Viele Arbeitgeber bieten eine Betriebsrente als Zusatz zur gesetzlichen Rente an. Wir erklären, wie diese versteuert wird und wie du individuelle Steuervorteile optimal nutzen kannst.
Viele Arbeitgeber richten für ihre Mitarbeiter eine sogenannte Betriebsrente ein. In Form einer Direktzusage, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung stellt diese eine zusätzliche Altersvorsorge dar und kann eine wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente sein. Dabei stellt sich allerdings immer wieder die Frage: Wie wird die Betriebsrente besteuert? Tatsächlich sind die steuerlichen Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab.
Wie wird die Betriebsrente steuerlich behandelt?
Die Betriebsrente muss grundsätzlich versteuert werden. Das bedeutet, dass die monatlichen Rentenzahlungen der Einkommensteuer unterliegen. Wichtig ist, ob die Beiträge während des Arbeitslebens steuerfrei eingezahlt wurden. In diesem Fall wird die gesamte Rente später versteuert. Wurden die Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen bezahlt, fällt eine geringere Steuer an.
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Zusätzlich zur Einkommensteuer müssen auch Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden, wenn die Betriebsrente über der Freigrenze liegt. Für gesetzlich Krankenversicherte gelten die vollen Beiträge, während privat Versicherte davon nicht betroffen sind. Für 2025 wird die Freigrenze für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge voraussichtlich bei 178,50 Euro monatlich liegen. Liegt die Betriebsrente unter diesem Betrag, fallen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
Mit einer frühzeitigen Planung lassen sich Steuerfallen vermeiden und finanzielle Vorteile gezielt nutzen. So können auch Freibeträge dabei helfen, die Steuerlast zu senken: Der Versorgungsfreibetrag macht einen Teil der Renteneinkünfte steuerfrei, während die Werbungskostenpauschale beruflich bedingte Ausgaben wie Fahrtkosten oder Arbeitsmittel pauschal abdeckt und somit das zu versteuernde Einkommen verringert.
Wie wirken sich die verschiedenen Betriebsrenten-Modelle steuerlich aus?
Je nach Art der betrieblichen Altersvorsorge gibt es unterschiedliche steuerliche Regelungen. Bei der Direktversicherung werden die Beiträge oft während des Arbeitslebens steuerfrei eingezahlt, sodass die Rente später vollständig versteuert werden muss. Das Gleiche gilt für Pensionskassen und Pensionsfonds.
Bei der Unterstützungskasse werden die Beiträge erst bei der Auszahlung versteuert, was manchmal steuerliche Vorteile bieten kann. Direktzusagen oder Pensionszusagen sind ebenfalls steuerpflichtig. Die genaue Steuerbelastung hängt dabei von der Vertragsgestaltung ab, zum Beispiel davon, ob die Beiträge vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bezahlt werden oder ob besondere Regelungen wie steuerfreie Zuschüsse bestehen. Auch bei der Entgeltumwandlung, bei der ein Teil des Bruttogehalts in die Altersvorsorge fließt, wird die Steuerlast später beeinflusst.