wichtig, um Fristen nicht zu verpassen.  

Was tust du, wenn du den digitalen Bescheid nicht nutzen möchtest?

Wenn du den digitalen Versand nicht nutzen möchtest und weiterhin Papierbescheide bevorzugst, kannst du  der elektronischen Zustellung widersprechen. Dieser Widerspruch kann formlos erfolgen, ohne Begründung, entweder direkt im Elster-Konto oder per Mitteilung an das Finanzamt. Nach einem wirksamen Widerspruch werden Steuerbescheide wie gewohnt per Post zugestellt. 

Vorschaubild: © Adobe Stock/Robert Kneschke (Symbolbild)