Vorsicht bei Untervermietung: BGH-Urteil bestätigt Kündigungsrisiko

1 Min

BGH: Wer seine Wohnung gewinnbringend untervermietet, kann gekündigt werden – das sind die wichtigsten Regeln zum neuen Urteil.

  • Untervermietung mit Gewinnerzielungsabsicht kann ein Kündigungsgrund sein
  • Das BGH-Urteil betrifft besonders Angebote auf Plattformen wie Airbnb
  • Zu hohe Untermiete gilt als Vertragsverletzung und rechtfertigt Kündigung
  • Mieter sollten vor einer Untervermietung die Zustimmung des Vermieters einholen

Der Bundesgerichtshof hat ein wichtiges Urteil zur Untervermietung von Wohnungen gefällt. Mieter, die ihre Wohnung gewinnbringend vermieten, riskieren nun eine Kündigung. Besonders bei Angeboten über Plattformen wie Airbnb oder bei überhöhter Miete droht Gefahr. Das Gericht betont, dass die Vermietung mit Gewinnerzielungsabsicht den Mietvertrag verletzt. Vermieter können daher im Fall von Profitabsichten leichter kündigen. Was das Urteil konkret bedeutet und wie Mieter sich absichern können, erfährst du in diesem Artikel.

Bundesgerichtshof entscheidet: Mieter dürfen nicht "gewinnbringend" untervermieten

Im vor dem Bundesgerichtshof diskutierten Fall hatte der Mann argumentiert, er habe die Wohnung den Untermietern voll ausgestattet überlassen - unter anderem mit Fernseher, Soundanlage, Geschirrspüler und Waschmaschine. Es gebe aber keine vernünftigen Berechnungsmodelle, wie Mobiliar und Hausrat in den Mietpreis eingerechnet werden sollen. Der Deutsche Mieterbund bestätigt das.

Aktuell plant das Bundesjustizministerium gesetzliche Regelungen für den Möblierungszuschlag. Konkret zur Frage des überlassenen Mobiliars entschied der achte Zivilsenat am BGH nicht. Er wies die Revision des Mieters zurück. Das Räumungsurteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig. (Az. VIII ZR 228/23).

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch §540 gilt: Mieter dürfen ihre Wohnung prinzipiell nach Absprache mit dem Vermieter untervermieten. Vermietet der Mieter die Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters unter, kann das Mietverhältnis außerordentlich innerhalb der gesetzlichen Frist gekündigt werden. Hat der Mieter jedoch ein berechtigtes Interesse daran, die Wohnung unterzuvermieten, darf der Vermieter das nicht verweigern. Allerdings darf nicht die gesamte Wohnung untervermietet werden.

Wie wir künstliche Intelligenz einsetzen 
Vorschaubild: © Fabio Balbi/Adobestock