Manche Berufstätige stempeln fürs Rauchen aus, bei anderen ist das nicht der Fall. Aber wie ist die Raucherpause während der Arbeitszeit eigentlich gesetzlich geregelt und was droht mir, wenn ich diese Regeln missachte?
Es ist ein heikles Thema in der Arbeitswelt: Raucherpausen während der Arbeitszeit. Viele Nichtraucherinnen und Nichtraucher fühlen sich durch die Abwesenheit der quarzenden Kolleginnen und Kollegen benachteiligt. Die wiederum verweisen zum Beispiel auf ebenso lange Kaffeepausen. Doch was sagt eigentlich das Gesetz dazu? Was außerdem zur Arbeitszeit zählt und was nicht, erfährst du hier im Detail.
Obwohl schwerwiegende gesundheitliche Folgen drohen, rauchen knapp 20 Millionen Deutsche. Das besagt eine Auswertung des Bundesministeriums für Gesundheit. Bei dieser Erhebung wurden ausschließlich Männer und Frauen älter als 18 Jahre ausgewertet. Die Dunkelziffer der Raucherinnen und Raucher könnte dementsprechend deutlich höher ausfallen.
Arbeitgeber kann Raucherpausen komplett verbieten - kein "Gewohnheitsrecht"
Zudem sollte man sich ins Gedächtnis rufen, dass in manchen Unternehmen die durch das Rauchen versäumte Arbeitszeit nicht immer nachgearbeitet wird. Raucht jemand beispielsweise einmal die Stunde für 5 Minuten, ergibt das bei einem achtstündigen Arbeitstag ein Arbeitszeitversäumnis von 40 Minuten. Nichtraucherinnen und Nichtraucher fühlen sich hierdurch oft ungerecht behandelt.
Eine gesetzliche Regelung bezüglich Raucherpausen während der Arbeitszeit gibt es nicht. Dementsprechend können Raucherinnen und Raucher auch keinen Anspruch darauf erheben. Als Zigarettenkonsumentin oder -konsument muss man sich an die Vorgaben halten, die der eigene Arbeitgeber festgelegt hat, heißt es von Arbeitsrecht.de. Ein Unternehmen ist vor allem dazu verpflichtet, die Rechte der Nichtraucher im Betrieb zu schützen. Raucherpausen können daher von seitens des Arbeitgebers komplett verboten werden.
Lässt eine Firma Raucherpausen zu, handelt es sich hierbei um reine Kulanz. Auch wenn ein Arbeitgeber das Rauchen während der Arbeitszeit eine lange Zeit gebilligt hat, so kann er es doch jederzeit verbieten. Eine Berufung auf das sogenannte "Gewohnheitsrecht" ist nicht zulässig.
Ausstempeln für die Raucherpause? Regeln bei neuem Jobbeginn dringend abklären
Sofern es keine Betriebsvereinbarung gibt, sollte man als Raucherin oder Raucher in einer neuen Firma die oder den Vorgesetzten fragen, wie die Situation zu handhaben ist. Außerdem sollte abgeklärt werden, ob man zur Raucherpause ausstempelt oder nicht. Wird die Arbeitszeit in einer Firma erfasst, ist es üblich, vor der Kippe an die Stechuhr zu gehen.
Was jedoch eindeutig geregelt ist: Raucherpausen sind keine Arbeitszeit und müssen vom Arbeitgeber nicht bezahlt werden. "Das würde der Bezahlung einer Nicht-Arbeit gleichkommen und wäre darüber hinaus auch noch eine Ungleichbehandlung mit Nichtrauchern", sagt Nadja Semmler, Fachanwältin für Arbeitsrecht gegenüber der Deutschen Handwerks Zeitung.