Absicherung im Alter durch die betriebliche Altersvorsorge – in Deutschland sind Firmen verpflichtet, ihren Arbeitgebern eine bAV anzubieten. Wann sie sich lohnt und wann eher nicht.
Was viele Arbeitnehmer, vor allem der Jahrgänge ab 1980, bereits länger wissen: Die gesetzliche Rente allein wird künftig nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Bundeskanzler Friedrich Merz hat am Dienstag (23. Juni 2026) für eine umfassende Reform die Pläne der von der Bundesregierung gegründeten Rentenkommission zur Zukunft der Rente durchgewinkt. Private Vorsorge wird immer wichtiger. Eine Möglichkeit, Geld fürs Alter anzusparen, ist die betriebliche Altersvorsorge bzw. die sogenannte Gehalts- oder Entgeltumwandlung: Ein Teil des Bruttogehalts fließt direkt in einen Altersvorsorgevertrag und wird erst im Ruhestand ausgezahlt. Der Arbeitgeber muss mindestens 15 Prozent Zuschuss leisten. Klingt verlockend. Doch auch bei dieser späteren Betriebsrente gibt es Fallstricke.
So funktioniert die Gehaltsumwandlung
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein System der Gehaltsumwandlung. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer freiwillig auf einen Teil seines Bruttogehalts verzichtet, der dann direkt in einen Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge eingezahlt wird. Der Vorteil dabei: Während der Ansparphase sinken Einkommensteuer und häufig auch die Sozialabgaben. Denn diese werden von dem Ansparbetrag nicht abgezogen. Dadurch fällt die tatsächliche Nettobelastung oft deutlich geringer aus als der eingezahlte Betrag.
Seit 2019 beziehungsweise 2022 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, bei vielen bAV-Modellen einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent auf den umgewandelten Betrag zu leisten. Manche Arbeitgeber geben freiwillig sogar mehr, bis zu 20 Prozent. Dieser Zuschuss stellt einen wichtigen Renditefaktor für die Berechnung der späteren betrieblichen Rente dar.
Allerdings wird die Förderung nicht verschenkt. Auch der Staat holt sich später wieder etwas zurück. Die spätere Betriebsrente unterliegt nämlich der Einkommensteuer. Für gesetzlich Krankenversicherte können zudem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Deshalb sollte die Betrachtung immer über die gesamte Laufzeit erfolgen – von der Einzahlung bis zur Auszahlung.
Dann lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge
Wenn du wissen willst, ob sich die Betriebsrente für dich lohnt, dann frage deinen Arbeitgeber nach der Höhe der Zuschüsse. Denn besonders attraktiv wird die Gehaltsumwandlung, wenn der Arbeitgeber deutlich mehr als den gesetzlichen Mindestzuschuss zahlt. Eine bAV rechnet sich häufig erst bei höheren Arbeitgeberbeiträgen wirklich. Je größer also der Zuschuss, desto stärker verbessert sich die spätere Rendite.
Auch für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen kann die Entgeltumwandlung interessant sein. Durch die Steuerersparnis während der Erwerbsphase profitieren sie stärker von den staatlichen Förderungen. Gleichzeitig fällt die Steuerbelastung im Ruhestand oft geringer aus als während des Berufslebens.
Ein weiterer Vorteil der bAV besteht für Menschen, die eine disziplinierte Sparlösung suchen. Da die Beiträge direkt vom Gehalt abgeführt werden, kommen diese erst gar nicht auf das eigene Konto, sondern werden direkt in einen Versicherungsvertrag abgeführt. Es entsteht also automatisch Vermögen für das Alter. Zudem bleibt das angesparte Kapital während der Ansparphase vor Pfändung und Anrechnung bei bestimmten Sozialleistungen geschützt. Wer also plötzlich arbeitslos werden sollte, verliert das angesparte Geld nicht.